Entscheidungsvorlage - FB 56/0570/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, das Projekt „CSD Aachen 2025“ des Rainbow e.V. Aachen in 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, mit einem Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro zu fördern.

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Erläuterungen

Mit Ratsantrag der Fraktionen Grüne und SPD Nr. 314/18 vom 24. Januar 2023 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die im Bereich der LGBTQIA+-Beratung tätigen Organisationen zu unterstützen (Anlage 1).

 

Mit dem Rainbow e.V. Aachen wurde in 2023 nach entsprechendem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2023 eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 abgeschlossen. Diese Leistungsvereinbarung schließt die vergleichsweise kleineren Förderungen von „trans*unity“ (ehemals TX Aachen), „SHALK“, Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V. und Rainbow Sports e.V. mit ein. Die weiteren im Kontext „Queeres Leben“ beabsichtigten Förderungen des Jahres 2025 – der Durchführung des CSD 2025 in Aachen sowie das Projekt „SCHLAU“ der Aidshilfe - bleiben individuell zu betrachten.

 

Im Haushalt 2025 sind 125.000 Euro zur Förderung von queeren Organisationen, einschließlich der Durchführung des CSD eingeplant. Davon entfallen 65.000 Euro auf die mit dem Rainbow e.V. abgeschlossene Leistungsvereinbarung, sodass für die weitere Förderung einzelner Projekte noch 60.000 Euro verbleiben.

 

Gemäß den Beratungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie in seinen Sitzungen vom 19. Januar und 28. September 2023 sind die einzelnen zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen/Projekte/Organisationen dem Ausschuss zur jeweiligen Beschlussfassung vorzulegen.

 

Mit Antrag vom 12. Dezember 2024 wurde für die Durchführung des Projekts „CSD Aachen 2025“ (Anlage 2) eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro beantragt (dieser Betrag entspricht dem in 2024 beantragten und bewilligten Betrag). Im Einzelnen wird auf die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen (Projektbeschreibung und Finanzplan, Anlagen 3 und 4) verwiesen. Im Falle der Beschlussfassung gemäß Antragslage und Beschlussvorschlag verblieben eingeplante Mittel in Höhe von 35.000 Euro für die Förderung des Projekts „SCHLAU“ der Aidshilfe Aachen in 2025 (siehe Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen sowie gesonderte Vorlage).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

125.000

125.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Jahrs 2023 wurde durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 19.01.2023 die finanzielle Unterstützung von queeren Organisationen in Höhe von jährlich insgesamt 125.000 Euro für die damaligen Folgejahre 2024 und 2025 beschlossen. Entsprechend sind im Haushaltsplanentwurf 2025 unter PSP-Element 4-050101-970-1 Mittel in unveränderter Höhe von 125.000 Euro eingeplant.

Mit Rainbow e.V. wurde auf dieser Grundlage eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2024 und 2025 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 65.000 Euro abgeschlossen.

Im Jahr 2024 verteilten sich die verbleibenden Mittel in Höhe von 60.000 Euro mit 25.000 Euro als Zuschuss zur Durchführung des CSD Aachen 2024 sowie mit 34.200 Euro an die Aidshilfe Aachen zur Durchführung des Projekts „SCHLAU“.

Für das Jahr 2025 liegen bei erneut noch verbleibenden Mitteln in Höhe von 60.000 Euro Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 64.200 Euro vor; erneut auf 25.000 Euro für den CSD, hingegen erhöht auf (gerundet) 39.200 Euro durch die Aidshilfe Aachen zur Durchführung des Projekts „SCHLAU“. Bei jeweils Beschlüssen über die vollen Antragsbeträge würden sich insgesamt ungedeckte Mehraufwendungen für den städtischen Haushalt in Höhe von 4.200 Euro ergeben.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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