Entscheidungsvorlage - FB 68/0129/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken "Erweiterung BU3" (Parkplatz am Heißbergfriedhof)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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11.12.2024
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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12.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgestellte Planung umzusetzen und die Bewohnerparkzone „BU3“ um den Parkplatz an der Heißbergstraße zu erweitern.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgestellte Planung umzusetzen und die Bewohnerparkzone „BU3“ um den Parkplatz an der Heißbergstraße zu erweitern.
Erläuterungen
1. Anlass
Die Aufnahme der Bewohnerparkzone „BU3“ in die Prioritätenliste wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Mobilitätsausschusses im Herbst 2011 beschlossen. Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „BU3“ wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Mobilitätsausschusses im März 2018 vorgestellt und beraten. Auf einer Bürger*inneninformationsveranstaltung und im Bürgerforum im Frühjahr 2018 wurde u.a. die Abgrenzung der geplanten Zone „BU3“ mit den Bürger*innen, der Verwaltung und den politischen Gremien intensiv diskutiert. Nach Abwägung aller Rahmenbedingungen wurde die Zone „BU3“ beschlossen und am 08.04.2019 eingerichtet. Die zusätzlich geplante Ausweitung der Zone „BU3“ über die Kamper Straße, Wiesenstraße und Eynattener Straße westlich der Bahn wurde im Frühjahr 2021 entsprechend der Entscheidung der politischen Gremien der Zone „M“ zugeführt. Aufgrund zahlreicher Bürger*inneneingaben zum hohen Parkdruck in dem betroffenen Gebiet wird nun erneut eine Erweiterung der Zone „BU 3“ geprüft.
2. Heutige Situation
Das Untersuchungsgebiet liegt im südlich der Aachener Innenstadt gelegenen Stadtteil Burtscheid. Das Gebiet „BU 3“ wird durch die Eisenbahnlinie Aachen-Lüttich sowie die Eupener Straße im Westen, die Burtscheider Straße und die Hauptstraße im Norden, den Burtscheider Markt und die Kapellenstraße im Osten sowie die Rhein-Maas-Straße und die Straße „An der Ellermühle“ im Süden begrenzt (vgl. Anlage 1). In diese Bewohnerparkzone soll der Parkplatz am Heißbergfriedhof eingebunden werden. Es werden keine neuen Wohngebäude in die Bewohnerparkzone aufgenommen, sodass es keine zusätzlichen Berechtigten geben wird.
Auf dem Parkplatz am Heißbergfriedhof ist im Bestand das Abstellen von 44 Fahrzeugen möglich. Es sind jedoch keine Parkplätze markiert. Eine Sondernutzung von Parkplätzen, wie z.B. Parkplätze für Menschen mit Behinderung, gibt es nicht. Auf den 19 Parkplätzen auf der westlichen Seite ist das Parken werktags zwischen 9 und 19 Uhr nur für zwei Stunden mit einer Parkscheibe gestattet (vgl. Anlage 2).
3. Planung
Im gesamtstädtischen Vergleich sind in der Zone „BU 3“ im Verhältnis zur Zonengröße sehr viele private Kfz gemeldet. Im Jahr 2023 wurden 1.094 Bewohnerparkausweise für die Zone „BU 3“ ausgegeben. In der 2020 durchgeführten Nacherhebung der Zone „BU 3“ konnte zwar ein Rückgang des Parkdruckes festgestellt werden, der mittlere Auslastungsgrad war mit 85 % dennoch vergleichsweise hoch. Daher ist eine Erweiterung der Zone mit zusätzlichen Parkplätzen grundsätzlich sinnvoll. Der Parkplatz am Heißbergfriedhof bietet sich hierfür an, da hierdurch weitere Parkplätze zur Zone hinzugefügt werden können, es jedoch keine weiteren Berechtigten gäbe. Hierfür müsste sowohl die Zonenbeschilderung als auch die Beschilderung auf dem Parkplatz gemäß Anlage 3 angepasst werden.
Da der nächste Parkscheinautomat in der Heißbergstraße ca. 160 m entfernt und vom Parkplatz aus nicht zu sehen ist, wird ein neuer Parkscheinautomat auf dem Parkplatz geplant. Dieser steht neben dem Fußweg zum Friedhofseingang auf der Parkplatzfläche und wird durch Poller gesichert.
Zusätzlich soll der Parkplatz besser für den Fußverkehr zugänglich gemacht werden. Zunächst ist das Freihalten von jeweils 2,00 m breiten Flächen zwischen dem Gehweg auf der Robert-Schuman-Straße sowie dem Fußweg zum Friedhofseingang und dem Parkplatz mit Hilfe von Pollern vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Glascontainer versetzt werden und so die Querung über die Heißbergstraße verbessert werden, die bereits durch eine Sperrfläche von 4,00 m Breite für den Fußverkehr markiert wird. Des Weiteren wird die Sicht für den aus der Kapellenstraße kommenden Fußverkehr in die Heißbergstraße verbessert, indem das Parken mithilfe von auf die Fahrbahn versetzten Fahrradbügeln verkürzt wird (vgl. Anlage 3).
Die Parkplätze auf der Robert-Schuman-Straße bleiben von der Planung unberührt.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Beschilderung und Markierungen, den Einbau des Parkscheinautomaten und das Versetzen der Fahrradbügel belaufen sich auf etwa 7.000 €.
Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
5. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der Prüfungsergebnisse die zeitnahe Einführung der Erweiterung der Bewohnerparkzone „BU3“ um den Parkplatz an der Heißbergstraße, verbunden mit den Anpassungen für den Fußverkehr gemäß der Planung in Anlage 3.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
318.953.94* |
318.953,94 |
510.000 |
510.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
318.953,94 |
318.953,94 |
510.000 |
510.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum - j -“ |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
119.424,62** |
119.424,62 |
210.000 |
210.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
79.776,28 |
79.776,28 |
120.000 |
120.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
199.200,90 |
199.200,90 |
330.000 |
330.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* inkl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 108.953,94€
** inkl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 14.659,32€
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
|
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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x |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Es wird angenommen, dass die Erweiterung der Bewohnerparkzone „BU 3“ zur Entlastung der Parkplatzsituation in diesem Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.
Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen, im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Dadurch entstehen weniger Parksuchverkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Parksuchverkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
|
(wie Dokument)
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197,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
3 MB
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