Kenntnisnahme - FB 36/0475/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Sachstandsmitteilung zur Sanierung / Umgestaltung des ehemaligen Hochwasserrückhaltebeckens Uersfeld zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstandsmitteilung:

 

Aufgrund eines hydrologischen Nachweises konnte der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) vor ca. 10 Jahren belegen, dass am Amstelbach keine Hochwassergefahr mehr besteht. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen (UWB) hatte nach einer Antragstellung durch den WVER eine Entwidmung des Hochwasserrückhaltebeckens Uersfeld mit der Auflage genehmigt, die Hochwasserschutzanlagen zurückzubauen und Art und Umfang der Rückbauarbeiten bei der UWB genehmigen zu lassen.

 

Im Rahmen des Rückbaus der Hochwasserschutzanlage beantragte der WVER auf Wunsch der Stadt Aachen, den Amstelbach und den Schönauer Bach innerhalb der Sohlfläche des Hochwasserrückhaltebeckens zu verlegen.

 

Die UWB genehmigte auch diese Planung u.a. mit der Auflage, mögliche Bodenbelastungen der Gewässertrassen ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Bei den folgenden Bodenuntersuchungen einer Gewässertrasse wurden durch den WVER punktuell erhebliche Bodenbelastungen festgestellt. Bei der Hochrechnung dieser punktuellen Belastungen auf die Gesamtlängen der zu verlegenden Gewässer wurden hohe Entsorgungskosten ermittelt. Da die Bezirksregierung Köln jedoch keine finanzielle Förderung der Entsorgungskosten belasteter Böden in Aussicht stellte, stoppte der WVER die Fortführung des Projekts wegen Unwirtschaftlichkeit.

 

Da der Fachbereich Umwelt aber weiterhin das Ziel verfolgte, die geplanten Maßnahmen doch durchführen zu lassen, hatte sich die Untere Bodenschutzbehörde bereit erklärt, Untersuchungen durchzuführen, ob die punktuelle Belastung flächenhaft hochgerechnet werden konnte. Bei   umfangreichen Untersuchungen konnten jedoch erfreulicherweise keine erhöhten flächenhaften Belastungen in der Sohle des Hochwasserrückhaltebeckens festgestellt werden. Punktuelle Belastungen waren nur sehr kleinräumig festgestellt worden.

 

Der WVER wurde aufgrund dieser Erkenntnisse seitens des Fachbereichs Umwelt gebeten, das Projekt weiter fortzuführen.

 

Da durch die Aufgabe des ursprünglichen Dauerwasserspiegels im Laufe der Zeit der Bewuchs im Beckenbereich erheblich zugenommen hatte und auch die die zeitlich befristete wasserrechtliche Genehmigung ausgelaufen war, musste ein neues Projekt für die Gewässerverlegung im Haushalt des WVER eingestellt werden.

 

Bei ersten Vorgesprächen mit dem WVER und der UWB war man sich schnell einig, dass die bisherige Planung möglichst eingriffsschonend auf die derzeit vorhandene Vegetation angepasst werden soll.

 

Ein neuer landschaftspflegerischer Begleitplan wird derzeit erstellt; er soll den möglichst schonenden Eingriff in die vorhandene Vegetation darstellen und Ausführungsvorgaben formulieren.

 

Nach Fertigstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans und Anpassung der übrigen Planunterlagen erfolgt ein neuer wasserrechtlicher Genehmigungsantrag bei der UWB. Eine  Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmen soll im Jahr 2022 erfolgen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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