Entscheidungsvorlage - FB 01/0619/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wahlausschuss (Kommunalwahl 2025)
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Entscheidung
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19.12.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsvorlage FB01/0596/WP18 zur Sitzung des Rates der Stadt vom 04.12.2024 wurde der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 mit 6 Beisitzer*innen gebildet.
Gem. § 4 Abs. 1 KWahlG hat der Wahlausschuss die Aufgabe, das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen. Wie in der Ratssitzung am 04.09.2024 mit Ratsvorlage FB 01/0560/WP18 vom Rat zur Kenntnis genommen, soll das Wahlgebiet für die Kommunalwahl 2025 in 33 Wahlbezirke aufgeteilt werden.
Das Wahlamt hat zur neuen Aufteilung des Stadtgebietes von 29 auf 33 Kommunalwahlbezirke einen Vorschlag erarbeitet und diesen Vorschlag in einem interfraktionellen Gespräch am 22.11.2024 den Fraktionen vorgestellt und diskutiert. Die dort vorgeschlagenen Änderungen wurden in dem aktuellen Vorschlag berücksichtigt.
Den im Anhang befindlichen Listen kann entnommen werden, welche Stimmbezirke wie zu den 33 Kommunalwahlbezirken zusammengefasst werden. Diese Neugliederung trägt insbesondere dem § 4 Absatz 2 KWahlG Rechnung. Die Neufassung dieser Vorschrift bestimmt die Rahmenbedingungen, deren Einhaltung bei der Gebietsgliederung zwingend zu beachten sind. Es heißt: “Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen…vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten betragen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 vom Hundert zulässig.“ Durch diese gesetzlichen Vorgaben mussten auch einige Stimmbezirke verändert werden. Es wurden einzelne Straßenzüge in andere Stimmbezirke überführt. Dabei wurden keine Regionalwahlbezirke verändert. Konkret beinhaltet der Vorschlag folgende Änderungen in Stimmbezirken:
- Aus Stimmbezirk 1603 werden die Adressen Vaalser Straße 34-128 mit 257 Wahlberechtigen (WB) in Stimmbezirk 1602 verschoben
- Aus Stimmbezirk 2107 werden die Adressen Ludwigsallee 1-23 mit 74 WB in Stimmbezirk 2105 verschoben
- Aus Stimmbezirk 2401 werden die Adressen Gut Lehmkühlchen mit 56 WB in Stimmbezirk 2402 sowie Robensstraße 52-75 gerade und ungerade Hausnummern, Ungarnstraße 2-10 mit 36 WB, Thomashofstraße 54-58 mit 38 WB in Stimmbezirk 2404 verschoben
- Aus Stimmbezirk 2403 werden die Adressen Blücherplatz 1,3,5,7,9,11,13,25/27, 29, 31,35,37,39,41 (252 WB) in Stimmbezirk 2405 verschoben
- Aus Stimmbezirk 3601 werden die Adressen Goerdelerstraße 1-38 mit 219 WB in Stimmbezirk 3304 verschoben
- Aus Stimmbezirk 4101 werden die Adressen Im Grüntal 13-123 mit 171 WB, Austraße 7,9,11,13,20-38 mit 28 WB sowie am Beverbach 1-28 mit 53 WB in Stimmbezirk 3504 verschoben
- Aus Stimmbezirk 4102 werden die Adressen Luise-Hensel-Str. 4-104 mit 110 WB in den Stimmbezirk 4304 verschoben sowie die Adressen Kornelimünsterweg 1a-20 mit 131 WB, Birkengrund 1-12 mit 23 WB, Eichhörnchenweg 1-5 mit 10 WB und Hasenfled 20-55 gerade und ungerade HNR mit 61 WB in Stimmbezirk 4305 verschoben
- Aus Stimmbezirk 4305 werden die Adressen Erckensstraße 1-31 mit 77 WB, Malmedyer Straße 32-103, gerade und ungerade HNr. Mit 187 WB sowie Hein-Görgen-Str.1-21 mit 48 WB in den Stimmbezirk 4305 verschoben.
- Aus dem Stimmbezirk 5101 werden die Adressen Karl-Kuck-Straße 8-66 mit 79 WB und die Heidestraße 2-24 mit 75 WB in den Stimmbezirk 5104 verschoben
- Aus dem Stimmbezirk 5102 werden die Adressen Auf der Ell 3-23 mit 73 WB, Ellerstraße 2-29 mit 97 WB und Donatusstraße 1-36 mit 174 WB in den Stimmbezirk 5104 verschoben
- Aus dem Stimmbezirk 5109 werden die Adressen Ringstr. 3,5,7,9,11,13,17,19,21,23 mit 32 WB in den Stimmbezirk 5103 verschoben.
- Aus dem Stimmbezirk 6501 wird die Strasse Wildbacher Mühle mit 203 WB in den Stimmbezirk 6502 verschoben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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