Kenntnisnahme - FB 01/0608/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Nach seinem erfolgreichen Start im letzten Jahr fand der zweite Bürger*innenrat in diesem September an vier Samstagen statt. Das diesjährige Thema lautete: „Wie kann Aachen für Familien mit Kindern attraktiver werden?“

 

Die Einrichtung und dauerhafte Verankerung eines ständigen Bürger*innenrats ermöglicht eine stärkere Einbindung der Bürger*innen in die kommunale Politik und fördert die Aachener Dialogkultur durch ein wirkungsvolles Beteiligungsinstrument.

 

Die Teilnehmenden des Bürger*innenrats 2024 trafen sich nach einer Auftaktveranstaltung am 7. September an den Samstagen des 14., 21. und 28. September, um gemeinsam das Thema zu erörtern und ein Bürger*innengutachten mit konkreten Empfehlungen zur genannten Fragestellung zu erarbeiten. Moderiert und begleitet wurden die Teilnehmenden dieses Jahr durch die Kommunikationsberatungsagentur IKU_DIE DIALOGGESTALTER.

 

Das Bürger*innengutachten enthält insgesamt 10 Empfehlungen, die das Gremium an den Rat der Stadt Aachen richtet. Basierend auf den Erfahrungen aus dem ersten Bürgerinnenrat 2023 wurde die Anzahl der Empfehlungen im Vorfeld bewusst begrenzt, um eine effektive Bearbeitung durch die Verwaltung zu ermöglichen.

 

Der Bürger*innenrat Aachen wurde geschaffen, um Bürger*innen für eine partizipative Stadtgesellschaft, aktiv in politische Prozesse einzubeziehen. Als ständige, institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein Diskussionsforum hinaus. Gemeinsam und unterstützt von Expert*innen werden Empfehlungen erarbeitet und ein Bürger*innengutachten verfasst, das der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Teilnehmenden entwickeln die Empfehlungen konsensorientiert, in kooperativer Zusammenarbeit. Politik und Verwaltung erhalten so eine unmittelbare Empfehlung aus der Bürgerschaft. Bürger*innenräte spielen in der repräsentativen Demokratie eine Ratgeberrolle und können der Politik als Kompass dienen.

 

Die Mitglieder des Bürger*innenrates werden jedes Jahr mittels Losverfahren neu bestimmt und stellen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Aachener Stadtgesellschaft dar. Sie haben dort die Möglichkeit, die eigene Stadt mitzugestalten, eigene Ideen und Perspektiven einzubringen und mit anderen zu diskutieren. Die Mitglieder des Bürger*innenrats erhalten für ihre Teilnahme eine Aufwandsentschädigung.

Die Einbindung von Menschen aus verschiedenen sozialen Schichten, Sozialräumen und Altersgruppen innerhalb der Stadtbevölkerung bereichert diesen Prozess, fördert vielfältige Perspektiven und stärkt den Dialog in unserer Stadtgesellschaft.

 

Im Anhang finden Sie die 10 Empfehlungen in Kurzdarstellung, formuliert von den Teilnehmenden des Bürger*innenrats. Das vollständige, finale Bürger*innengutachten 2024 wird nachgereicht.

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Anlagen

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