Entscheidungsvorlage - FB 52/0531/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:

 

 

Aachener Boots-Club e.V.

Clubboot „PIRAT“

2.500,00 €

 

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Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

 

Der Aachener Boots-Club e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Clubbootes aus der Bootsklasse „PIRAT“ gestellt. Ein großer und langjähriger Schwerpunkt des Vereins mit seinen 300 Mitgliedern ist die Förderung der rund 80 Kinder und Jugendlichen. Durch die steigende Anzahl der jugendlichen Segler*innen ist es notwendig ein weiteres Clubboot anzuschaffen, um der Vereinsjugend die Möglichkeit zu geben, den Regattasport auszuüben. Da ein Neukauf den finanziellen Rahmen übersteigt, soll ein gebrauchtes Boot gekauft werden. Laut vorliegendem Wertgutachten betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Clubbootes samt erforderlichem Zubehör 20.000,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt III, Nr. 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Aachener Boots-Club e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 05.11.2024 erhalten.

 

Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurde für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von 8.972,90 € bewilligt, sodass noch ein Betrag in Höhe von 1.027,10 € zur Verfügung steht. Dieser Betrag wird durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 1.472,90 € vom PSP-Element 4-080202-801-6 / 53180000 auf 2.500,00 € aufgestockt. Für den neuen Antrag sind Mittel in Höhe von 2.500,00 € erforderlich

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

investive

Auswirkungen

Ansatz

20__

fortgeschriebener

Ansatz 20__

Ansatz

20__   ff.

fortgeschriebener

Ansatz 20__   ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

        4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive

Auswirkungen

Ansatz

2024

fortgeschriebener

Ansatz 2024

Ansatz

2025   ff.

fortgeschriebener

Ansatz 2025   ff.

Folgekosten

(alt)

Folgekosten

(neu)

Ertrag

10.000 €

10.000,00 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Personal /

Sachaufwand

10.000 €

11.472,90 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 53180000, 48130000 steht ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 1.472,90 € vom PSP-Element 4-080202-801-6 / 53180000 „Zuschuss für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten“ auf 11.472,90 € aufgestockt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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