Entscheidungsvorlage - FB 56/0554/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Erhöhung der Zuwendungen der Stadt Aachen für den Tagestreff “Café Plattform”
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- DEZ VI, FB 56/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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05.12.2024
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Erläuterungen
In seiner Sitzung am 01.02.2024 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, den Tagestreff „Café Plattform“ im Haushaltsjahr 2024 sowie in den Folgejahren, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, mit einem Zuschuss in Höhe von jeweils insgesamt 88.000 Euro zu unterstützen. Damit wurden die für die im Café Plattform eingesetzten Fachkräfte im Bereich soziale Arbeit erforderlichen Mittel ergänzend zu den bereits im Rahmen der Suchthilfe gewährten Leistungen der StädteRegion vollumfänglich abgedeckt. Zudem wurden die für den Tagestreff in der Reumontstr. 3 anfallenden Mietkosten hälftig berücksichtigt. Die andere Hälfte übernimmt die StädteRegion im Rahmen der Suchthilfe.
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein „Gesamtkonzept Obdach“ in Aachen zu entwickeln. Dabei sei eine enge Kooperation mit der zuständigen Sozialverwaltung der StädteRegion Aachen zu suchen. Insbesondere sollen dabei die bereits bestehenden (sozialarbeiterischen) Angebote ebenso einbezogen werden wie Best-Practice-Beispiele aus anderen Kommunen sowie ordnungspolitische Begleitmaßnahmen.
Zwischenzeitlich wurden seitens des Caritasverbands die Gesamtkosten, die für den Betrieb des Café Plattform einschließlich des Kiosk Troddwar, der angesiedelten Notschlafstelle sowie der medizinischen Ambulanz entstehen, dargestellt. Unter Berücksichtigung der von der StädteRegion Aachen im Rahmen der Suchthilfe zur Verfügung gestellten Finanzmittel und vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die Notschlafstelle bereits vollumfänglich von der Stadt Aachen getragen werden, verbleiben Kosten in Höhe von 110.000 €, um die aktuellen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten:
- montags bis samstags 7.30 Uhr bis 22 Uhr
- sonntags 15 Uhr bis 22 Uhr
Um darzulegen, welche Auswirkungen eine Verringerung bzw. Erhöhung der Leistungen für die beiden Personengruppen auf die Öffnungszeiten des Tagestreffs haben wird, hat der Caritasverband eine weitere Kalkulation vorgelegt. Demnach kann der Tagestreff ohne die zusätzlich beantragten weiteren 22.000 € samstags erst ab 15 Uhr geöffnet werden. Alternativ wäre möglich, zur Kompensation der Finanzlücke von montags bis donnerstags in der Zeit von 9.45 – 11.30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr zu schließen und in diesem Umfang Personalkosten für Servicekräfte einzusparen. Dies würde jedoch den organisatorischen Abläufen im Cafébetrieb entgegenstehen.
Um abzustimmen, ob und inwieweit die alternativ aufgezeigten Schließzeiten innerhalb des Netzwerks aufgefangen werden können, erfolgte am 07.08.2024 eine Abstimmung mit dem Arbeitskreises Niedrigschwelligkeit. Demnach stehen am Samstag die Schervierstube (für die Angebote Frühstück, Kleidung, Duschen und Toilettennutzung sowie eine warme Mahlzeit) und die Wärmestube der WABe (ebenfalls für die zur Grundversorgung notwendigen Angebote) zur Verfügung. Damit besteht aus Sicht der Verwaltung auch ohne erweiterte Öffnungszeiten des Café Plattform an Samstagen ein ausreichendes Angebot für Menschen, die nicht über eigenen Wohnraum verfügen.
Der Arbeitskreis Niedrigschwelligkeit beschreibt die aktuelle Situation in den niederschwelligen Einrichtungen wie folgt:
„Die Besucher*innen werden hilfloser, auffälliges Verhalten in den Einrichtungen, Aggressivität, Gewaltbereitschaft und das Eskalationsniveau wächst. Die Zielgruppe fällt immer wieder aus Versorgungsstrukturen bzw. verliert den Kontakt zu Mitarbeitenden. Dies ist gleichermaßen die Einschätzung der PSAG. Der Arbeitskreis sieht die Notwendigkeit, Hilfs- und Versorgungsangebote, besondere im Bereich Niedrigschwelligkeit zu erweitern. Die Dezentralität der Standorte des gesamten Aachener Hilfesystems im Bereich der Niedrigschwelligkeit ermöglicht der Zielgruppe Angebote nach Bedürfnis und Präferenz zu wählen und sorgt so auch für Entlastung und Entspannung der einzelnen niedrigschwelligen Kontaktstellen z. B. Café Plattform, Kiosk Troddwar, Bahnhofsmission, Wärmestube, Frauenfachberatungsstell, Liane und Schervierstube. Weiter sorgt die Dezentralität auch für eine Entlastung im Stadtbild im direkten Umfeld der Einrichtungen.“ (Zitat aus der Stellungnahme des Arbeitskreises Niedrigschwelligkeit vom 25.07.2024; die gesamte Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Dort sind auch die Standorte und Angebote der niederschwelligen Hilfen erläutert, die die zuletzt in der Sitzung am 25.04.2024 vorgestellten städtischen Angebote ergänzen.)
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen und der Bemühungen, die Aachener Bevölkerung und Besucher*innen der Stadt vor Belästigungen durch augenscheinlich unzureichend versorgte Menschen zu schützen, schlägt die Verwaltung vor, die vom Caritasverband aktuell auch an Samstagen in der Zeit von 7.30 bis 15 Uhr im Café Plattform zur Verfügung gestellte Infrastruktur (insbesondere sanitäre Einrichtungen) als ein weiteres Unterstützungsangebot für die betroffenen Menschen aber auch zur Entlastung öffentlicher Plätze zunächst für das Jahr 2024 zu finanzieren.
Über eine weitere Finanzierung der erweiterten Öffnungszeiten des Café Plattform oder anderer niederschwelliger Angebote ist unter Berücksichtigung der Entwicklung der aktuellen Situation zu entscheiden. Hierbei sind insbesondere die ersten Ergebnisse und Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung des am 09.10.2024 vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit zu berücksichtigen. Damit verbunden ist die unterjährige Einrichtung einer Koordinierungsstelle Straßensozialarbeit sowie die Einrichtung von zwei weiteren Stellen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration im kommenden Jahr. Zudem werden städtebauliche, ordnungspolitische und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen diskutiert und perspektivisch umgesetzt. Ein Ziel soll die Sensibilisierung der Aachener Bevölkerung und auch der Tourist*innen hinsichtlich der Auswirkungen von Geldspenden sein (Arbeitstitel „Hilf richtig“). Zudem soll das vorhandene Hilfeangebot für wohnungslose Menschen durch Umsetzung des Konzepts Housing First ergänzt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
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0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für den Tagesaufenthalt „Café Plattform“ waren für das Haushaltsjahr 2024 ursprünglich im PSP-Element 4-050101-906-9, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 19.500 € eingeplant. In seiner Sitzung am 01.02.2024 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, den Tagestreff im Haushaltsjahr 2024 sowie in den Folgejahren, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, mit einem Zuschuss von jeweils insgesamt 88.000 € zu unterstützen. Die nochmalige Erhöhung der Zuwendungen würden den zusätzlichen Einsatz von Haushaltsmitteln in Höhe von 22.000 € fordern. Als Deckung können für das Haushaltsjahr 2024 Gelder aus Minderausgaben bei PSP-Element 1-100803-900-4 SK 52380000 herangezogen werden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,6 kB
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