Entscheidungsvorlage - FB 52/0531/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- DEZ V FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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10.12.2024
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Erläuterungen
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Der Aachener Boots-Club e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Clubbootes aus der Bootsklasse „PIRAT“ gestellt. Ein großer und langjähriger Schwerpunkt des Vereins mit seinen 300 Mitgliedern ist die Förderung der rund 80 Kinder und Jugendlichen. Durch die steigende Anzahl der jugendlichen Segler*innen ist es notwendig ein weiteres Clubboot anzuschaffen, um der Vereinsjugend die Möglichkeit zu geben, den Regattasport auszuüben. Da ein Neukauf den finanziellen Rahmen übersteigt, soll ein gebrauchtes Boot gekauft werden. Laut vorliegendem Wertgutachten betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Clubbootes samt erforderlichem Zubehör 20.000,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt III, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Aachener Boots-Club e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 05.11.2024 erhalten.
Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurde für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von 8.972,90 € bewilligt, sodass noch ein Betrag in Höhe von 1.027,10 € zur Verfügung steht. Dieser Betrag wird durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 1.472,90 € vom PSP-Element 4-080202-801-6 / 53180000 auf 2.500,00 € aufgestockt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 2.500,00 € erforderlich
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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investive Auswirkungen |
Ansatz 20__ |
fortgeschriebener Ansatz 20__ |
Ansatz 20__ ff. |
fortgeschriebener Ansatz 20__ ff. |
Gesamt- bedarf (alt) |
Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-080202-803-2 / 53180000, 48130000
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folgekosten (alt) |
Folgekosten (neu) |
Ertrag |
10.000 € |
10.000,00 € |
30.000 € |
30.000 € |
0 |
0 |
Personal / Sachaufwand |
10.000 € |
11.472,90 € |
30.000 € |
30.000 € |
0 |
0 |
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben
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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden
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Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 53180000, 48130000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 1.472,90 € vom PSP-Element 4-080202-801-6 / 53180000 „Zuschuss für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten“ auf 11.472,90 € aufgestockt.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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x |
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nicht bekannt |
