Kenntnisnahme - FB 60/0157/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Bericht zum Arbeitsprogramm 2025

In der Sitzung vom 14.12.2023 hat der Mobilitätsausschuss den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung ab 2024 grundsätzlich anhand von zwei Vorlagen jährlich über die mit dem Land abzurechnenden Maßnahmen sowie über die übrigen, mit den Beitragspflichtigen abgerechneten Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW sowie Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB mittels einer Vorlage an den Mobilitätsausschuss berichtet.

Die erste Vorlage im ersten Quartal des jeweiligen Jahres bildet das Arbeitsprogramm für das laufende Jahr ab. Die zweite Vorlage, grundsätzlich im letzten Ausschuss des Jahres, enthält eine Zusammenfassung der abgerechneten Beitragsmaßnahmen.

 

In der Anlage beigefügt befindet sich das geplante Arbeitsprogramm des Teams „Beiträge und Kostenersatz“ (FB 60/220) für das Jahr 2025.

 

Ungeachtet dieses Berichts erfolgt jeweils eine separate Beschlussvorlage an den Mobilitätsausschuss in den Fällen, in denen Straßenbau- oder Erschließungsbeiträge gegenüber den Grundstückseigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten erhoben werden müssen (z.B. bei Ausführungsbeschluss vor dem 01.01.2018 oder Erschließungskostenbeiträgen nach §§ 127 ff. BauGB).

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Mobilitätsausschuss künftig eine kombinierte Berichtsvorlage über die abgerechneten Beitragsmaßnahmen des vorangegangenen Jahres in Verbindung mit der Arbeitsplanung für das laufende Jahre in der jeweils ersten Sitzung des Mobilitätsausschusses (1. Quartal 2026) vorzulegen.

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Anlagen

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