Kenntnisnahme - FB 02/0415/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Die Bundesregierung möchte bis 2030 überall in Deutschland flächendeckend Glasfasernetze verfügbar machen. Dafür hat sie 100 Maßnahmen initiiert. Ein Teil dieser Maßnahmen sind „Einer für Alle (EfA)“-Leistungen, die es Behörden erleichtern, digitale Services gemeinsam zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist das Breitband-Portal, das gemeinsam mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 entwickelt und zur Nachnutzung bereitgestellt wurde.

Ein Telekommunikationsdienstleister muss, um Glasfaserleitungen zu verlegen, entsprechende Anträge bei der zuständigen Stadtverwaltung einreichen. Der gegenwärtige Prozess der Antragseinreichung und -genehmigung erfolgt weitgehend analog, ohne dass der Antragstellende Einsicht in den Bearbeitungsstand hat. Hier setzt die „Einer für Alle" (EfA)-Lösung „Breitband-Portal" an, die diese Prozesse gemäß dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 Abs. 1 TKG n.F. / § 68 Abs. 3 TKG a.F.) digitalisiert.

Mit der Einführung des Breitband-Portals wird der gesamte Prozess der Antragstellung für Telekommunikationsunternehmen deutlich schneller und transparenter. Das Portal ermöglicht eine interaktive Zusammenarbeit zwischen den Wegebaulastträgern und den Telekommunikationsunternehmen und integriert ein Geoinformationssystem (GIS) mit einer interaktiven Karte als Benutzeroberfläche. Neben der Antragstellung umfasst das Portal auch die digitale Aktenführung.

Der aktuelle analoge Prozess der Antragsbearbeitung ist zeitaufwendig und ineffizient: Alle eingereichten Anträge werden manuell in Excel und Access-Listen erfasst und in Papierform an die beteiligten Stellen weitergeleitet. Die Stellungnahmen dieser Stellen werden ebenfalls manuell erfasst und in die Excel-Listen eingepflegt. Ein digitaler Workflow, der einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand bietet, existiert nicht. Die erstellten Bescheide werden postalisch an das Telekommunikationsunternehmen zugestellt. Diese Vorgehensweise ist für alle Beteiligten schwierig und zeitraubend, da keine zentral erfassten Bearbeitungsstände existieren und somit keine Möglichkeit besteht, steuernd einzugreifen.

Das Breitband-Portal digitalisiert nahezu alle Prozessschritte und macht sie für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent. Anträge können digital an alle Beteiligten versendet werden, und Stellungnahmen sind in Echtzeit im Bearbeitungsprozess sichtbar, wodurch Postwege entfallen und eine schnellere Bearbeitung ermöglicht wird. Koordinierende Stellen können jederzeit über den aktuellen Sachstand der Anträge Auskunft geben und bei längeren Leerlaufzeiten gezielt nachfassen. Die integrierte GIS-Schnittstelle bietet eine Übersicht über das gesamte Stadtgebiet und ermöglicht es, auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu möglichen Ausbauphasen zu beantworten.

Durch das digitale Zustimmungsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege im Breitbandausbau wird der Prozess der Leitungslegung nach dem Telekommunikationsgesetz beschleunigt. Telekommunikations- und Planungsunternehmen profitieren von einer schnelleren Bearbeitung ihrer Anträge durch die Nutzung dieses digitalen Systems. Gleichzeitig erleichtert dies dem Gigabitkoordinator im Fachbereich 02 die Koordinierung des Glasfaserausbaus im Zusammenspiel mit den Telekommunikationsunternehmen und den beteiligten städtischen Fachbereichen.

Die mit dem Glasfaserausbau betrauten Fachbereiche begrüßen die vielversprechenden technischen Möglichkeiten des OZG-Breitband-Portals, um die Arbeitsabläufe effizienter sowie transparenter zu gestalten, Prozesse digitaler abzubilden und Ressourcen schonen zu können. Folglich stehen Fachbereich 02 und 60 einer Pilotphase positiv gegenüber, da dies die Gelegenheit bietet, die Umsetzung des Portals in Einbeziehung aller beteiligten Akteure unter realen Bedingungen zu testen.

Aus den vorgenannten Gründen hat der FB 02 bereits am 10.10.2024 über den Fachbereich 15 eine Interessenbekundung vorgenommen, um mögliche Fördermittel zu erhalten.

 

 

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Anlagen

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