Entscheidungsvorlage - FB 68/0134/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf beschließt die Ausführung des Straßenendausbaus Kaubendenstraße- Stichstraße gemäß den Plänen „2017_008_L1_Lageplan“ und „2017_008_RQ_Ausbauquerschnitt“.

 

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Erläuterungen

Anlass

Die Kaubendenstraße liegt zwischen Kellershau- und Zieglerstraße im Gewerbegebiet Eilendorf Süd. Von ihr zweigt in Höhe der Hausnummer 3 eine 135 m lange Stichstraße in nordöstlicher Richtung ab. Die Stichstraße ist bisher nur als Baustraße hergestellt und soll nun endausgebaut werden.

Die Kaubendenstraße - Stichstraße wurde als Privaterschließung als Baustraße im Jahre 2007 hergestellt. Im Ausbauvertrag wurde mit dem Investor vereinbart, dass der Kanal und die Baustraße herzustellen sind. Der Straßenendausbau sollte erst nach Beendigung eines Großteils des Hochbaus durchgeführt werden.

Nachdem mittlerweile alle Grundstücke in der Stichstraße bebaut wurden, steht nun die endgültige Herstellung der Straße im Zuge des Endausbaus an. In der Straße sind eine Reihe von Gewerbe- und Handwerksbetrieben ansässig. Am Ende der Straße befindet sich ein Recyclinghof.

Ausbau

Die Kaubendenstraße - Stichstraße wird im Trennprinzip mit einer 6,50 m breiten Fahrbahn ausgebaut. Diese Breite ermöglicht den Begegnungsfall Lkw-Lkw. Auf der südlichen Fahrbahnseite wird es einen 2,50 m breiten Parkstreifen mit 6 Parkständen geben. Davon werden zwei Parkstände mit einem Elektroladeanschluss ausgestattet. Im Parkstreifen werden an 4 Standorten neue Bäume gepflanzt. Insgesamt entsteht mit den Baumscheiben ca. 35 m² Grünfläche. Für Fahrräder entstehen 10 Abstellmöglichkeiten.

Wegen der verbleibenden beengten Grundstücksverhältnisse wird der Gehweg in einer Breite von 1,50 m auf der Nordseite und 2,00 m auf der Südseite ausgeführt. Ausschließlich auf der südlichen Seite wird ein taktiles Element verlegt, da der nördliche Gehweg in seiner Dimension und Ausbauart, sowie der örtlich gegebenen Nutzung nicht als gesichert barrierefrei für Sehbehinderte genutzt werden sollte. Die grundsätzlich hinter den Standards zurückbleibenden Gehwegbreiten werden toleriert, da die Beobachtungen vor Ort und die Gespräche mit den Anliegenden ein sehr geringes Fußverkehrsaufkommen im Gewerbegebiet erwarten lassen.

Die Abmessungen der Zufahrten entsprechen den jeweils betrieblich notwendigen Abmessungen, um mit den notwendigen Fahrzeugen die Betriebe erreichen zu können. Dies konnte im Vorfeld durch Abstimmungsgespräche mit den Anliegenden detailliert ausgearbeitet werden, so dass die Planung anschließend auf diese Bemessungsfahrzeuge ausgelegt und somit die uneingeschränkte Anfahrbarkeit der Betriebe gewährleistet werden kann.

Im Einmündungsbereich Kaubendenstraße/Kaubendenstraße wurden auf Bitten der Anliegenden die Sichtverhältnisse noch einmal überprüft. Die bestehende Situation kann durch die Verschiebung der Parkmöglichkeiten weg von der Einmündung maßgeblich verbessert werden, so dass dies im Zuge der Planung ebenfalls berücksichtigt wurde. Anstelle der Parkstände werden jeweils zwei bzw. drei Fahrradbügel dort vorgesehen.

Die vorhandene provisorische Beleuchtung der Baustraße wird im Endausbau durch zwei zusätzliche Leuchten ergänzt und an die Zufahrtssituationen angepasst.

 

Bürgerbeteiligung

Die Bürgerbeteiligung in der Kaubendenstraße ist wegen der begrenzten Anzahl an direkten Anliegern und

deren speziellen Erfordernissen am 11.04.2022 schriftlich erfolgt. In der schriftlichen Benachrichtigung wurden die Anliegenden über die geplante Baumaßnahme informiert. Zudem erhielten sie bereits einen Planausschnitt ihrer Zufahrtssituation, um diese auf betriebliche Notwendigkeiten hin überprüfen zu können. Im Nachgang zu diesem Schreiben fanden am 28.04.2022 und am 20.05.2022 Ortstermine in der Kaubendenstraße mit fast allen Anliegenden statt. Dabei wurden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse gehört und dieseanschließend abgewogen und bestmöglich in die Planung eingearbeitet.

Bau

Sobald der Ausführungsbeschluss gefasst wird, wird die Ausschreibung sukzessive vorbereitet, so dass unmittelbar nach Rechtskraft des Haushalts 2025 eine Ausschreibung, Vergabe und somit die Umsetzung der Maßnahme erfolgen kann.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Umsetzung der Maßnahme wurden Gesamtkosten von 863.000,- € kalkuliert. Ausreichende Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-200-02100-300-1 / 4-120102-209-1“ Kaubendenstraße Stichstraße“.

Die zu erhebenden Erschließungsbeiträge nach BauGB wurden im Zuge der Grundstücksverkäufe abgegolten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x 

 

 

 

 

  5-120102-200-02100-300-1 Kaubendenstraße Stichstraße 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

851.000

851.000

0

0

Ergebnis

0

0

851.000

851.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

4-120102-209-1 Kaubendenstraße Stichstraße 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

11.900

11.900

0

0

Abschreibungen

0

0

130.900

130.900

0

0

Ergebnis

0

0

142.800

142.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 x

 

nicht bekannt

Die hauptsächlichen CO2Emissionen zum Bau und Unterhaltung der Stichstraße wurden im Rahmen des Baustraßenbaus bereits verursacht, so dass die nunmehr endgültig herzustellende Verkehrsanlage nur noch geringe Auswirkungen auf die CO2 Bilanz hat. Durch die Fertigstellung werden aber 4 Baumstandorte realisiert, welche helfen die CO2 Bilanz zu verbessern. Durch die Wahl der Baustoffe, die Recyclingquote der Baustoffe, die Wiederverwendung der Baustoffe und die Wiederverwendung des Bodenamterials wird grundsätzlich versucht die nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen.

Auch die Festlegung des äußeren Straßenkörpers, welcher durch Normen und Richtlinien bestimmt ist, wurde nicht überdimensioniert, sondern entspricht den Mindestfestlegungen, so dass die durch Landnutzung bedingten Beeinträchtigungen nicht weiter gemindert werden könnten.

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Anlagen

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