Anhörung - E 42/0212/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31.12.2023 und Lagebericht 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebsausschuss VHS
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2024
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2023 einschließlich des Lageberichts 2023 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.333.745 €, der Zuführung des städtischen Zuschusses in Höhe von 5.061.300 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 727.555 € zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht 2023 festzustellen und das Jahresergebnis 2023 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 12 Abs. 5 Satzung der VHS). Der Betriebsausschuss Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW. Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.
2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich des Lageberichtes 2023 mit dem Jahresverlust in Höhe von4.333.745 € , der Zuführung des städtischen Zuschusses in Höhe von 5.061.300 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von727.555 € gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2023 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS). (§10 Abs. 6 EigVO).
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 4 EigVO NRW.
Erläuterungen
Gem. § 14 Abs. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 – 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Volkshochschule vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Der Jahresabschluss 2023 einschließlich des Lageberichtes 2023 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen geprüft. Der Auftrag der Verwaltung dazu erfolgte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule vom 19.04.2018 und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne.
Nach durchgeführter Prüfung ist der Prüfungsbericht dem Betriebsausschuss zuzuleiten.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von
727.555 € ab, das der Rücklage zugefügt werden soll.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird ausschließlich der Prüfungsbericht, der den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 umfasst, als Anlage beigefügt.
Hinweis:
Die Mitglieder des Betriebsausschusses Volkshochschule erhalten je eine gedruckte Ausfertigung des Prüfungsberichtes zum 31.12.2023.
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes und der damit verbundenen erheblichen Kosten- und Zeitersparnis werden die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen in Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung gebeten, bei Bedarf über das Programm „Allris“ im Intranet der Stadtverwaltung Aachen Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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