Entscheidungsvorlage - FB 56/0552/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Antrag des WABe e.V. - Diakonisches Netzwerk Aachen - auf Übertragung der in 2024 nicht genutzten Mittel für die Angebote zur Tagesstrukturierung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in das Jahr 2025 zur Kenntnis und stimmt der Verwendung der bereits ausgezahlten Personal- und Sachkostenmittel über den Bewilligungszeitraum hinaus auch im Jahr 2025 zu.

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Erläuterungen

Mit Beschluss vom 07.12.2023 wurde dem Antrag des WABe e.V auf Bezuschussung der Personal- und Sachkosten für die Einrichtung von Angeboten zur Tagesstruktur für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in der Wärmestube und dem Tagestreff der Frauenfachberatungsstelle in Höhe von
19.200 € für die Dauer von 12 Monaten entsprochen. Die Mittel wurden daraufhin mit Zuwendungsbescheid vom 11.12.2023 für den Zeitraum vom 07.12.2023 – 06.12.2024 bewilligt.


Mit Antrag vom 27.08.2024 bittet der WABe e.V. nun darum, die bereits in voller Höhe ausgezahlten Mittel in einem Umfang in Höhe von rund 13.000 € in das Jahr 2025 übernehmen zu können. Begründet wird der Antrag damit, dass die beiden bezuschussten Stellen aufgrund von Personalmangel nicht durchgängig besetzt werden konnten. Tatsächlich waren die Stellen zunächst nur vom 20.03.2024 bis zum 07.07.2024 bzw. vom 01.07.2024 bis 31.07.2024 besetzt. Erst ab dem 01.10.2024 erfolgte eine Wiederbesetzung. Der WABe e.V. möchte die tagesstrukturierenden Maßnahmen weiter fortführen und die Zuwendungen für die Monate, in denen die Stellen nicht besetzt gewesen sind, für eine Finanzierung der Angebote in 2025 nutzen.

 

Maßnahmen zur Tagesstruktur können den Personenkreis der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen dabei unterstützen, ein würdiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und ihm über die Grundbedürfnisse hinaus eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Der Antrag des WABe e.V. wird seitens des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration befürwortet. Mit der Zustimmung, die bereits bewilligten und für 12 Monate ausgezahlten Mittel teilweise auch im Jahr 2025 verwenden zu dürfen, wird dem Träger die Gelegenheit gegeben, weiterhin tagesstrukturierende Maßnahmen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen anzubieten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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