Entscheidungsvorlage - FB 61/1051/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss nimmt die bisherigen Ergebnisse des AACHEN Kompass für die Erprobungsphase zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Fläche als dritten Betrachtungsraum innerhalb der Erprobungsphase des AACHEN Kompass zu analysieren und auf dessen Grundlage zukunftsfähige Szenarien und strategische Leitplanken als fundierte Basis für Richtungsentscheidungen zu erarbeiten.

 

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Erläuterungen

 

Der Rat der Stadt Aachen hat mit dem Beschluss über den aktuellen Flächennutzungsplan AACHEN*2030 im Jahr 2020 entschieden, nur noch wenige aktuell unbebaute Flächen für die Gewerbe- und Siedlungsflächenentwicklung zur Verfügung zu stellen – Gründe des Klima- und Landschaftsschutzes sowie der Klimaresilienz waren hierfür maßgeblich.

 

Dieser Beschluss hat zur Folge, dass die wenigen verbleibenden Freiflächen und Konversionsflächen räumlich effizient und infrastrukturell passgenau entwickelt werden müssen. Soweit es nicht gelingt, die Funktionen zu stapeln und zu mischen, gehen nutzungsbezogene Festlegungen in der Gesamtbilanz somit immer auf Kosten von anderen Nutzungen (z.B. Wohnen in Konkurrenz zu Gewerbe und umgekehrt). Um in dieser durch Knappheit gekennzeichneten Ausgangslage die Abwägung von Entscheidungen zu erleichtern und den Masterplan AACHEN*2030 dynamisch fortschreiben zu können, will die Fachverwaltung den politischen Gremien die Wirkung potenzieller Richtungsentscheidungen auf die zu entwickelnden Flächen selbst, auf die unmittelbare Umgebung und auf das Nutzungsprofil der Gesamtstadt so transparent wie möglich darlegen.

 

Als Instrument für diesen Prozess ist der AACHEN Kompass entwickelt worden und auf Grundlage der Beschlüsse der politischen Gremien (vgl. Vorlagen FB61/0266/WP18 sowie FB 61/0374/WP18) im Frühjahr 2023 in eine zunächst 18-monatige Erprobungsphase gestartet. Zukünftig soll er nach Durchlaufen eines Prozesszeitraums von ca. 4 - 6 Monaten Orientierung bieten.

 

Der AACHEN Kompass wird auf Basis von gründlichen Untersuchungen und Abstimmungen die Begabungen und Restriktionen für die Entwicklung von Räumen und Flächen feststellen. Anschließend wird er die Auswirkungen des zukünftigen Nutzungsprogramms und des städtebaulichen Leitprofils auf die Entwicklung des Umfeldes und der Gesamtstadt beschreiben und somit eine Grundlage für die Abwägung anstehender Richtungsentscheidungen schaffen. Alle thematisch relevanten Fachbereiche der Stadtverwaltung, Vertreter*innen der Politik und ebenso externe Akteur*innen werden in diesen Prozess eingebunden.

 

Für die Erprobungsphase hat der Planungsausschuss mit Beschluss vom 05.05.2022 nachfolgende Flächen ausgewählt:

 

  • Areal an der Sittarder Straße, Stadtbezirk Aachen-Mitte (vgl. Vorlage FB 61/0808/WP18),
  • Gemengelage zwischen Jülicher Straße und Wurm, Stadtbezirk Aachen-Mitte,
  • Stadteingang Nord-West (Süsterfeld), Stadtbezirk Laurensberg / Aachen-Mitte.

 

Mit Datum vom 18.04.2022 ist seitens der Fraktionen GRÜNE und SPD ein gemeinsamer Ratsantrag mit dem Titel Entwicklungsimpuls Richterich Schloss-Schönau-Straße / Roermonderstraße (Nr.351/18) eingereicht worden. In diesem regte die Grün-Rote Koalition an, das Gebiet Schloss-Schönau-Straße / Roermonderstraße in den Fokus der Betrachtung des Instrumentes AACHEN Kompass zu stellen. In der Sitzung vom 17.08.2023 hat der Planungsausschuss entschieden, die Fläche Stadteingang Nord-West (Süsterfeld), Stadtbezirk Laurensberg / Aachen-Mitte zurückzustellen und stattdessen das Areal an der Roermonder Straße | Schloss-Schönau-Straße, Stadtbezirk Aachen-Richterich in die Erprobungsphase des AACHEN Kompass aufzunehmen.

 

Im Zuge der 18-monatigen Erprobungsphase stehen der Stadt Aachen zwei Büros zur Seite, welche Ihre Kapazitäten auf drei Flächen/Betrachtungsräume verteilen müssen. Dies hat zur Folge, dass nach den zwei erfolgreich abgeschlossenen Flächenbearbeitungen im Kompassprozess eine weitere Fläche analysiert und in Enzwicklungsszenarien betrachtet werden soll. Hierfür stehen aus dem Flächenpool noch nachfolgende Betrachtungsräume zur Auswahl:

 

  • Gemengelage zwischen Jülicher Straße und Wurm, Stadtbezirk Aachen-Mitte (vgl. Anlage 1),
  • Stadteingang Nord-West (Süsterfeld), Stadtbezirk Laurensberg / Aachen-Mitte (vgl. Anlage 2).
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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