Entscheidungsvorlage - FB 52/0535/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis, beauftragt diese, die bereits im Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 erneut anzumelden, tiefergehende Standortprüfungen am Viadukt Bachstraße und dem Bürger- und Jugendpark Moltkebahnhof vorzunehmen und das Boulderangebot am geeignetsten Standort umzusetzen.

 

 

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Erläuterungen

Im zweiteiligen Ratsantrag „Durch kostenlose Boulderangebote im öffentlichen Raum soziale Gerechtigkeit fördern“ der Fraktion „Die Grünen“ wurde die Verwaltung beauftragt, mögliche Standorte hinsichtlich ihrer Eignung zum Bouldern zu untersuchen (1.) sowie die Beschaffung einer mobilen Boulderanlage zu prüfen (2.).

 

1.) Bouldern (boulder; engl. = Felsblock) ist eine Form des Kletterns, bei der ohne Seil und Gurt in Absprunghöhe geklettert wird. Die Sportart bietet gleichzeitig Raum für breiten- und leistungssportorientierte Sportler*innen. Anfänger*innen können ohne das vorherige Erlernen von Sicherungstechniken niederschwellig Klettererfahrungen sammeln.

 

Zielgruppe

Nach mündlicher Rücksprache der Verwaltung mit der antragstellenden Fraktion im Jahr 2023 wurde konkretisiert, dass die avisierte Zielgruppe Jugendliche und Erwachsene sein sollen. Um ein für diese Zielgruppe attraktives Angebot zu schaffen, sollte die laut Norm 12575-2 für jederzeit benutzbare Boulderwände maximale Höhe von 3 Metern[1] so weit wie möglich ausgenutzt werden.

 

Standortwahl

In der Sitzung des Sportausschusses am 06.12.2023 teilte die Verwaltung in einem mündlichen Bericht mit, dass man hinsichtlich der Standortwahl auch die Erkenntnisse aus der Sportentwicklungsplanung abwarten wolle. Im Rahmen der repräsentativen Bevölkerungsbefragung wurde ersichtlich, dass Kletter- / Boulderangebote in keinem Quartier besonders gehäuft als vermisster Bewegungsraum im Quartier benannt wurden[2]. Die Verwaltung betrachtet bei der Standortsuche daher bevorzugt den für die „Boulder-Community“ gut erreichbaren und hinsichtlich der Sport- und Bewegungsangebote grundsätzlich unterversorgten Innenstadtbereich (B0).

 

Auf Schulhöfen wird für künstliche Kletteranlagen eine maximale Höhe von 2m empfohlen. Offene Schulhöfe sind als Standort somit ungeeignet. Gleichzeitig gibt es auf diversen offenen Schulhöfen schon entsprechende Angebote für die Zielgruppe Kinder.

 

Im Ratsantrag der Fraktion „Die Grünen“ wurden die Standorte „Alte Fußgängerüberführung Krefelder Str.“, „Fußgängerunterführung Turmstr./Wüllnerstr.“ und „Viadukt Bachstraße“ benannt.

 

Alte Fußgängerüberführung Krefelder Str.: Die Krefelder Straße ist eine Bundesstraße im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW. Aus Sicht der Planung gibt es Konflikte mit der DIN, u.a. zum Fallschutzbereich. Aufgrund der vergleichsweise geringen Bevölkerungszahl des Quartiers Soers und der vor der Umsetzung des Projekts Sportpark Soers isolierten Lage, wird eine geringe Auslastung der Boulderanlage antizipiert. Zudem ist im Gesamtkonzept Sportpark Soers (Masterplanung) langfristig ein Kletterangebot innerhalb des Sportparks vorgesehen. Der Standort wird daher derzeit als nicht geeignet eingestuft.

 

Fußgängerunterführung Turmstr./Wüllnerstr.: Ein vergangenes Projekt (Skateanlage) ist an dem Standort aufgrund fachlicher Bedenken zur Statik gescheitert. Zudem wäre aus Sicht der Planung vertiefend zu prüfen, ob und wie ein Fallschutz hergestellt werden kann und die Abstände für den Fallschutzbereich eingehalten werden können. Das ist an dem Standort mit erhöhter Komplexität und Aufwand verbunden. Der Standort wird daher als nicht geeignet eingestuft.

 

Viadukt Bachstraße: Als Standort wird ein Bereich östlich der Bachstraße, zwischen dem Parkplatz Bachstraße und dem Restaurant/Biergarten „La Fabrik“ fokussiert. Die Stelle liegt recht zentral und ist gut mit dem Rad, ÖPNV und Auto erreichbar. Zudem ist die Bachstraße eine viel frequentierte Verbindung zwischen Burtscheid und Frankenberger Viertel.

Aufgrund der Überdachung durch das Viadukt kann ein gewisser Witterungsschutz mit diversen Vorteilen ohne zusätzliche Kosten realisiert werden. Zum einen schont er das Material und zum anderen resultieren aus dem teilweisen Schutz vor Hitze und Regen verlängerte mögliche Sportnutzungszeiten. Das Viadukt und alle darunterliegenden Verkehrsflächen, inklusive der Straße, sind nicht im Eigentum der Stadt Aachen. Eine erste Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn, mit Erläuterungen zum Vorhaben, ist bereits erfolgt. Eine Rückmeldung der zuständigen Ansprechpartner*innen steht noch aus. Grundsätzliches Interesse wurde bekundet.

Die Verwaltung wird die Machbarkeit unter der Voraussetzung einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn an diesem Standort tiefergehend prüfen. Neben den Abstimmungen zum Standort an sich müssen u.a. Themen wie Erschließung, Denkmalschutz oder Rettungswege zu anliegenden Gebäuden geklärt werden.

 

Als Alternative zum Standort Bachstraße schlägt die Verwaltung zudem den Bürger- und Jugendpark Moltkebahnhof vor.

 

Bürger- und Jugendpark Moltkebahnhof: Die Grün- und Parkanlage im Quartier Frankenberger Viertel, südöstlich der Innenstadt, liegt direkt am Vennbahnweg und ist gespickt mit verschiedenen Nutzungsangeboten. Kleinspielfeld und Bolzplatz, Spielplatz, Tischtennisplatten, Rasenflächen und diverse Aufenthaltsmöglichkeiten befinden sich im direkten Umfeld der Wohnbebauung und der Maria-Montessori-Gesamtschule. Parallel zur Vorplanung und Abstimmung der Verwaltung mit der Deutschen Bahn, erfolgt die Prüfung einer Umsetzung für den o.g. Standort.

In unmittelbarer Nähe zum Spielplatz befindet sich derzeitig noch das Kreativhaus, welches aufgrund seiner Baufälligkeit seit Jahren nicht genutzt wird und abgerissen werden soll. Die Verwaltung ist hierzu bereits in Gesprächen mit den Verantwortlichen. Nutzungs- und Besuchersynergien könnten auch aus der geplanten Aufwertung der ehemaligen Skateanlage, mit den Schwerpunkten Vegetation und Aufenthaltsqualität, entstehen.

 

Die Verwaltung wird die Machbarkeit an diesem Standort parallel zum Viadukt Bachstraße tiefergehend prüfen.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung weitere möglich Standorte in den Blick genommen. Zur Ressourcenschonung und Wahrung von Zeit- und Kosteneffizienz werden diese vorerst nicht tiefergehend geprüft und dienen als Backup, sofern eine Realisierung an den präferierten Standorten nicht möglich sein sollte.

 

  •           Grünanlage Kronenberg: Die Grünanlage Kronenberg liegt südwestlich der Innenstadt. Eingebettet in die Wohnbebauung erstreckt sich der längliche und mit Wegen durchzogene Grünzug zwischen der Straße Kronenberg und der Ulla-Klinger-Halle. Allerdings gibt es in den öffentlichen Grün-, Spiel- und Sporträumen des Quartiers Kronenberg Handlungsbedarf, der sich zum einen aus dem Alter der Anlagen, zum anderen aus den aktuellen und künftigen Nutzungsanforderungen ergibt. Zu den Themen gehören unter anderem Wege und Treppen, Sitz- und Aufenthaltsbereiche, der Spielplatz sowie die Bolz- und Basketballfelder und ggf. weitere Sportangebote. Aus diesem Grund ist vorgesehen, für die öffentlichen Freiräume (ohne Schulfläche und Kitas) eine Bestandserhebung und -bewertung, eine Gesamtkonzeption mit räumlichen Schwerpunkten und eine entsprechende Kostenermittlung zu beauftragen. Die Bestandserhebung soll im laufenden Jahr durch den FB 36 beauftragt werden.

 

  •           Hollandwiese: Die Grün- und Parkanlage Hollandwiese erstreckt sich entlang eines Teilstücks des Pariser Rings. Die Quartiere Hörn und Melaten, westlich der Innenstadt, grenzen an den Grünzug an. Es besteht ein Nord-Südgefälle, wodurch Blickachsen und Sichtbeziehungen gegeben sind. Neben Grillwiese, artenreicher Wiesen und Rasenflächen gibt es einen Spielplatz und ein kleines Sportangebot, in Form eines Basketballkorbs und einer Tischtennisplatte.

 

  •           Spielplatz Matthiashofstraße: Die relativ versteckte Fläche zwischen Matthiashofstraße und Alexianergraben liegt in der Innenstadt. Es handelt sich um einen Spielplatz, der jedoch noch Nebenflächen und somit mögliche Standorte für Boulderangebote bietet.

 

  •           Spiel- und Bolzplatz Breslauer Straße: Das Gelände ist vor allem durch den Bolzplatz mit Tennenbelag geprägt und liegt an der gleichnamigen Straße, östlich der Innenstadt. Die Anlage ist sanierungsbedürftig, wird aber voraussichtlich erst in ca. 5 Jahren umgeplant und in ein neues Gesamtkonzept eingebettet.

 

  •           Rütscher Straße: An der Rütscher Straße liegen mehrere Grünflächen aneinander, mit unterschiedlichen Nutzungsformen. So besteht bereits ein Volleyballfeld, ein Bolzplatz mit Naturrasen und seit diesem Jahr auch eine der 7 Calisthenics-Anlagen im Aachener Stadtgebiet. Der Calisthenics-Anlage angegliedert ist eine Sportbox. Die Anlagen befinden sich im direkten Umfeld der Studententürme nordwestlich der Innenstadt.

 

 

Boulderblock vs. Boulderwand

Ein Boulderangebot kann als freistehender Boulderblock oder als Boulderwand ausgeführt werden. Eine Boulderwand ist als Montage an eine vorhandene Betonwand oder freistehend mit Unterkonstruktion möglich (Statik, Fundamente). Als Gestaltungselement kann eine Boulderwand kahle Betonfassaden aufwerten. Ein Boulderblock bietet durch seine mehrseitige Struktur eine hohe Klettervielfalt auf kompaktem Raum. Um eine vergleichbare Attraktivität durch eine Boulderwand herzustellen, sollte die Kletterfläche in Quadratmetern ähnlich dimensioniert sein und Elemente wie einen Überhang beinhalten.

Bei allen Varianten ist ein Fallschutz obligatorisch. Je nach Größe, Standort und örtlichen Gegebenheiten variieren die Kosten.

 

 

2.) Nach eingehender Prüfung sind folgende Gründe gegen die Beschaffung einer mobilen Boulderanlage zu berücksichtigen.

 

Hohe Transportkosten: Aufgrund der Größe, der Geometrie und den Anforderungen an den Überkletterschutz wäre der Transport einer mobilen Boulderanlage sehr kostenintensiv. Für jeden Standortwechsel müsste ein spezialisierter Transportdienstleister extern beauftragt werden, was zu wiederkehrenden hohen Kosten führen würde. Kleinere, transportablere Boulderanlagen könnten zwar leichter bewegt werden, würden sich in der Dimensionierung jedoch im Bereich der Kletterangebote für Kinder ansiedeln, wie sie bspw. auf Schulhöfen zu finden sind. Diese kleineren Anlagen würden die Zielgruppe der Jugendlichen und Erwachsenen nicht erreichen, wodurch das eigentliche Ziel verfehlt wäre.

Wiederkehrende Einrichtung des Fallschutzes: Bei jedem neuen Standort müsste der Fallschutz neu eingerichtet und an die Gegebenheiten angepasst werden, was nicht nur zusätzliche logistische, sondern auch finanzielle Aufwände verursachen würde. Diese Einrichtung müsste immer den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Spezielle Lösungen seitens der Hersteller erforderlich: Um einen Transport zu ermöglichen, wären spezielle bauliche Sonderanfertigungen notwendig. Dies würde die Flexibilität der mobilen Anlage einschränken und den monetären Aufwand erhöhen.

 

Insgesamt erweisen sich die Transport- und Sicherheitsanforderungen einer mobilen Boulderanlage als kostenintensiv und aufwendig. Andere mobile Lösungen, wie beispielsweise mobile Pumptracks, sind in dieser Hinsicht wesentlich effizienter und einfacher zu realisieren.

 

 

 


[1] https://www.kommunaldirekt.de/vorlageh1-ausgabenbeitrag-master-39-15/

[2] Abschlussbericht zur kommunalen Sportentwicklungsplanung, S. 49

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element: 5-080203-900-00300-900-1 SK 78310000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 24xx

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

75.000

75.000

0

75.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist nicht gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Mittel werden zum Haushaltsplan 2025 angemeldet und stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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