Entscheidungsvorlage - FB 36/0555/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne (ausschließlich der der Personalaufwendungen) der ihm zugeordneten Produkte entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 mit dem Finanzeitraum 2026-2028 inkl. der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossenen Änderungen.
 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2025 – 2028) und die Verpflichtungsermächtigungen der ihm zugewiesenen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung und in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Er nimmt außerdem die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich des Finanzplanes bis 2028 wurde in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen (Ergebnisplanung, konsumtive Finanzplanung, Investitionsplanung, Verpflichtungsermächtigungen, §13 Liste und Produktblätter) sind beigefügt.

 

Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz werden die vorgenannten Unterlagen zu folgenden Produkten beraten:

 

021501 Brandbekämpfung

021502 Werkfeuerwehr

021503 Katastrophenschutz

021604 Kampfmittelangelegenheiten

021701 Notfallrettung

021702 Krankentransport

021801 Leitstelle

130101 Öffentliches Grün

130102 Gewässerschutz

130103 Natur und Landschaft

130104 Wald und Forstwirtschaft

140101 Umweltschutz

140301 Förderung Verbraucher-/ Energieberatung

 

Eventuelle sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebende Änderungen werden in einer Veränderungsnachweisung nachgereicht. Änderungen bzw. nachrichtliche Mitteilungen aus Beratungen in den Bezirksvertretungen werden, soweit vorhanden und nicht schon als Anlage beigefügt, nachgereicht.

Anlagen:

1. Ergebnisplanung

2. Konsumtive Finanzplanung

3. Investitionsplanung

4. Verpflichtungsermächtigungen

5. § 13-Liste

6. Produktblätter

jeweils für die dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zugewiesenen Produkte.
 

7. Anträge:

· Ökologie-Zentrum Aachen e.V.

· Welthaus Aachen e.V.

· Eine Welt Forum Aachen e.V.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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