Entscheidungsvorlage - E 46/47/0105/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den Vierteljahresbericht per 31.10.2024 (1. Quartal) von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Vorbemerkungen

  • Gemäß §§ 7, 20 EigVO NRW und § 12 Betriebssatzung ist der Vierteljahresbericht per 31.10.2024 (Abschluss 1.Quartal) vorzulegen.
  • Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis der Erfolgsrechnung für den Zeitraum 01.08.2024 – 31.10.2024 (1. Quartal) sowie eine darauf basierende Prognose auf das voraussichtliche Jahresabschlussergebnis (Stand: Dezember 2024).
     

Erläuterung / Kurzanalyse zur Prognose:

  • Wenngleich die Umsätze aus dem Ticketverkauf zu Beginn der aktuellen Spielzeit 2024/2025 vergleichsweise höher ausfallen als im Jahr zuvor, zeichnet sich anhand der bisherigen Nachfrage dennoch ab, dass der für diese Spielzeit geplante Umsatz voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Dieser Mindertrag kann allerdings voraussichtlich kompensiert werden durch erhöhte institutionelle Fördermittel des Landes NRW – vorausgesetzt, dass die diesbezüglich jüngste Erhöhung für das Jahr 2024 auch für 2025 auf mindestens dem gleichen Niveau erhalten wird.
  • Beim Personalaufwand liegen für den frühen Zeitpunkt der Berichtserstellung lediglich Erkenntnisse über eine vergleichsweise geringe Planüberschreitung von rd. 65 TEuro vor, die sich durch moderat erhöhte Gagen für die Leistungen der zu verpflichtenden Produktionsteams (Kontengruppe 42) begründet und die durch entsprechende Einsparungen beim Sachaufwand für Bühnenbildausstattung sowie Kostüme und Maske (Kontengruppe 54) gedeckt wird. 
  • Weiterhin absehbar ist eine Planüberschreitung beim Sachaufwand in Folge einer Erhöhung des städtischen Verwaltungskostenbeitrages (VKB) um rd. 20 TEuro (Kontengruppe 56), die allerdings durch eine dazu korrespondierende Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ausgeglichen wird.
  • Das danach zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierte Betriebsergebnis (nach städtischem Betriebskostenzuschuss) für die Spielzeit 2024/2025 entspricht nahezu der Planung mit einem Fehlbetrag von ca. 1,9 Mio. Euro, der auch unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Jahresabschlussergebnisses für die Spielzeit 2023/2024 vollumfänglich aus der allgemeinen Rücklage aufgefangen werden kann.

 

 

 

 

Investitionen / Vermögensplan:

  • Die im laufenden Wirtschaftsjahr zu tätigenden Investitionen werden sich insgesamt voraussichtlich innerhalb der geltenden Vermögensplanung bewegen. Eine Übersicht der getätigten Investitionen (Stand: 15.10.2024) ist als Anlage beigefügt.
  • Die Investitionen im Rahmen des Förderprojektes »AKZENT Barock« werden als Investitionszuschuss vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt, so dass sich diesbezüglich mögliche Abweichungen jedenfalls nicht negativ auf den Finanzierungsbedarf auswirken würden.

 

Besucherzahlen:

Die Berichterstattung zu den Besucherzahlen wird kurzfristig vor bzw. in der Sitzung erfolgen, um ein möglichst aktuelles Bild vermitteln zu können.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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