Entscheidungsvorlage - FB 56/0543/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrationsmaßnahmen 2025 - Mittelverteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- DEZ VI, FB 56/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Integrationsrat
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Entscheidung
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27.11.2024
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 zu.
Erläuterungen
Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2025 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2025, 145.000,00 Euro zur Verfügung.
Der Sportförderpreis wird mitsamt der dazugehörigen finanziellen Mitteln in Höhe von 5.000 € ab dem Haushaltsjahr 2025 aus dem FB 56 (Wohnen, Soziales und Integration) in den FB 52 (Sport) verlagert.
Die für das PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verringern sich daher ab dem Haushaltsjahr 2025 um 5.000,00 € auf 145.000,00 €.
Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 145.000,00 Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für 2025 wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 – Mittelaufstellung 2025):
„I. Laufende Projekte“, u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.: 53.000,00 Euro
„II. Sprachkurse“: 39.000,00 Euro
„III. Multikultifest“: 5.000,00 Euro
„IV. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“ 8.000,00 Euro
„V. Integrationsrat“: 15.000,00 Euro
Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2025 Mittel i.H.v. 25.000,00 Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2025 eingehenden Projektanträge verwendet.
Die hier vorgeschlagene Aufteilung entspricht der Mittelverteilung 2024. Diese war 2024 in allen Positionen ausreichend und den Ausgaben und Anträgen entsprechend angemessen.
Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,1 kB
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