Entscheidungsvorlage - FB 56/0553/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept “Wohnen jetzt! HOUSING FIRST AACHEN” von WABe e. V. und Caritasverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- DZE VI, FB 56/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den Trägern WABe e. V. und Caritasverband ein Angebot nach dem Konzept Housing First umzusetzen. Die beiden Träger sind für die Jahre 2025 ff mit finanziellen Mitteln in Höhe von jährlich insgesamt 60.000 € auszustatten.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Ausführungen der Verwaltung zu den Rahmenbedingungen eines Angebots nach dem Konzept Housing First für die Stadt Aachen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu einem entsprechenden Angebot Kooperationsgespräche mit interessierten Trägern aufzunehmen. Im Rahmen einer Kooperation wurde von dem WABe e. V. und dem Caritasverband ein gemeinsames Konzept erstellt.
Inhaltlich sieht das Konzept vor, den Adressatenkreis sowohl im Rahmen eines zielgerichteten Streetworks auch an prekären, isolierten Orten aufzusuchen als auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Einrichtungen der niederschwelligen Hilfen anzusprechen. Kann eine Bindung aufgebaut und Vertrauen gefasst werden, werden die erforderlichen Leistungen zur Sicherstellung von Mietzahlungen beantragt sowie eine geeignete Wohnung akquiriert und angeboten. Der Prozess der Wohnungsbesichtigung, der Anmietung einer in Frage kommenden Wohnung sowie deren Einrichtung wird sozialarbeiterisch begleitet. Zudem sieht das Konzept die weitere kontinuierliche Betreuung der Klienten während der Mietzeit vor. Die Annahme des Unterstützungsangebots ist freiwillig; der Mietvertrag ist - anders als beim ambulant betreuten Wohnen - nicht an die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen gekoppelt. Vorrangiges Ziel des Projekts ist die Verbesserung der persönlichen Lebensumstände sowie die Stabilisierung der Wohnsituation.
Der Wohnungsakquise kommt eine besondere Bedeutung zu. Öffentlichkeitsarbeit, Charityveranstaltungen, gezielte Ansprachen potenzieller privater Vermieter*innen sowie von Wohnungsbaugesellschaften, Erstellung und Pflege einer Internetpräsenz und von Informationsmaterialien sind in dem Konzept als beispielhafte Maßnahmen konkret aufgeführt. Während der Mietzeit wird nicht nur der Klientin/dem Klienten Unterstützung angeboten, sondern auch den Vermieter*innen sowie dem direkten Umfeld. Bereits im Vorfeld hat die gewoge die Unterstützung des geplanten Projekts signalisiert.
Schließlich sieht das Konzept auch die Beratung und Unterstützung im Netzwerk niederschwelliger Hilfen und darüber hinaus vor. So entstehen langfristige und nachhaltige Unterstützungsstrukturen für aktuelle und zukünftige Nutzer*innen. Gemeinsam mit der Sozialverwaltung, der gewoge und gegebenenfalls weiteren Akteur*innen werden Informationen ausgetauscht, weitere Schritte geplant und Prozesse vorangetrieben. Das Konzept soll anhand konkreter Erfahrungen laufend evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Von der Verwaltung wird eine enge Zusammenarbeit der Trägervertreter*innen mit der neu im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eingerichteten Koordinationsstelle Straßensozialarbeit angestrebt.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 wurden vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 01.02.2024 beschlossen, für ein neues PSP-Element „Housing first - Mittel für Streetwork“ Mittel in Höhe von 60.000 € für 2024 und die Folgejahre bereit zu stellen. Beantragt wird von den Trägern eine Ausstattung mit jährlichen Mitteln in Höhe von 92.703,46 € (71.310,35 € zur Finanzierung einer Vollzeitstelle Sozialarbeit eingruppiert nach S 12, Stufe 3, zuzüglich 30% Overhead).
Die Finanzierung des Projekts mit jährlich 60.000 € und damit in einem Umfang von rund zwei Dritteln der beantragten Personalkosten ist zunächst als Anschubfinanzierung zu verstehen. Nach entsprechender Beschlussfassung des Ausschusses wird die Verwaltung mit beiden Trägern die als Grundlage für den zu erstellenden Zuwendungsbescheid erforderliche Leistungsbeschreibung abstimmen.
Zur auskömmlichen Finanzierung in den ersten Jahren und perspektivischen Verstetigung des Projekts ohne städtische Mittel wird die Sozialverwaltung gemeinsam mit beiden Trägern auf den Landschaftsverband Rheinland zugehen und Gespräche zur ergänzenden und langfristigen Finanzierung des Angebots führen. Im Ausschuss für Wohnen, Soziales und Integration wird auf Wunsch regelmäßig berichtet. Das vollständige Konzept „Wohnen jetzt! HOUSING FIRST AACHEN“ ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
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0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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