Entscheidungsvorlage - FB 68/0139/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Anlass

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen um die Prüfung von Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs und zur Verkehrsberuhigung in der unteren Schurzelter Straße (vgl. Anlage 1). In dem Antrag wird auf den aktuellen Lärmaktionsplan der Stadt Aachen hingewiesen, aus dem die Schurzelter Straße für die Antragssteller*innen als lärmbelastete Straße hervorgeht. Der aktuelle Lärmaktionsplan und die Lärmkarte stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.aachen.de - Lärmaktionsplan der Stadt Aachen.

 

Die Verkehrsberuhigung in der Schurzelter Straße wurde im Mobilitätsausschuss am 27.06.2019 und in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 03.07.2019 bereits politisch beraten. Es wird auf die Vorlage mit der Nr. FB 61/1221/WP17 (ALLRIS - Vorlage (aachen.de)) verwiesen.

 

  1. Heutige Situation

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Schurzelter Straße zwischen der Roermonder Straße und der Süsterfeldstraße in Aachen-Laurensberg. Die Schurzelter Straße erfüllt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 2006) die Funktionen einer Sammelstraße: Die überwiegende Nutzung ist Wohnen mit einzelnen Geschäften und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Fachhandel für Bürobedarf, Physiotherapeut, Kindertageseinrichtung).

 

Die Schurzelter Straße ist in dem betrachteten Abschnitt Bestandteil einer Tempo-30-Zone. An den Knotenpunkten Teichwinkel, Wildbachstraße, Teichstraße/Wildbachstraße sowie An der Schurzelter Brücke gilt die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links. Die Schurzelter Straße ist zwischen der Roermonder Straße und dem Einmündungsbereich der Süsterfeldstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gesperrt (Verkehrszeichen 253 StVO), ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sowie Anlieger (Zusatzbeschilderung VZ 1020-30 StVO).

 

In der Schurzelter Straße verkehrt im Linienverkehr die Linie 16 (Laurensberg Rahe - Aachen Bushof - Walheim - Sief) montags bis freitags im 30-Minuten-Takt, am Wochenende stündlich in beiden Richtungen. Busbegegnungen finden in der Schurzelter Straße nicht statt.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 wurden sechs aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt der Schurzelter Straße registriert. Davon zählten vier Unfälle zu der Kategorie 3 (Unfall mit Leichtverletzten), wobei zwei Unfälle Fahrunfälle mit nur einer beteiligten Person (Fahrradfahrer*innen) darstellten. Im Jahr 2021 wurde ein Unfall der Kategorie 2 (Unfall mit Schwerverletzten) registriert, der sich im Begegnungsverkehr Pkw/ Bus ereignete. Ein Unfall der Kategorie 4 (schwerwiegender Unfall mit Sachschaden) fand als Einbiegen/ Kreuzen-Unfall von der Roermonder Straße in die Schurzelter Straße statt. In den Jahren 2023 und 2024 wurden laut Polizei keine weiteren Unfälle aufgenommen. Die Unfalllage im Gebiet ist aktuell unauffällig, es liegt keine Unfallhäufungsstelle vor.

 

  1. Grundlagenermittlung

Um die verkehrliche Situation einschätzen zu können, wurden verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Verkehrszählungen

Die Stadt Aachen hat am 27.08.2024 eine Verkehrszählung im unteren Bereich der Schurzelter Straße (Knotenpunkt Schurzelter Straße/ Schurzelter Winkel/ An der Schurzelter Brücke) vorgenommen. Als Vergleich dient eine Verkehrszählung vom 25.09.2014.

 

Die Verkehrszählung in 2024 in der Schurzelter Straße ergab für den gesamten Zählzeitraum von 12 Stunden (7:00 -19:00 Uhr) eine Belastung von 3.070 Kfz und 1.052 Radfahrer*innen im Knoten. Der LKW-Anteil liegt bei 3,3 Prozent. Der stärkste Verkehrsfluss erfolgt auf der Schurzelter Straße, von Laurensberg/ Roermonder Straße kommend in Fahrtrichtung Süsterfeldstraße (1.790 Kfz und 490 Radfahrende). In Gegenrichtung fahren am Gesamttag 879 Kfz und 459 Radfahrer*innen (vgl. Anlage 2). Die Schurzelter Straße verzeichnet in der Spitzenstunde eine Verkehrsstärke von etwa 304 Kfz/h.

Im Vergleich zu der Verkehrszählung in 2014 ist der Kfz-Verkehr um 14,4 % zurückgegangen. Die Übersichtstabelle in Anlage 3 zeigt einen Vergleich der Kfz-Verkehrszahlen im Knoten und in den einzelnen Zufahrten.

 

Geschwindigkeitsmessungen

Seitens der Stadt Aachen wurden in den Jahren 2018, 2022 und 2024 Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung) in der Schurzelter Straße vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der Tabelle in Anlage 4 aufgeführt.

 

Bei der ersten Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße im Februar 2018 auf Höhe des Hauses Wildbach 7 fuhren 29 % der Fahrzeuge 40 km/h oder schneller. Die V85, die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, lag bei 44 km/h. Aufgrund der Messergebnisse haben der Mobilitätsausschuss sowie die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Aufstellung von Pflanzkübeln im Straßenraum beschlossen, um den Verkehrsfluss zu bremsen und die Durchfahrt für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten (siehe Vorlage Nr. FB 61/1221/WP17, ALLRIS - Vorlage (aachen.de)). Die Aufstellung der Pflanzkübel erfolgte gem. Planung in 2020.

 

Im Anschluss wurde im Januar 2022 eine erneute Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße auf Höhe des Hauses Wildbach 7 durchgeführt. Die Geschwindigkeiten sind deutlich zurückgegangen: Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 33 km/h. Die v85 ging von 44 km/h um 6 km/h auf 38 km/h zurück. 10,8 % der Verkehrsteilnehmer*innen fuhren schneller als 40 km/h. Die Werte unterscheiden sich kaum für die unterschiedlichen Fahrtrichtungen.

 

Auch die Messung aus August 2024 in der Schurzelter Straße auf Höhe des Hauses 11 zeigt ein deutlich reduziertes Geschwindigkeitsniveau im Vergleich zu 2018: Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt bei 31 km/h. 85 % der Verkehrsteilnehmer*innen fuhren nicht schneller als 37 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 63 km/h. Hierbei handelt es sich um einen negativen Ausnahmefall. Solche Fälle gibt es leider in fast allen Straßen in Tempo-30-Zonen.

 

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltende Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Aufgrund der nachweislich zurückgegangenen Überschreitungen sind nach der städtischen Klassifizierung keine weiteren planerischen Maßnahmen vorgesehen.

 

In der Schurzelter Straße gibt es bereits eine Messstelle des Ordnungsamts auf Höhe der städtischen KiTa, an welcher regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit Ahndung stattfinden. Eine Übersicht der Ergebnisse der Messungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024 zeigt die Tabelle in Anlage 5. Insgesamt wurden an den Messstellen 2.491 Kfz erfasst, dabei wurden 104 Verstöße festgestellt (Geschwindigkeit ab 39 km/h; entspricht einem Anteil von 4,2 %).

 

Bewertung der Erhebungen:

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind für Wohnsammelstraßen wie die Schurzelter Straße bis 800 Kfz/h charakteristisch. Mit einer Belastung von etwa 300 Kfz/h in der Spitzenstunde wird der Wert aus der RASt 06 deutlich unterschritten. Die Verkehrsstärke in der Schurzelter Straße ist damit im gesamtstädtischen Vergleich nicht als auffällig zu bewerten. Gleiches gilt auch für die Geschwindigkeiten.

 

  1. Lärmimmissionen

Aufgrund der Tempobeschränkung auf 30 km/h und der vorliegenden Verkehrsbelastung ist die Schurzelter Straße kein Lärmschwerpunkt, der im Lärmaktionsplan (LAP) besonders berücksichtigt wird. Die Straße ist im unteren Bereich zusätzlich von Verkehrsgeräuschen der Roermonder Straße beaufschlagt, dennoch stellt die Schurzelter Straße weder am Tage noch in den Nachtstunden eine verlärmte Straße im Sinne eines Lärmschwerpunktes eines LAP dar.

 

Im Bürgerantrag wird angeregt, die Schurzelter Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren, zum Beispiel durch die Installation von automatisch versenkbaren Pollern, die die Durchfahrt nur für den öffentlichen Verkehr und die Anwohner*innen ermöglichen. Ein Durchfahrtsverbot der Schurzelter Straße würde allerdings zu keiner grundsätzlichen, sondern kleinräumigen Reduktion der Lärmbelastung führen. Die Lärmbelastung in diesem Bereich ist den umliegenden Hauptstraßen (z.B. Toledoring und Roermonder Straße) zuzuordnen. Weiterhin hätte ein Durchfahrtverbot eine Behinderung und Einschränkung der Anwohner*innen, Besucher*innen der Geschäfte und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Rettungsfahrzeuge zur Folge, die zu weiträumigen Verkehrseffekten führen würden (z.B. Mehrbelastung anderer Straßen).

 

  1. Fazit und Empfehlung

Die durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen haben die im Antrag benannten Fragestellungen bzgl. hoher Durchgangsverkehre sowie überhöhter Geschwindigkeiten nicht bestätigt. Auch aus Sicht des Lärmschutzes sind (im Sinne des LAP) keine weiteren kurzfristigen Maßnahmen erforderlich oder vertretbar. Dies gilt auch mit Blick auf eine mögliche resultierende Mehrbelastung anderer Menschen durch zusätzlichen Lärm und Umwege. Die Verwaltung sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...