Kenntnisnahme - FB 68/0121/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

 Erläuterungen

Die Rad-Vorrang-Route (RVR) Haaren verbindet die Aachener Innenstadt mit den Ortsteilen Haaren und Verlautenheide. Die ca. 6 km lange Strecke verläuft in großen Abschnitten entlang der Wurm und größtenteils über bestehende Straßen und Wege. Weiter ist eine direkte Anbindung an den Bahntrassenradweg Aachen-Jülich vorgesehen.

Der Streckenverlauf gemäß Förderbescheid ist in der Übersichtskarte Anlage A 1 dargestellt. Die RVR folgt weitestgehend den bereits bestehenden Wegeverbindungen des derzeitigen Radverkehrsnetzes. Wesentliche neue Gestaltungselemente für einen sicheren und komfortablen Ausbau der RVR sind:

         Herstellung neuer Fahrradstraßen gemäß dem Aachener Fahrradstraßen-Standard (ca. 2,5 km)

         Ausbau, Asphaltierung und Verbreiterung von vorhandenen, eigenständig geführten gemeinsamen Geh- und Ra wegen (ca. 2,8 km)

         Neubau von eigenständig geführten gemeinsamen Geh- und Radwegen (ca. 0,4 km)

         Anlage von Radfahrstreifen (ca. 0,6 km)

         Optimierung der Knotenpunkte – wenn möglich für eine Bevorrechtigung und Beschleunigung des Radverkehrs.

Darüber hinaus werden die Anforderungen der zu Fuß Gehenden entlang der RVR besonders berücksichtigt. Das Premiumfußwegekonzept für die Innenstadt sieht vor, dass innerhalb von 20 Minuten aus der Innenstadt auf komfortablen, ansprechenden und barrierefreien Wegen zu Fuß ein umliegender Grünraum (hier die Wurmaue) erreicht werden kann.

Die RVR verfolgt das Ziel, Radfahrende sicher und komfortabel von den Außenbezirken in die Innenstadt zu führen.

Damit soll eine fortschreitende Verlagerung von Alltagswegen aus dem Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr in der Stadt Aachen erreicht werden, die gemäß dem integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) dazu beitragen soll, die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen. Das Konzept der RVR basiert auf dem Luftreinhalteplan 2015 und war dort als Maßnahme im Bereich „Ausbau Radwegenetz“ aufgeführt.

Darüber hinaus leisten die RVR einen Beitrag, um das Ziel 1 „Herstellung von Radhauptverbindungen“ des Radentscheids zu erreichen.

Auch zu den Zielen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) 2021 wird beigetragen. Danach sollen die Bedingungen für den Radverkehr so attraktiv werden, dass ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht wird.


 

 1. Stand der politischen Beratungen 

Die RVR Haaren ist in früheren Planungsphasen mehrfach in politischen Gremien behandelt und vorgestellt worden.

05.09.2018: Die Bezirksvertretung Haaren beauftragt die Verwaltung, die Planungen zur Rad-Vorrang-Route Haaren-Verlautenheide zu beginnen.

13.09.2018: Der Mobilitätsausschuss beschließt das Konzept zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen.

12.09.2019: Der Mobilitätsausschuss nimmt das Konzept des Rad-Vorrang-Netzes zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Verlauf der Rad-Vorrang-Routen wie vorgestellt bei den weiteren Planungsschritten zugrunde zu legen.

31.10.2019: Der Mobilitätsauschuss fasst den Beschluss zu den Gestaltungsstandards zur Verdeutlichung des Verlaufs von Rad-Vorrang-Routen.

14.04.2021: Die Bezirksvertretung Haaren wird über den Stand der Planung der Rad-Vorrang-Route Haaren-Verlautenheide informiert.

31.05.2022: Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Rad-Vorrang-Route (RVR) zwischen der Aachener Innenstadt und Haaren/Verlautenheide zur Kenntnis.

14.06.2022: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Rad-Vorrang-Route (RVR) zwischen der Aachener Innenstadt und Haaren/Verlautenheide zur Kenntnis.

07.12.2022: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung im Rahmen des geförderten Projektes RVR Haaren mit der weiteren Planung gemäß dem Vorhabenablaufkonzept inkl. der Durchführung von frühzeitigen Bürger*innenbeteiligungen im Rahmen der Vorplanung zu beauftragen.

11.01.2023: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung im Rahmen des ge-förderten Projektes RVR Haaren mit der weiteren Planung gemäß dem Vorhabenablaufkonzept inkl. der Durchführung von frühzeitigen Bürger*innenbeteiligungen im Rahmen der Vorplanung zu beauftragen.

12.01.2023: Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung das geförderten Projektes RVR Haaren gemäß dem Vorhabenablaufkonzept inkl. der Durchführung von frühzeitigen Bürger*innenbeteiligungen im Rahmen der Vorplanung.

24.08.2023: Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Radhauptnetz als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in Aachen (die RVR Haaren ist Teil des Radhaupt-netzes)

18.10.2023: Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren zu.

15.11.2023: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren für die Teilbereiche in Aachen-Mitte zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, für die in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte liegenden Abschnitte, den Planungsbeschluss gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante zu fassen.

22.11.2023: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren für die Teilbereiche in Haaren zu. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, für die in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Haaren liegenden Abschnitte, den Planungsbeschluss gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante zu fassen.

23.11.2023: Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgeschlagenen Planung zur RVR Haaren zu, fasst den Planungsbeschluss gemäß der in Anlage 2 vorgelegten Variante und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Ergänzungen für die Entwurfsplanung zur Vorlage beim Fördergeber vorzunehmen.

 

 2. Weitere Zeitplanung

Wesentliche Arbeiten waren bisher die Abwicklung der notwendigen Vergabeverfahren zur Beauftragung von Vermessungsarbeiten, landschaftspflegerischer Begleitplanung inkl. Artenschutzprüfung und der verkehrsplanerischen HOAI-Leistungen. Auf Basis der ersten Ergebnisse der Grundlagenermittlungen, der Vermessungen, der Begleituntersuchungen und der Bürger*innenbeteiligungen wurde die Vorplanung ausgearbeitet und in der Politik vorgestellt und beschlossen. Darauf aufbauend wurde die Entwurfsplanung zur Vorlage beim Fördergeber begonnen und laufend unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Baumaßnahmen koordiniert. Im November 2024 wird bzw. wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt und an den Fördergeber zur Prüfung übermittelt.

 

Im Zuge der Entwurfsplanungen wurden die Vorplanung hinsichtlich der Höhenplanungen und Entwässerungsfragen, aber auch der Oberflächenbeschaffenheit konkretisiert und Eingaben der Politik eingearbeitet. So wurde z.B. die Akazienstraße als Einbahnstraße umgeplant, um Parkstände zu erhalten. Darüber hinaus wurden die Planungen mit den Erforderlichkeiten der Leitungsträger abgestimmt und an diese angepasst. Die Entwurfsplanung wird dem Fördergeber zur weiteren Prüfung übermittelt. Parallel kann die Genehmigungsplanung durchgeführt werden. Nach einer Freigabe durch den Fördergeber kann die Ausführungsplanung begonnen werden. Die Ausführungsplanungen und baulichen Umsetzungen werden in 6-8 Bereiche aufgeteilt, die u.a. parallele Baumaßnahmen, die Anforderungen des weiteren Planungsaufwands sowie die Erforderlichkeiten und den benötigten Betreuungsaufwand beim Bau berücksichtigen. Diese Bereiche entsprechen nicht den 6 Teilbereichen aus der Vorlage zum Planungsbeschluss, die sich auf die räumlichen Grundstrukturen bezogen haben. Dazu sind die nachfolgend aufgeführten Randbedingungen zur Bestimmung möglicher Zeiten zur Umsetzung zu berücksichtigen:

         Die Abschnitte in den Wohngebieten in Haaren und Verlautenheide werden aufgrund der parallelen Baumaßnahme „Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke der BAB A544“ sinnvollerweise vermutlich erst Mitte 2026 starten können. Neben der Beeinträchtigung durch die Umleitungsverkehre, die voraussichtlich im 3. Quartal 2025 beendet sein werden, sind im Teilbereich unter dem Brückenneubau die sich anschließenden Wiederherstellungen der Naturbereiche unter der Brücke zu beachten.

         Aufgrund geplanter Regionetz-Baumaßnahmen im Bereich des Blücherplatzes sind insbesondere die Straßenzüge Sigmundstraße und Blücherplatz erst ab 2026 baulich umsetzbar

         Der Bereich der B 1 von der Musikschule bis zum Europaplatz sollte möglichst frühzeitig umgesetzt werden. Hier können ggf. weitere Straßenzüge aus dem Innenstadtbereich ohne großen baulichen Aufwand in einer Ausschreibung integriert werden.

         Für die weiteren Bauabschnitte ist die bauliche Umsetzung im Wesentlichen bis 2026 vorgesehen. Eine detaillierte Zeitplanung wird aktuell ausgearbeitet.

 

Die Einholung der einzelnen Ausführungsbeschlüsse erfolgt sukzessive bis zum 1.Quartal 2026 und die baulichen Umsetzungen sind im Zeitraum zwischen 2025 und 2027 vorgesehen.

 

 

3. Förderung 

Die Stadt Aachen hat Ende 2021 den Zuwendungsbescheid zum Förderantrag zur RVR Haaren erhalten. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als Projektträger für das Förderprogramm "Innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" Kontaktorganisation für die Stadt Aachen. Fachlich und finanztechnisch begleitet wird das Projekt durch die Oberfinanzdirektion (OFD) in Münster. Der Förderzeitraum begann Ende Dezember 2021 und war zunächst bis Ende 2024 vorgesehen. Dem Fördergeber wurden die Planung vorgestellt und die zeitliche Verschiebung erläutert. Es wurde empfohlen mit der Entwurfsplanung einen offiziellen Änderungsantrag zur Zeit- und Kostenplanung einzureichen. Aktuell liegt ein Förderbescheid über 80% der bisherigen Gesamtkosten von 3,9 Millionen Euro über aktuell 3.104.476 € vor.

 

 

4. Kosten und Finanzierung 

 

Nach derzeitigem Planungsstand mit Abschluss der Entwurfsplanung betragen die geschätzten Gesamtkosten etwa 9,4 Millionen Euro. Die Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung belief sich auf ca. 7,2 Millionen Euro Gesamtkosten, wovon 6,6 Millionen Euro auf die Bausummen entfielen. Wesentliche Punkte bei der Kostensteigerung sind u. A. die Berücksichtigung von umfangreicheren erforderlichen Deckensanierungen, als auch notwendige Erneuerungen in den Nebenanlagen. Dies ist vor allem da erforderlich, wo ein baulicher Anschluss erforderlich ist, die bestehende Substanz jedoch schlecht ist, wie z.B. in der Endstraße oder in Wurmbenden.

Für die weitere Planung stehen ausreichende Mittel beim zugehörigen PSP-Element 5-120102-900-10100-300-1 „Rad-vorrangroute Haaren“ Kostenart 78520000 bereit. Derzeit stehen im entsprechenden PSP-Element 2.537.981,27 € zur Verfügung. Zur Haushaltsplanung 2025 sind weitere Mittel bis 2027 in Höhe von 4.720.000 € angemeldet.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben den Ausführungsbeschlüssen vor-behalten. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.

Im Rahmen der Planung der RVR Haaren soll auch die Haltestelle Endstraße im Bereich der Endstraße barrierefrei umgebaut werden. Dazu ist eine Förderung des Haltestellenumbaus über ein anderes Förderprogramm mit höherem Fördersatz von 90 % vorgesehen. Die Kosten hierzu sind in den oben genannten Gesamtkosten enthalten, aber werden über das PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen“ abgerechnet.

 

 

5. Zusammenfassung 

 

Während der nun anstehenden Prüfphase durch den Fördergeber werden in Absprache mit diesem die Planungen fortgeführt und alle möglichen und notwendigen Vorbereitungen für die anstehende Ausführungsplanung und die anstehenden Vergaben getroffen. Dazu gehört auch die Fertigstellung des Ablaufplans mit den verschiedenen Bauabschnitten. Derzeit sind folgende Abschnitte als erste Umsetzungsabschnitte vorgesehen:

· B1- Blücherplatz bis Europaplatz

· Willy-Brandt-Platz bis Maxstraße

· Wurmweg zwischen Europaplatz und Talbotstraße

· Lückenschluss zwischen Wurmbenden und dem Bahntrassenradweg Aachen Jülich.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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