Entscheidungsvorlage - Dez II/0105/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Ausrichtung des Aachener September Special beginnend am dem Jahr 2025 jährlich mit 150.000 Euro zu unterstützen. Die jährliche Bezuschussung steht unter Haushaltsvorbehalt.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Ausrichtung des Aachener September Special beginnend ab dem Jahr 2025 jährlich mit 150.000 Euro zu unterstützen. Die jährliche Bezuschussung steht unter Haushaltsvorbehalt.

 

Der interfraktionelle Ratsantrag vom 18.06.2024 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Mit interfraktionellem Ratsantrag vom 16.06.2024, einstimmig angenommen in der Sitzung des Rates vom 26.06.2024, beantragten die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Lösung für die Zukunft des September Specials zu finden. Dabei solle insbesondere erarbeitet werden, welche finanziellen Mittel für eine dauerhafte Sicherung des September Specials benötigt werden.

Die Bereitstellung dieser finanziellen Mittel und etwaiger weiterer Randbedingungen sind dem Rat zügig zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das September Special - so auch der Ratsantrag -, zählt zu den tradierten, kulturellen Highlights in der Stadt Aachen. Der interfraktionelle Ratsantrag begehrte die nachhaltige finanzielle Absicherung der Durchführung dieser Veranstaltung.

Die Verwaltung sieht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte sowie des vorgetragenen Finanzbedarfs die Notwendigkeit einer jährlichen Bezuschussung in Höhe von 150.000 Euro. Weitergehende Finanzbedarfe sind nicht ersichtlich bzw. konkretisiert. Entsprechend ist die Bezuschussung in Höhe von 150.000 Euro auch in dem Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes sollte eine absichernde Vereinbarung getroffen werden.

 

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass eventuelle besondere Herausforderungen - wie etwa durch allgemeine Gefährdungslagen, oder aber Corona - auch stets einer weitergehenden spezifischen Abstimmung bedürfen, wie sie in der Vergangenheit in der Regel auch zur Absicherung der tradierten Veranstaltungen erfolgt sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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