Entscheidungsvorlage - FB 45/0649/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss:

  1. die Tageseinrichtung für Kinder St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3, 52068 Aachen (pro futura) für das Landesprogramm Familienzentren 2025/2026 zu melden.
  2. im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2025/2026, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen.
  3. die Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1, 52066 Aachen (Stadt Aachen) für das Landesprogramm Familienzentren 2025/2026 zu melden (Verbundauflösung).
  4. ab dem KiTa-Jahr 2025/2026 die kommunale Förderung von Elterncafés fortzuführen und folgende Kitas in die kommunale Förderung als Elterncafé vorzusehen:
  • Tageseinrichtung für Kinder St. Katharina, Forster Linde 5 (pro futura)
  • Tageseinrichtung für Kinder Bergstraße 16-18 (Stadt Aachen)
  • Tageseinrichtung für Kinder „Erlöserkirche“, Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura)
  • Tageseinrichtung für Kinder St. Donatus, Rollefstraße 2 (pro futura)

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:

  1. die Tageseinrichtung für Kinder St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3, 52068 Aachen (pro futura) für das Landesprogramm Familienzentren 2025/2026 zu melden.
  2. im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das KiTa-Jahr 2025/2026, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen.
  3. die Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1, 52066 Aachen (Stadt Aachen) für das Landesprogramm Familienzentren 2025/2026 zu melden (Verbundauflösung).
  4. ab dem KiTa-Jahr 2025/2026 die kommunale Förderung von Elterncafés fortzuführen und folgende Kitas in die kommunale Förderung als Elterncafé vorzusehen:
  • Tageseinrichtung für Kinder St. Katharina, Forster Linde 5 (pro futura)
  • Tageseinrichtung für Kinder Bergstraße 16-18 (Stadt Aachen)
  • Tageseinrichtung für Kinder „Erlöserkirche“, Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura)
  • Tageseinrichtung für Kinder St. Donatus, Rollefstraße 2 (pro futura)

 

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

 

Bisher stellt das Land NRW jedes Jahr Kontingente für landesgeförderte Familienzentren bereit. Für die Stadt Aachen steht noch ein bisher zurückgestelltes Kontingent für das KiTa-Jahr 2025/2026 zur Verfügung.

Die bisher an der Landesförderung Familienzentren NRW beteiligten Tageseinrichtungen für Kinder sind in Anlage 1 aufgeführt.

 

  1. Aktuelle Bewerbungssituation

 

Für das KiTa-Jahr 2025/2026 liegt eine Bewerbung des Trägers pro futura für die Kindertagesstätte St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3, 52068 Aachen zu einer Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor.

 

  1. Planungen und Veränderungen für das KiTa-Jahr 2025/2026

 

Laut Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen. Seit diesem Jahr wurde durch das o.a. Ministerium entschieden, vorerst nur Ressourcen für einen weiteren Ausbau von bislang nicht genutzten bzw. übertragenen Kontingenten zur Verfügung zu stellen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass aufgrund eines zurückgestellten Kontingents für das kommende KiTa-Jahr 2025/2026 lediglich ein neues Familienzentrum zur Zertifizierung gemeldet werden kann. Die Bewerbungsfrist endete zum 06.09.2024; es liegt eine Bewerbung vor.

 

  1. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

 

Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren auf die Jugendämter anhand eines Indexes unter Berücksichtigung sowohl sozialer als auch demographischer Bedarfslagen festgelegt. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Gleichzeitig sollen aber auch allen Familien beste Startchancen ermöglicht werden.

 

  1.     Auswahlkriterien

 

Folgende Kriterien werden grundsätzlich für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

Hinsichtlich der Trägerpluralität besteht derzeit in der Gesamtbetrachtung weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft.

 

  1.     Bewertung der eingegangenen Bewerbung

 

Die Tageseinrichtung für Kinder St. Fronleichnam liegt in einem sozial vielfältigen Stadtteil von Aachen, in dem die Erreichbarkeit von Bildungs- und Betreuungsangeboten eine entscheidende Rolle spielt. Die Kindertagesstätte befindet sich in zentraler Lage und ist fußläufig sehr gut für die Familien des Sozialraums erreichbar.

In direkter Nachbarschaft befinden sich sowohl Wohngebiete mit einer hohen Bevölkerungsdichte als auch Grünanlagen und Spielplätze, die von den Familien genutzt werden.

Mit dem Ausbau der U3-Betreuungsangebote möchte die Kindertagesstätte noch mehr Familien die Möglichkeit bieten, ihre Kinder in einem sicheren und fordernden Umfeld betreuen zu lassen. Durch den 2023 abgeschlossenen Umbau und die Umstrukturierung der Betreuungsgruppen hat die Kindertagesstätte bei 110 Betreuungsplätzen Kapazitäten, jährlich 34 U3 Kinder aufzunehmen, wovon zehn Kinder jünger als zwei Jahre sein können.

Der Sozialraum weist einen hohen Anteil von Familien mit Migrationshintergrund auf. Viele Eltern sprechen selber kein oder kaum Deutsch. Ein besonderes Merkmal des Stadtteils ist der hohe Anteil an Arbeitslosigkeit, knapp die Hälfte der Familien bekommt Unterstützungsleistungen.

Die Kindertagesstätte bietet regelmäßige Beratungsgespräche an und vermittelt bei Bedarf an weitere soziale Einrichtungen und Hilfsangebote. Durch die gute Vernetzung im Stadtteil kann den Familien schnelle und unbürokratische Hilfe angeboten werden.

 

  1.     Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

 

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die Kindertagesstätte "St. Fronleichnam", Schleswigstraße 3, 52068 Aachen (pro futura) für das Landesprogramm Familienzentren 2025/2026 zu melden.

 

  1.     Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW

 

In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.

In den letzten zwei Jahren wurde bereits ein solches nicht genutztes Kontingent dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 zugewiesen (alle Stadt Aachen). Für das KiTa-Jahr 2025/26 wurde dieses zugewiesene zusätzliche Kontingent seitens des LVR wieder in Aussicht gestellt, so dass es für das KiTa-Jahr 2025/26 erneut beantragt wird. Dem Viererverbund könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden.

 

  1.     Neuzertifizierung der Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1, 52066 Aachen (städt. Trägerschaft)

 

Der Familienzentrumsverbund bestehend aus den Tageseinrichtungen für Kinder Am Pappelweiher 1 (Stadt Aachen) und Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde Aachen) löst sich auf Wunsch des Trägers der Kindertagesstätte Am Kupferofen 17 zum 31.07.2025 auf.

Dadurch wird eine Einzelzertifizierung der Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1 angestrebt, die bei Auflösung eines Verbundes erforderlich ist. Damit das durch die Auflösung des Verbundes freigewordene Kontingent weiter genutzt werden kann, muss die Zertifizierung der Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1 zum Einzelfamilienzentrum im KiTa-Jahr 2025/2026 erfolgen.

 

  1. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung, hier: Elterncafés

 

Zusätzlich zu den landesgeförderten Familienzentren hatte die Politik beschlossen, weitere Angebote zur Unterstützung benachteiligter Familien zu installieren, um Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen und das System Familie zu stärken. Der niedrigschwellige Zugang zu Familien in Kindertagesstätten ist hier von besonderer Bedeutung, deshalb arbeiten Kindertagesstätten in Form von Elterncafés mit Familienbildnern zusammen.

Elterncafés sind regelmäßige offene Angebote für Eltern (z.B. 14-tägig zwei Stunden) in der Kindertagesstätte, die durch eine Referentin, einen Referenten eines kooperierenden Familienbildners begleitet werden. Es wird in Absprache mit der KiTa-Leitung zu bestimmten Themen informiert oder die Person steht als Ansprechperson für die Belange von Familien zur Verfügung.

 

Zum KiTa-Jahr 2025/2026 wird das in 2024/2025 kommunal geförderte Familienzentrum im Verbund (bestehend aus den beiden Tageseinrichtungen für Kinder Hermann-Löns-Straße 6 und Rollefstraße 2, beide pro futura) in zwei einzelne Elterncafés überführt, um eine Anpassung an die bestehenden allgemeinen Förderungen vorzunehmen.

 

Die Tageseinrichtung für Kinder Schleswigstraße 3 (pro futura) wechselt zum KiTa-Jahr 2025/2026 vom kommunalen Familienzentrum in die Landesförderung als neues Familienzentrum in die Zertifizierungsphase. Dadurch wird in der kommunalen Förderung insgesamt ein Kontingent für ein kommunales Familienzentrum frei. Statt der Förderung eines kommunalen Familienzentrums war es in der Vergangenheit möglich, statt einem Familienzentrum zwei Elterncafés für die Förderung vorzuschlagen.

Damit stehen zwei Kontingente für Elterncafés zur Verfügung. Mit Blick auf die bereits installierten Familiengrundschulen schlägt die Verwaltung vor, folgende Tageseinrichtungen für Kinder, die in direkter Nachbarschaft zu einer Familiengrundschule liegen, für ein Elterncafé vorzusehen und ab dem KiTa-Jahr 2025/2026 finanziell zu fördern, gleichzeitig findet eine Zuordnung zu einem Familienbildner statt:

 

  • Tageseinrichtung für Kinder St. Katharina, Forster Linde 5 (pro futura) / Gesunde Familiengrundschule Driescher Hof / Familienbildner IN VIA
  • Tageseinrichtung für Kinder Bergstraße 16-18 (Stadt Aachen) / Grundschule Passstraße (Schulsozialindex „Start-Chancen-Schule“) / Familienbildner IN VIA

 

Durch diese Zuordnung kann eine erste Anbindung von Familien an ein Elterncafé in der Kindertagesstätte erfolgen, und somit eine kontinuierliche Begleitung und Beratung der Eltern im Rahmen der Elternarbeit in der Grundschule über einen langen Zeitraum der elementarpädagogischen Bildung erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1) 5-060101-800-00600-900-1, 68120000

2) 5-060101-800-00600-900-1, 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1)40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Auszahlungen

2)40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

1) 4-060101-804-2, 41420000

2) 4-060101-804-2, 41610001

3) 4-060101-804-2, 50190000

4) 4-060101-804-2, 52560000

5) 4-060101-804-2, 52790000

6) 4-060101-804-2, 52910000

7) 4-060101-804-2, 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1)895.900

2)40.000

895.900

40.000

2.859.600

120.000

2.859.600

120.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3)38.500

4)40.000

5)369.600

6)35.000

7)569.300

38.500

40.000

369.600

35.000

569.300

115.500

120.000

1.190.300

105.000

1.798.300

115.500

120.000

1.190.300

105.000

1.798.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-116.500

-116.500

-349.500

-349.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Summen entsprechen den im Rahmen der Entwurfsplanung 2025ff. gemeldeten Ansätzen.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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