Kenntnisnahme - FB 68/0136/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Im Folgenden wird der Sachstand zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans und zu den hierauf aufbauenden Arbeiten für die Vorbereitung der neuen Vergabe für den Linienverkehr (Bus) in der Stadt und ggf. in der StädteRegion Aachen (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag) beschrieben.

 

Nahverkehrsplan (NVP)

Der Mobilitätsausschuss hat in der Sitzung am 20.01.2022 die Verwaltung mit der dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen beauftragt. Die aktuelle Version des Nahverkehrsplans (NVP) stammt aus dem Jahr 2015 (2. Fortschreibung) und wurde in 2018 (Standards und Zielkonzept Fahrzeuge) sowie in 2022 (Zielnetz) angepasst. Die Verwaltung führt die Arbeiten in Eigenregie, in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen und dem AVV, durch.

Die derzeit gültige Fassung des Nahverkehrsplans ist auf den Internetseiten der Stadt Aachen unter www.aachen.de/nahverkehrsplan zu finden.

 

Die nun anstehende 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans ersetzt – nach den entsprechenden politischen Beschlüssen  - den bisher geltenden NVP. Die 3. Fortschreibung wird u.a. ein Zielnetz für den ÖPNV ab Dezember 2027 enthalten. Zum Dezember 2027 läuft der derzeit geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag mit der ASEAG aus. Eine neue Vergabe für die Busverkehrsleistung in Stadt und ggf. in der StädteRegion Aachen ab Dezember 2027 wird auf Basis des Nahverkehrsplans vorbereitet.

Ein besonderer Fokus der 3. Fortschreibung liegt auf der Barrierefreiheit im ÖPNV: Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG "hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen bzw. gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 Ausnahmen hiervon konkret zu nennen und zu begründen." Bereits im NVP 2015 wurde ein Konzept für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen aufgezeigt. Dieses Konzept wird im Rahmen der Fortschreibung aktualisiert und fortgeschrieben.

 

Es ist grundsätzlich und in Abstimmung mit dem AVV und der StädteRegion geplant, die Struktur des Nahverkehrsplans anzupassen. Die vielfältigen Themen sollen in einzelnen Modulen (Kapitel) zusammengefasst werden. Derzeit sind z.B. die Ausführungen zur Barrierefreiheit in den verschiedenen Kapiteln Qualitätsstandards, Bestandsaufnahme, Schwachstellenanalyse sowie Zielkonzept zu finden. Zukünftig sollen alle diese Inhalte in das Modul „Barrierefreiheit“ integriert werden, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und eventuelle teilweise Fortschreibungen zu vereinfachen.

 

Die Zeitplanung für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist in Anlage 1 dargestellt.

Derzeit werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Inhalte für folgende Module abgestimmt:

- Ziele und Rahmenbedingungen

- Qualitätsanforderungen

- Barrierefreiheit

- Tarif und Vertrieb

- Kundeninformation und Digitalisierungsstrategie

 

In einem weiteren Schritt wird das Zielkonzept zum Busnetz, die Verknüpfung der Verkehrsangebote sowie das Modul Finanzierung erarbeitet. Der Gesamtentwurf soll im Juni 2025 abgestimmt vorliegen.

Es ist derzeit geplant, dass bereits Anfang Februar 2025 erste Module im Begleitkreis Nahverkehrsplan/Liniennetzgutachten vorgestellt und diskutiert werden. Weitere Treffen sind vorgesehen und werden Anfang 2025 terminiert. Darüber hinaus wird die Kommission barrierefreies Bauen eingebunden und die Fachkommission ÖPNV mit Teilnehmenden aus der Politik, der Studierendenschaft, der Verkehrsverbände, des Fahrgastbeirats und verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung beteiligt.

 

Derzeit schreibt auch die StädteRegion Aachen ihren NVP fort. Mit der Bearbeitung wurde die AVV GmbH beauftragt. Die beiden NVP werden in Teilen inhaltlich deckungsgleich sein, da AVV-weite Standards und Verbundthemen gleichermaßen für beide Gebietskörperschaften gelten und der derzeitige öffentliche Dienstleistungsauftrag für beide Gebietskörperschaften gemeinsam vergeben wurde. Zur Bearbeitung wurde - analog zum letzten Fortschreibungsprozess 2014-2015 - wieder eine Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan etabliert, bestehend aus Fachleuten des Aachener Verkehrsverbunds, Stadt Aachen, StädteRegion Aachen sowie beratend auch den im Gebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Die Arbeitsgruppe tagt derzeit etwa monatlich.

 

 

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA)

Die ASEAG ist im Rahmen einer Vergabe seit dem 10. Dezember 2017 mit dem Betrieb des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) in der Stadt und StädteRegion Aachen für 10 Jahre betraut. Grundlage ist das fortgeschriebene Zielnetz sowie Qualitätsstandards in der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2015. Im Vertrag sind die Einzelpflichten, Tätigkeitsbeschränkungen und der Ermessensspielraum sowie die Ausgleichsleistungen aufgeführt.

 

Die Verwaltung bereitet die Anschlussvergabe ab dem Jahr 2027 vor. An den Arbeiten sind die Fachbereiche FB 20 Finanzsteuerung, FB 30 Recht und Versicherung, FB 60 Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement sowie FB 68 Mobilität und Verkehr beteiligt. Die Federführung für den Prozess liegt bei der Abteilung Beteiligungscontrolling FB 20/400.

 

Aktuell wird eine Rechtsberatung zu zwei wesentlichen Fragestellungen für den neuen ÖDA vergeben:

- Gesetzliche Anwendung/Umsetzung der EU-Verordnung in Verbindung mit einer Inhouse-Vergabe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

- Sicherstellung einer gemeinsamen Vergabe von Verkehrsleistungen Stadt/StädteRegion

Außerdem müssen neue Bestimmungen wie die EU-Direktive Clean Vehicles Directive (CVD) und das dazugehörige deutsche Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) berücksichtigt werden. Dieses Gesetz regelt Mindestziele und deren Sicherstellung bei der Beschaffung von „sauberen“ Linienbussen durch öffentliche Auftraggeber.

 

Die Vorabbekanntmachung für die ab Ende 2027 zu vergebende Verkehrsleistung im Rahmen des neuen ÖDA muss im europaweiten Vergabeportal gegen Ende des Jahres 2025 veröffentlicht werden. Wesentlicher Inhalt ist das Busliniennetz gemäß Zielkonzept aus der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Auch Qualitätsstandards, der Finanzrahmen und die genauen Aufgaben im Rahmen der Betrauung werden darin verankert. Der Zeitplan für die Vorbereitung und Umsetzung der Direktvergabe ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Dabei ist eine enge Abstimmung mit der StädteRegion von großer Bedeutung und finanzielle Aspekte zum Beispiel hinsichtlich weiterer Busbeschaffungen gemäß CVD/SaubFahrzeugBeschG abzustimmen.

 

 

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Anlagen

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