Entscheidungsvorlage - FB 56/0568/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie entscheidet, ob die Anerkennungsberatung in 2025 weiterhin finanziert wird und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Förderung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, erfolgt.

 

 

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Erläuterungen

Vorgeschichte

Zum 01.01.2024 wurden die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und dem Europäischen Sozialfond geförderten Beratungsprogramme "Perspektiven im Erwerbsleben“ (PiE) sowie die „Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse“ eingestellt. Damit entfiel eine individuelle niederschwellige Beratung Zugewanderter zur Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen durch professionelle Berater*innen. Betroffen von der Einstellung der Anerkennungsberatung waren insgesamt in der Region 11 Institutionen und Träger, davon in der Stadt Aachen die VHS Aachen, das Sozialwerk Aachener Christen sowie die Sprachenakademie.

Zusätzliche Angebote zur Anerkennungsberatung erfolgen weiterhin durch die HWK und IHK Aachen in den der Kammern zugehörigen Berufsfeldern und über das IQ-Netzwerk. Dafür stehen bei der HWK Aachen zwei Beraterinnen für den Kammerbezirk und beim IQ-Netzwerk drei Beraterinnen für den Raum Köln/Aachen zur Verfügung.

 

Lösungsansatz für die Stadt und StädteRegion

Im Arbeitskreis Arbeitsmarkt unter Leitung des Stadt Aachen wurde die Situation im Januar 2024 ausführlich besprochen und pragmatische Lösungsansätze diskutiert. Im Ergebnis dessen wurde die Entscheidung getroffen, diese wichtige „Beratungslücke“ zu schließen, bis die Anerkennungsberatung durch die Agentur für Arbeit ab 2025 erfolgen würde. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie wurde am 24.04.2024 seitens der Verwaltung die Planung einer gemeinsamen „Servicestelle Anerkennungsberatung“ mit der StädteRegion Aachen zur Kenntnis gegeben und ein Vorschlag zur Finanzierung unterbreitet. Die Einrichtung einer Servicestelle wurde seitens der Politik positiv aufgenommen und einer Finanzierung aus kommunalen Mitteln zugestimmt.   

 

Die Finanzierung in 2024

Die Finanzierung bis 31.12.2024 in einer Gesamthöhe von 45.000 € erfolgte hälftig aus städtischen Mitteln und Zuschüssen der Städteregion. Die StädteRegion stellte mit Mitteln des Kommunalen Integrationszentrums eine finanzielle Unterstützung von 22.500 € für den Träger Sprachenakademie zur Verfügung. Weiterhin erfolgte durch die StädteRegion die Bereitstellung eines Beratungsbüros in den Aachen Arkaden, die erforderliche IT zur Onlineanmeldung sowie der Einsatz eines Ansprechpartners für die Umsetzung der Beratungsabläufe und als Ansprechpartner für alle beteiligten Akteure.

Seitens der Stadt Aachen – FB 56- konnte eine finanzielle Unterstützung von 22.500 € kurzfristig begrenzt auf ein Jahr – für das HHJ 2024 – in den Haushalt gesetzt werden. Als Deckung wurde der Haushaltsansatz im Produkt 10 08 03 bei PSP-Element 1-100803-900-4, Verwaltung & Betrieb Flüchtlingsunterkünfte, Sachkonto 52410000, Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen, um 22.500 € reduziert.

 

Statistische Auswertung für den Zeitraum vom 02.05.2024 - 07.11.2024

Der Start in den Aachen Arkaden erfolgte zum 02.05.2024 mit Beratungsangeboten der zwei PiE-Berater*innen, die zuvor bei der Sprachenakademie als Honorarkräfte eingesetzt waren. Berater*innen der bisherigen anderen Institutionen wie z.B. der VHS Aachen konnten nicht eingebunden werden, da diese verständlicherweise andere Stellenangebote angenommen hatten.

Insgesamt nahmen 203 Personen aus 58 Ländern seit 02.05.2024 die Anerkennungsberatung in Anspruch. 120 Personen leben in Aachen, 83 Personen kamen aus der StädteRegion. 40 % der Ratsuchenden waren arbeitslos/arbeitssuchend oder nicht erwerbstätig. Ca. die Hälfte der Personen (109) befinden sich im SGBII-Leistungsbezug. Die nachgefragten Berufsgruppen konzentrierten sich überwiegend auf den Gesundheits- und Pflegebereich (nicht akademisch), ärztliche und andere akademische Berufe im Gesundheitsbereich, IHK-Berufe, Ingenieursberufe, Architekt-/ -in, Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Berufe. Beraten wurden z.B. 51 Personen zu reglementierten Berufen mit Hochschulabschluss und 40 Personen zu reglementierten Berufen ohne Hochschulabschluss. Für 78 Personen erfolgte die Beratung für nicht reglementierte Berufe mit Hochschulabschluss.

 

Stand des Beratungsverfahrens

Die Anerkennungsberatung bietet Klarheit darüber, welche Schritte erforderlich sind, um eine Anerkennung zu erhalten und welche Unterlagen und Prüfungen notwendig sind.

Die Beratung erfordert aufgrund ihrer Komplexität eine Dauer von 1,5 Stunden. Aktuell beträgt die Wartezeit ca. 4  Wochen für einen Termin. 

 

 

Anzahl

Antragstellung in Vorbereitung

129

Aufnahme berufliche Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel einer vollen Anerkennung bzw. einer Berufszulassung empfohlen

25

Antragstellung zur Anerkennung erfolgt

24

Beratung zu Verfahren und Kosten Anerkennung, sowie Fördermöglichkeiten erfolgt

14

Beratung Anerkennungsbescheid/ Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt

5

Antragstellung Anerkennungszuschuss

5

Anerkennungs- bzw. Berufszulassungsverfahren nicht sinnvoll, stattdessen Beratung zu Alternativen

1

 

 

 

Fortführung der Finanzierung in 2025

Nach vorliegenden Informationen wird die Agentur für Arbeit die Aufgabe der Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ab 01.01.2025 nicht übernehmen können. Ab 01.01.2029 soll die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) als Regelangebot von der Bundesagentur für Arbeit übernommen und verstetigt werden (Bundesrat vom 16.08.2024, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz). § 30a § SGB III befasst sich mit der zukünftigen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. Die BA soll damit eine Aufgabe des ESF-Plus-Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung" übernehmen, welches zurzeit Personen im Inland im Anerkennungsverfahren unterstützt. Der Entwurf des Gesetzes wird derzeit in den Gremien noch diskutiert (siehe Anlage, SGB-III-Modernisierungsgesetz, Seite 25)

Für die Stadt Aachen stellen sich somit folgende Fragen:

1)  Für welche Zielgruppen soll die Anerkennungsberatung in 2025 vorgehalten werden?

2)  Wie wird der Umgang mit Ratsuchenden im SGBII- Bezug geregelt?  

3)  Inwieweit ist eine Fortführung der Finanzierung der Servicestelle Anerkennungsberatung in 2025

     mit städtischen HHM möglich?

 

Zu 1) Fokussiert werden seitens der Stadt Aachen die folgenden Zielgruppen:

 

Ausländische Fachkräfte und deren Familien

Unternehmen der Region sollen unterstützt werden, dass dringend gebrauchten Fachkräfte, insbesondere in sogenannten Mangelberufen sowie in Forschung und Technik mit anerkannten Berufen Arbeit aufnehmen können. Familienangehörige sollen Unterstützung zur beruflichen Orientierung und Anerkennung erhalten.

 

Asylsuchende

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. 2023 I Nr. 233 vom 31.08.2023) soll künftig eine ausreichende Berufserfahrung in Kombination mit einem mindestens zweijährigen Berufs- oder Hochschulabschluss zur Beschäftigung berechtigen. Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Ausnahme: reglementierte Berufe. Für qualifizierte Asylbewerber bietet das Gesetz damit die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu beantragen, wenn entsprechende Qualifikationen und ein Arbeitsplatzangebot vorliegen. Die Beratung in Aachen soll in 2025 diese Zielgruppe der qualifizierten Asylbewerber im Anerkennungsprozess unterstützen. Mit einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme im anerkannten Beruf ist eine Unabhängigkeit von Leistungen nach dem AsylbLG realistisch.

 

Zu 2)  Beratungsangebot für SGBII-Leistungsbezieher

Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in NRW begleitet im Raum Köln/Aachen die Verfahren zur Anerkennung von Berufs- oder Studienabschlüssen. Dafür stehen drei Beraterinnen und Berater für Ratsuchende im SGBII-Bezug mit einer digitalen Beratung zur Verfügung. Da das Angebot durch das MAGS NRW und den Europäischen Sozialfonds finanziert wird und auch das Jobcenter Kosten im Anerkennungsverfahren sowie ggf. notwendige Qualifizierungen übernimmt, werden Ratsuchende des Jobcenters ab 2025 ausschließlich an das IQ-Netzwerk verwiesen (Verweisberatung). Das Verfahren erfolgte in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Jobcenters der StädteRegion.

Zu 3) Mittelbedarf 2025

Unbestritten ist, dass die Unternehmen in der Stadt Aachen stehen vor einem erheblichen Fachkräftemangel, insbesondere in Bereichen der Gesundheit und Pflege. Durch Unterstützung des Anerkennungsprozesses insbesondere in den nachgefragten Berufsgruppen können ausländische Fachkräfte nachweislich effektiver integriert werden. Nach Möglichkeit soll deshalb das Angebot- nun mit Fokus auf die genannten Zielgruppen der ausländischen Fachkräfte und deren Familien sowie der qualifizierten Asylbewerber-in 2025 in der bisherigen Form aufrechthalten werden (Beratungen an 3,5 Tagen, 2 Beraterinnen pro Woche). Mit Entscheidung des StädteRegionsrats vom 05.12.2024 wurde seitens der StädteRegion einer Fördersumme von 25.000 € für die Fortführung der Anerkennungsberatung in 2025 zugestimmt. Weiterhin werden von dieser das Beraterbüro, die IT und eine Personalie als Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. Damit steht Ratsuchenden der Kommunen der Städteregion die Beratung weiterhin zur Verfügung.

Unternehmen und Ratsuchende aus der Stadt Aachen sollte diese Möglichkeit in 2025 auch offenstehen. Deshalb scheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, angepasst an die Höhe der Fördersumme der Städteregion, aus dem städtischen Haushalt in 2025 ebenfalls 25.000 € anteilig zur Verfügung zu stellen, um die Beratung fortführen zu können.

Anmerkung:

Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts im Rahmen des SGB-III-Modernisierungsgesetzes, die Agentur für Arbeit erst ab 2029 mit der Anerkennungsberatung zu beauftragen, werden die Kommunen gezwungen, nach jetzigem Stand für weitere 4 Jahre Lösungen zu finden, um das Angebot trotz fehlender Finanzmittel aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung gefährdet die Ziele des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, indem sie die Integration qualifizierter Fachkräfte verzögert und den bestehenden Fachkräftemangel verschärft. Es ist dringend erforderlich, den derzeitigen „Schwebezustand“ zu beenden und zumindest auf Landesebene tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Stadt Aachen wird sich gemeinsam mit der StädteRegion dafür engagieren, über den Städtetag die Situation zu transportieren, um diese unhaltbare Situation zu überbrücken.

 

Ausblick

Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass der Bedarf an niederschwelliger Beratung zum Verfahren einer schulischen und beruflichen Anerkennung unbestritten in der Stadt und StädteRegion hoch ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es während des gesamten Anerkennungsverfahrens eines Begleitangebots zur Sicherung des Erfolgs bedarf. Die engagierten Beraterinnen leisten somit einen  wichtigen Beitrag zur Integration und beruflichen Perspektiven für zugewanderte Menschen.

Seitens der StädteRegion ist geplant, ab 2025 gemeinsam mit der Stadt Aachen in den Aachen Arkaden ein „Kompetenzzentrum Integration und Arbeit“ zu starten. Damit wird der Ansatz verfolgt, Beratungsangebote für Zugewanderte, insbesondere Arbeit suchende und ausländische Fachkräfte, unter einem Dach zu bündeln und Beratungsabläufe zu optimieren. Die Stadt Aachen ist ein entscheidender Kooperationspartner bei der Umsetzung. Eine wichtige Rolle wird dabei der Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulabschlüsse zukommen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Jahr 2024 wurden für die Anerkennungsberatung einmalig Mittel in Höhe von 22.500 Euro unter dem dazu neu eingerichteten PSP-Element 4-050202-914-9 „Anerkennungsberatung zur Arbeitsmarktintegration“ unterjährig bereitgestellt.

Für das Jahr 2025 sind diesbezüglich keine Mittel eingeplant.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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