Entscheidungsvorlage - FB 56/0567/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025, das Projekt Nr. 1 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.850,00 Euro zu fördern.

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Erläuterungen

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen in 2025 im PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025, 145.000,00 Euro zur Verfügung. Die zur Verfügung stehende Summe für Projekte zur Integration im Jahr 2025 in der beigefügten Übersicht (siehe Anlage 1) basiert auf der vom Integrationsrat am 27.11.2024 beschlossenen Mittelverteilung.

 

Projektantrag Nr. 1 für das Jahr 2025

 

Antragstellender:   Barrierefrei Aachen e.V. International

Titel des Vorhabens:  „Musik Verbindet – Briefe aus Deutschland“

Laufzeit:   06.01. - 29.11.2025

Beantragte Förderung:   5.000,00 €

 

Kurze Beschreibung des Vorhabens:

Es soll ein Musical vorbereitet und am Ende öffentlich und ohne Entgelt in Aachen aufgeführt werden. Das Projekt richtet sich besonders an Menschen, die seit sehr langer Zeit in Aachen leben, aber sich immer noch fremd fühlen oder sich nicht als Teil der Gesellschaft in Deutschland wahrnehmen. Teilnehmen sollen außerdem vor kurzem geflüchtete Menschen. Den Zuschauenden des Musicals soll die Situation der Menschen mit internationaler Familiengeschichte nähergebracht werden.

 

Persönlichen und beruflichen Nutzen sollen die Teilnehmer*innen in Form von mentaler Stärkung gegen Ausgrenzung, dem körperlichen und dem geistigen Ausdruck nach außen als Kommunikationsmöglichkeit und einer Stärkung des Wir-Gefühls gewinnen. Es soll gemeinsam gesungen und musiziert werden. Jede*r Beteiligte hat eine Rolle im Musical. Dabei werden alle aktiv bei der Organisation und Umsetzung des Musicals beteiligt. Während der Proben werden Probleme der Integration besprochen und den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, persönliche Probleme auszusprechen.

 

Daneben möchte der Verein helfen, unverkrampft die Sprachkompetenz der Teilnehmenden zu stärken – insbesondere durch niedrigschwellige Deutsch-Sprachkurse im Rahmen der Proben.

 

Zur Förderhöhe:

Die Antragstellung des Vereins Barrierefrei Aachen e.V. wurde seitens der Verwaltung umfassend begleitet. Nach abschließender Prüfung kann der Antrag jedoch lediglich in Höhe von 2.850,00 € als förderfähig eingestuft werden. Grundlage hierfür ist die gegenübergestellte Kalkulation von Ausgaben in Höhe von 5.600,00 € und Einnahmen in Höhe von 2.750,00 €. Eine detaillierte Berechnung dieser Bewertung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Barrierefrei Aachen e.V. hat am 18.12.2025 den beiliegenden Antrag eingereicht. Mit E-Mail vom 19.12.2024 wurde der Verein darüber informiert, dass der Antrag aus Sicht der Verwaltung nur in der genannten Höhe von maximal 2.850,00 € förderfähig ist. Zudem wurde um eine Rückmeldung bis zum 05.01.2025 gebeten, ob der Antrag in dieser Form weiterverfolgt werden soll.

Ein Anrufversuch seitens der Verwaltung am 06.01.2025 blieb erfolglos, bis zum 07.01. lag keine Rückmeldung des Vereins vor.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ stehen in 2025, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025, insgesamt 145.000,00 Euro zur Verfügung.

 


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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