Entscheidungsvorlage - FB 20/0315/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt den Zuschuss in Höhe von 35.000,- € an den Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. aus der Stiftung Elisabethspitalfonds.

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Erläuterungen

Um den Spiel- und Trainingsbetrieb in den Wintermonaten aufrecht erhalten zu können, benötigt der Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen dringend Wintertrainingskapazitäten. Alle Versuche eine Halle zu bauen, sowie die Reaktivierung der Tennishalle Schweizerhof, waren leider ohne Erfolg. Aus diesem Grund nutzt der Verein seit nunmehr 7 Jahren eine 2-Feld-Traglufthalle auf der eigenen Klubanlage. Die Traglufthalle wird auf die bestehenden Sommerplätze installiert und die bestehende Infrastruktur der Klubanlage wird dabei genutzt. Darüber hinaus wird im Winter für ein geringes Kontingent der Trainingsstunden Plätze in der Tennishalle Vaals angemietet. Während im Jahr 2023 in der Woche 153 Trainingsstunden in den Sommermonaten angeboten werden konnten, waren es in den Wintermonaten nur 87 Stunden. Dadurch konnten viele Gruppen des Vereines nicht in den Wintermonaten trainieren. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist es jedoch sehr wichtig, dass sie ganzjährig trainieren, um das Erlernte kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

Deshalb hat sich der Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen dazu entschieden eine weitere 2-Feld-Traglufthalle zu beschaffen. Die Anschaffungs- und Installationskosten belaufen sich auf rund 380.000 €.

 

Der Verein hat laut Beschluss des Sportausschusses vom 27.08.24 bereits 16.592,50 € zur Förderung einer vereinseigenen Baumaßnahme erhalten. Neben der Förderung der Baumaßnahme soll der Verein noch eine einmalige Förderung zur Beschaffung und Installation der Traglufthalle i.H.v. 35.000 € aus Stiftungsmitteln erhalten.

 

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit bei der Stiftung Elisabethspitalfonds und dem Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. ist ebenfalls gegeben.

 

Der Förderbetrag kann durch die Stiftung im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel als Zuschuss gewährt werden.

 

Gemäß § 6 b) der Stiftungssatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

471.200

471.200

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Sportausschuss beschließt den Zuschuss in Höhe von 35.000,- € an den Tennis-Klub Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. aus der Stiftung Elisabethspitalfonds.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

  x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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