Entscheidungsvorlage - Dez II/0105/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
September Special - Interfraktioneller Ratsantrag vom 18.06.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2024
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Ausrichtung des Aachener September Special beginnend ab dem Jahr 2025 jährlich mit 150.000 Euro zu unterstützen. Die jährliche Bezuschussung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Der interfraktionelle Ratsantrag vom 18.06.2024 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Mit interfraktionellem Ratsantrag vom 16.06.2024, einstimmig angenommen in der Sitzung des Rates vom 26.06.2024, beantragten die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Lösung für die Zukunft des September Specials zu finden. Dabei solle insbesondere erarbeitet werden, welche finanziellen Mittel für eine dauerhafte Sicherung des September Specials benötigt werden.
Die Bereitstellung dieser finanziellen Mittel und etwaiger weiterer Randbedingungen sind dem Rat zügig zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das September Special - so auch der Ratsantrag -, zählt zu den tradierten, kulturellen Highlights in der Stadt Aachen. Der interfraktionelle Ratsantrag begehrte die nachhaltige finanzielle Absicherung der Durchführung dieser Veranstaltung.
Die Verwaltung sieht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte sowie des vorgetragenen Finanzbedarfs die Notwendigkeit einer jährlichen Bezuschussung in Höhe von 150.000 Euro. Weitergehende Finanzbedarfe sind nicht ersichtlich bzw. konkretisiert. Entsprechend ist die Bezuschussung in Höhe von 150.000 Euro auch in dem Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes sollte eine absichernde Vereinbarung getroffen werden.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass eventuelle besondere Herausforderungen - wie etwa durch allgemeine Gefährdungslagen, oder aber Corona - auch stets einer weitergehenden spezifischen Abstimmung bedürfen, wie sie in der Vergangenheit in der Regel auch zur Absicherung der tradierten Veranstaltungen erfolgt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Erläuterungen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
X |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,1 kB
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