Entscheidungsvorlage - FB 56/0578/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, zu gewährenden Zuschüsse.

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Erläuterungen

Klicken Sie hier für Erläuterungen.Die Zuwendungsbescheide an die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Für das Jahr 2025 haben die Träger Anträge auf Gewährung und Erhöhung der Zuschüsse gestellt. Diese Anträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hiermit innerhalb einer (Sammel-) Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. In der beigefügten Übersichtstabelle (Anlage 1) ist im Einzelnen dargestellt:

 

  • Höhe der jeweiligen Zuschüsse an die Träger in den Jahren 2023 und 2024
  • Höhe des jeweils beantragten Zuschusses für das Jahr 2025
  • Höhe des jeweils beantragten Erhöhungsbetrags 2025 gegenüber 2024
  • Höhe des jeweils beantragten Erhöhungssatzes in Prozent 2025 gegenüber 2024
  • Höhe eines jeweiligen Erhöhungsbetrags 2025 bei Erhöhung um maximal 5,04 % (s. dazu weiter unten)

 

Die Anträge der Träger sind als Anlage 2 beigefügt. Die beantragten Erhöhungen summieren sich auf insgesamt 112.400 Euro Mehraufwand gegenüber 2024. Prozentual betrachtet weisen die Erhöhungsbeträge für das Jahr 2025 eine Bandbreite von 0 % (Anträge der WABe e.V. und der Caritas [zur Altenhilfe] - laufende Nummern 10 und 11) über 5 % (Anträge der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werks - laufende Nummern 1 und 2), bis hin zu 100 % (Antrag des Engagement-Förderung-Aachen e.V. - laufende Nummer 13) gegenüber der Förderung des Vorjahrs auf.

 

Eine vollumfängliche Berücksichtigung der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge würde zu Mehraufwendungen in Höhe der genannten 112.400 Euro im/ab Haushaltsjahr 2025 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Im Laufe des Jahres 2024 waren die Politik und die Verwaltung mit der Überlegung einer einheitlichen Indexierung der Zuschüsse an die Träger befasst. Eine solche Indexierung könnte zum Beispiel in Anlehnung an den Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV – L) erfolgen. Dieser sieht zum 01. Februrar 2025 eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 % vor. Umgerechnet auf ein gesamtes Jahr ergibt sich daraus eine Erhöhung von 5,04 %.

 

Die Übersichtstabelle (Anlage 1) enthält zusätzlich die nachrichtlichen Angaben, welche Gesamt- und welche Erhöhungsbeträge sich jeweils bei einer Steigerung um maximal 5,04 % gegenüber dem Zuschuss des Jahres 2024 ergeben.

 

Eine Berücksichtigung der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge unter Beachtung einer Maximalgrenze von 5,04 % Erhöhung würde zu Mehraufwendungen in Höhe von genannten 44.700 Euro im/ab Haushaltsjahr 2025 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Anmerkung zum Antrag der Caritas bezüglich Café Plattform (laufende Nr. 9)

Der Antrag vom 05.12.2024 richtet sich auf einen Zuschuss für 2025 in Höhe von 116.000 Euro, der bereits eine Tarifsteigerung in Höhe von 5,5 % beinhalte. In seiner Sitzung vom 05. Dezember 2024 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, den bis dahin für das Jahr 2024 bewilligten Zuschuss in Höhe von 88.000 Euro für das Jahr 2024 um 22.000 Euro zu erhöhen, sodass für 2025 der Zuschusswert bei 88.000 Euro verblieben ist. In der Übersichtstabelle (Anlage 1) sind die Erhöhungen daher bezogen auf den Wert 88.000 Euro berechnet.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2024 ferner beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, „Restmittel aus dem Jahr 2024 in Höhe von 7.000 Euro in das Jahr 2025 zur interimsweisen Finanzierung der Öffnungszeiten zu übertragen“. Dadurch soll eine Reduzierung der Samstagsöffnungen ab dem 01.01.2025 und damit gerade in der Winterzeit vermieden werden. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat dementsprechend beim Fachbereich Finanzsteuerung die Übertragung von 7.000 Euro beantragt.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat sich zudem im Rahmen seiner Beratung in der Sitzung vom 05. Dezember 2024 bereits positioniert, sich im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen 2025 erneut mit der Thematik, insbesondere dem Umfang der Öffnungszeiten (hier: speziell den Öffnungszeiten an Samstagen) befassen zu wollen und die Verwaltung diesbezüglich gebeten, eine Übersicht aller Angebote für wohnungslose Menschen in Aachen mit ihren Öffnungszeiten vorzulegen. Dem kommt die Verwaltung mittels der Vorlage „FB 56/0569/WP18 – Angebote für wohnungslose Menschen in Aachen“ zur Sitzung des 30. Januar 2025 nach.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Falls bezüglich den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger beschlossen werden würde, in allen Fällen Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe zu gewähren, ergäben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 112.400 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Falls bezüglich den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger beschlossen werden würde, in allen Fällen Zuschüsse in der jeweils beantragten Höhe, jedoch maximal mit einer Erhöhung um 5,04 % gegenüber der Zuschussgewährung 2024, zu gewähren, ergäben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 44.700 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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