Entscheidungsvorlage - FB 56/0547/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2025 beim PSP-Element 4-050101-938-2 Sachkonto 53180000 anzumelden.
 

 

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Erläuterungen

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 23.06.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm beschlossen.

 

Durch das kommunale Arbeitsmarktprogramm sollen gemeinnützige Träger unterstützt werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einrichten und besetzen. Die Finanzierung des kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramms erfolgt über den Passiv-Aktiv-Transfer.

 

Der Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist es, Mittel für "passive Leistungen" wie Arbeitslosengeld II (ALG II), die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, können zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Der Bund hat festgelegt, dass im Bundeshaushalt eingesparte Ausgaben für ALG II in Höhe 700 Mio. Euro für Beschäftigungsmaßnahmen verausgabt werden dürfen.

Auch die Kommunen werden bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II entlastet und können diese Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einbringen oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden. Der Umfang bemisst sich dabei nach den in jedem konkreten Förderfall eingesparten Mitteln für passive Leistungen im Rahmen des ALG II.

 

Förderung im Jahr 2021

Im Haushaltsjahr 2021 wurden 70.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 33 Anträge gestellt und 27.300 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.

 

Förderung im Jahr 2022

Im Haushaltsjahr 2022 wurden 98.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Es wurden 23 Anträge gestellt und insgesamt 18.000 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.

 

Förderung im Jahr 2023

Im Haushaltsjahr 2023 wurden 35.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Es wurden 9 Anträge gestellt und 6.300 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.

 

Förderung im Jahr 2024

Im Haushaltsjahr 2024 wurden 20.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 2 Anträge gestellt und 1.800 Euro wurden an gemeinnützige Träger ausgezahlt.

Im Rahmen der Antragstellung wurden gegenüber der Verwaltung keine weiteren Bedarfe geäußert.

 

Die Zahl der Neueintritte in Maßnahmen nach § 16i SGB II ist in den letzten Jahren rückläufig. Im Jahr 2021 waren es im Bereich des JobCenters Aachen 132 Neueintritte, im Jahr 2022 noch 82 und in 2023 nur noch 40 Neueintritte. Im Jahr 2024 werden insgesamt 25 Neueintritte erfolgen. Da die Förderung durch das Arbeitsmarktförderungsprogramm an Neueinstellungen gekoppelt ist, wird auch die Zahl der Anträge im Rahmen des Arbeitsmarktförderungsprogramm weiter abnehmen. Die erneute Kürzung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2025 im Haushalt des JobCenters Aachen wird diesen Trend nochmals verstärken. Noch ist nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang Mittel in 2025 zur Verfügung stehen werden.   

 

Förderung im Jahr 2025

Die Höhe der Fördermittel für das Jahr 2025 muss durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen werden.

 

Da im Jahr 2023 lediglich 6.300 Euro benötigt wurden und auch im laufenden HHJ die Aufwendungen maximal die Höhe von 3.000 Euro erreichen wird, kann der Ansatz für das Jahr 2025 auf 5.000 Euro begrenzt werden. Diese Mittel werden durch entsprechende Einsparungen in jedem Fall abgedeckt (Passiv-Aktiv-Transfer).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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