Entscheidungsvorlage - FB 68/0125/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße;
hier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- Kürzel z.B. DEZ I, FB 01/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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11.12.2024
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Erläuterungen
1. Anlass
Mit dem Planungsbeschluss vom 29.04.2020 beauftragte die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung zur Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße, um eine weitere Zunahme des Verkehrs im bebauten Teil der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide/ Gewerbepark Brand zu verhindern.
Durch den Umbau des Knotenpunkts Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide soll insbesondere der LKW-Verkehr im bebauten Teil der Nordstraße unterbunden werden, um die Anwohner vor dem Verkehr des Gewerbegebiets zu schützen. Zudem soll im anbaufreien Teil der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße ein Schutzstreifen für den Radverkehr in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße hergestellt werden.
2. Planung
Heutige Situation
Die Nordstraße erstreckt sich von der Trierer Straße in Aachen-Brand bis zur Freunder Straße in Aachen-Eilendorf und besteht sowohl aus bebauten als auch anbaufreien Streckenabschnitten. Die vorgestellte Maßnahme bezieht sich auf den Knotenpunkt Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide und auf den anbaufreien Abschnitt zwischen diesem Knotenpunkt und dem Knotenpunkt Nordstraße/ Eilendorfer Straße/ Sigsfeldstraße.
Ausführungsplanung Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße
Nach dem Planungsbeschluss durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 29.04.2020 und der fortgeschrittenen Bebauung und Inbetriebnahme der Gewerbebetriebe im Gewerbepark Brand wurde die Ausführungsplanung für die Nordstraße im nicht angebauten Bereich sowie den Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide erarbeitet.
Ziel der Planung ist die bauliche Unterbindung der LKW-Fahrbeziehung aus dem Gewerbepark Brand nach rechts in den angebauten Bereich der Nordstraße sowie in der umgekehrten Richtung vom bebauten Teil der Nordstraße nach links in den Gewerbepark Brand.
Hierzu wird der Kreuzungsbereich komplett umgestaltet und mit 2,50 m breiten Mittelinseln und Querungsstellen ausgestattet. Durch den Einbau der Mittelinseln, die die ungewollten Verkehrsbeziehungen unterbinden, wird eine Routenänderung für die Abfallentsorgung des Gebietes notwendig. Um das Einbiegen der Entsorgungsfahrzeuge von der Nordstraße (angebauter Bereich) in die Brander Heide zu ermöglichen, wird der Einmündungsradius um ca. 1,50 m erweitert. Es verbleibt an der engsten Stelle eine Mindestgehwegbreite von 1,80 m, die sich in gleicher Breite im Bereich der Brander Heide fortsetzt.
Durch die Anlage der östlichen Querungsstelle muss der vorhandene Entwässerungsgraben angepasst werden. Die Führung des Fußgängerverkehrs in Richtung Eilendorfer Straße erfolgt über den vorhandenen Gehweg an der nördlichen Seite der Nordstraße (nicht angebauter Bereich).
Für den Radverkehr wird aus dem Gewerbepark Brand kommend ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m angelegt und gemäß den aktuellen Standards mit einer Rotbeschichtung versehen. Für die Radfahrbeziehung aus Richtung der Eilendorfer Straße in Richtung Gewerbepark Brand wird weiterhin die Benutzung der nördlichen Nebenanlage (Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“), die durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist, möglich sein. Von der Nebenanlage führt eine gemäß der „Empfehlung für Radverkehrsanlagen“ (ERA) dimensionierte Rampe die Radfahrenden sicher in den Schutzstreifen im Gewerbepark Brand, der im Zuge des Straßenendausbaus Gewerbepark Brand (2. Bauabschnitt) hergestellt wird.
Der Schutzstreifen in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße im anbaufreien Teil der Nordstraße wird vor dem Einmündungsbereich Nordstraße/ Eilendorfer Straße über eine Rampe auf die vorhandene Nebenanlage geführt. In diesem Bereich wird die vorhandene Entwässerungsmulde umgestaltet und zum Teil mit Wasserbausteinen auf Mörtelbett befestigt.
Vor den einmündenden Straßen Eilendorfer Straße und Sigsfeldstraße wird eine Querungsstelle errichtet, um das Überqueren der Nordstraße für den Fuß- und Radverkehr sowohl in Richtung Gewerbepark Brand als auch in Richtung Debyestraße zu erleichtern.
3. Baumbilanz und Ökologie
Zugunsten der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide muss in der Nordstraße (angebauter Bereich) gegenüber Brander Heide Haus Nr. 2 auf einer Länge von ca. 15,00 m der Gehölzstreifen (jüngere Bäume bzw. Pioniergehölz, nicht unter Baumschutz) entfernt werden. So entsteht Platz, um die neuen Gehwegflächen herstellen zu können. Im 2. BA des Endausbaus Gewerbepark Brand wird entlang des ersten Teilstückes der Erschließung ein 2 m breiter Grünstreifen mit sechs neuen Bäumen bepflanzt. Zugunsten der Herstellung der Radverkehrsführung von der Fahrbahn auf die Nebenanlage unmittelbar vor dem Knotenpunkt Nordstraße/ Eilendorfer Straße muss der Entwässerungsgraben angepasst werden. Die an den Entwässerungsgraben angrenzenden Bäume stehen nicht unter der Baumschutzsatzung, sollen jedoch möglichst erhalten bleiben. Die Möglichkeit der Erhaltung wird derzeit geprüft. Die Anpassungsarbeiten am Entwässerungsgraben sowie die Erhaltungsmöglichkeit der angrenzenden Bäume werden in Abstimmungen mit dem Fachbereich Klima und Umwelt erfolgen.
4. Ruhender Verkehr
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr, da weder Parkstände für den Kfz-Verkehr noch Abstellplätze für den Radverkehr zurückgebaut oder neu hergestellt werden.
5. Barrierefreiheit
Im Bereich der Querungsstellen im Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide werden taktile Elemente aus Noppen- und Rippenplatten zum Auffinden der Querungsstellen eingebaut. Auf der nördlichen Gehwegseite, die in Asphaltbauweise ausgeführt wird, werden die taktilen Elemente der Querungsstelle auf den Asphalt aufgeklebt. Im Kreuzungsbereich Nordstraße/ Eilendorfer Straße/ Sigsfeldstraße wird der Teilausbau der Nebenanlagen ebenfalls in Asphalt hergestellt und die taktilen Elemente aufgeklebt. Im Übergangsbereich von der Nordstraße zum Gewerbepark Brand werden in der nördlichen Nebenanlage Fahrradnoppensteine (Kugelpflaster) als Trennung zwischen der Rampe und der Gehwegfläche aus Plattenbelag verlegt.
6. Ausbauelemente
Die Verkehrsflächen werden mit Standardmaterialien hergestellt, die den Anforderungen der technischen Regelwerke entsprechen und sich im Aachener Stadtgebiet bewährt haben.
Ausbauelemente im Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide:
Fahrbahn (RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 10)
4 cm Splitt-Mastix 8 cm Asphaltbinder 14 cm Asphalttragschicht 39 cm Frostschutzschicht 0/45 65 cm Gesamt |
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Gehweg (RStO 12, Tafel 6, Zeile 1)
8 cm Betonsteinplatten 30/30, grau 3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5 15 cm Drainbeton 13 cm Frostschutzschicht 0/45 40 cm Gesamt |
Gehweg, Radverkehr frei (RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 0,3)
4 cm Asphaltdecke 10 cm Asphalttragschicht 26 cm Frostschutzschicht 0/45 40 cm Gesamt
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7. Entwässerung
Die Entwässerung im Kreuzungsbereich Nordstraße/Gewerbepark Brand/Brander Heide erfolgt über eine einzeilige Rinne und Straßenabläufe in den vorhandenen Kanal. Im anbaufreien Teil der Nordstraße erfolgt die Entwässerung über die an die Fahrbahn angrenzenden Bankette und Entwässerungsgräben.
8. Beleuchtung
Um die Beleuchtungssituation im Knotenpunktbereich Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide insbesondere an den Querungsstellen zu verbessern, wird an der neuen östlichen Querungsstelle auf der südlichen Seite ein neuer Beleuchtungsmast eingebaut. Der bereits vorhandene Beleuchtungsmast an der Ecke Nordstraße/ Gewerbepark Brand wird auf die neue Gehwegfläche versetzt.
9. Bürger*inneninformation
Eine Bürger*inneninformation in Form einer vertonten PowerPoint Präsentation war vom 18.11.2024 bis zum 09.12.2024 online unter http://www.aachen.de/nordstrasse einsehbar. Die Anregungen und Fragen der Bürger*innen und sich ggf. daraus ergebende Anpassungen der Planung werden in der Sitzunge der BV Brand kurz dargelegt.
10. Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße betragen nach Kostenberechnung der Verwaltung rd. 496.000 €.
Im Haushaltsjahr 2024 steht unter dem PSP-Element 5-120102-100-02200-300-1 „Nordstraße“ ein Ansatz in Höhe von 495.900 € bereit sowie 41.644,01 € aus der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023, sodass zur Umsetzung der Maßnahme insgesamt 537.544,01 € zur Verfügung stehen. Hinzu kommen 10.000 € für Beleuchtungsmaßnahmen auf dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-117-6.
Von den investiven Baumitteln ist ein Teil von 11.190,92 € bereits für zwingend erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen verwendet worden, sodass noch 526.353,09 € für die bauliche Anpassung der Nordstraße genutzt werden können.
Anliegerbeiträge
Der Umbau der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und Eilendorfer Straße löst keine Beitragspflicht nach §8 KAG NRW oder nach § 127 ff. BauGB aus.
11. Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe. Der Umbau des Knotenpunkts Nordstraße/ Gewerbepark Brand/ Brander Heide und der Straßenendausbau des 2. Bauabschnitts Gewerbepark Brand hängen örtlich zusammen bzw. schließen aneinander an. Aus diesem Grund soll die Umsetzung dieser Maßnahmen gemeinsam in einem Zuge erfolgen. Für den Straßenendausbau des 2. Bauabschnitt Gewebepark Brand liegt ein Ausführungsbeschluss bereits vor. Der Baubeginn der Maßnahmen ist im Frühjahr 2025 vorgesehen und die geschätzte Bauzeit beträgt 8 Monate.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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PSP-Element 5-120102-100-02200-300-1-Nordstraße |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2024* |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
537.544,01 |
537.544,01 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
537.544,01 |
537.544,01 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben
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PSP-Element 4-120102-117-6-Nordstraße |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
10.000 |
10.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
11.900 |
11.900 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
21.900 |
21.900 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben/ |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*inkl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 41.644,01€
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
x |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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x |
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nicht bekannt |
Durch die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.
Die geplante Maßnahme Anpassung der Nordstraße ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht eindeutig zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Es wird jedoch auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Für den Klimaschutz ist die Relevanz nicht eindeutig bestimmbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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607,6 kB
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