Entscheidungsvorlage - FB 01/0620/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den ständigen Aachener Bürger*innenrat auf Basis der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation mit den dargestellten Optimierungsvorschlägen fortzuführen.

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Erläuterungen

Zielsetzung und Bedeutung des Bürger*innenrats

Der Bürger*innenrat Aachen ist ein innovatives und wegweisendes Instrument der Bürger*innenbeteiligung, das die Einbindung der Bürgerschaft in stadtpolitische Entscheidungsprozesse erheblich erweitert. Sein Ziel ist es, die dialogische und demokratische Kultur zu stärken, indem Bürger*innen aktiv und inklusiv in politische Prozesse einbezogen werden. Die Mitglieder des Bürger*innenrats erarbeiten Empfehlungen zu zentralen städtischen Themen und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zur Entscheidungsfindung. Als beratendes Gremium bereichert der Bürger*innenrat die repräsentative Demokratie und ermöglicht der Politik, die vielfältigen Perspektiven und Anliegen der Aachener Stadtgesellschaft zu berücksichtigen

 

Diese institutionalisierte Form der Bürger*innenbeteiligung geht weit über klassische Diskussionsforen hinaus. Sie schafft eine Partizipationsmöglichkeit und Plattform, auf der Bürger*innen in konsensorientierter und kooperativer Weise mit Expert*innen zusammenarbeiten. Der Bürger*innenrat bietet einen Raum für wertschätzenden Austausch, der durch seine repräsentative Zusammensetzung und die gezielte Berücksichtigung verschiedener sozialer Gruppen die Vielfalt unserer Stadt widerspiegelt. Die dauerhafte Verankerungals ein ständiger Aachener Bürger*innenrats fördert somit eine nachhaltige und inklusive Dialogkultur in der Stadt Aachen.

 

Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse des ersten Aachener Bürger*innenrats

Die wissenschaftliche Begleitung des ersten Aachener Bürger*innenrats 2024 durch die Forschungsstelle Demokratische Innovationen der Goethe-Universität Frankfurt am Main hat insgesamt gezeigt, dass der Aachener Bürger*innenrat großes Potenzial hat, die politische Partizipation zu stärken und die Entscheidungsfindung zu bereichern. Gleichzeitig wurden wertvolle Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen in der Prozessgestaltung und der Integration in bestehende Strukturen gewonnen, die nun gezielt weiterentwickelt werden können. Der Aachener Bürer*innenrat wurde als ein „lernender Prozess“ angelegt, der sich in der ersten Runde als ein vielversprechendes Format zur Förderung der Beteiligung und der Stärkung der Aachener Dialogkultur mit der Stadtgesellschaft etabliert hat.

 

So konnte der Bürger*innenrat einen Raum für respektvolle Diskussionen schaffen, in dem Bürger*innen mit unterschiedlichen Perspektiven auf Augenhöhe zusammenkamen. Die lebhaften und konstruktiven Debatten verdeutlichten das Engagement der Teilnehmenden für die Mitgestaltung ihrer Stadt. Sowohl die Bürger*innen als auch Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung bewerteten den Bürger*innenrat als sinnvolle Ergänzung der Stadtpolitik, da er eine direkte Verbindung zwischen Bürger*innenschaft und Entscheidungsfindung schafft.

 

Die Evaluation zeigte auch, dass die Pionierrolle des Gremiums wertvolle Erkenntnisse und Entwicklungspotenziale mit sich bringt. Unterschiedliche Erwartungen von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft führten zu Aspekten, die in der Prozessgestaltung noch optimiert werden können. Die Einführung transparenterer Strukturen und die frühzeitige Abstimmung mit bestehenden städtischen Vorhaben würden es ermöglichen, die Empfehlungen des Bürger*innenrats noch wirkungsvoller in die politischen Entscheidungsprozesse zu integrieren. Darüber hinaus ergab sich der Bedarf, den Teilnehmenden tiefere Einblicke in die Abläufe der Stadtverwaltung und des Stadtrats zu ermöglichen, um die Realisierbarkeit ihrer Empfehlungen zu unterstützen.

 

Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Formates

Die Evaluation der Goethe Universität Frankfurt schlägt mehrere Maßnahmen zur Optimierung des Bürger*innenrats vor, die bereits in die Umsetzung des zweiten Bürger*innerates eingeflossen sind und erprobt wurden. Diese werden im Folgenden beschrieben:
Die Evaluation des Bürger*innenrats Aachen hat mehrere zentrale Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen hervorgebracht, die auf eine Verbesserung der Prozessgestaltung und Zielerreichung abzielen. Eine wichtige Schlussfolgerung ist, dass der Bürger*innenrat unterschiedliche Zielsetzungen verfolgte, darunter die Verbesserung politischer Entscheidungen, die Förderung einer inklusiven und deliberativen Kultur sowie die Stärkung der Demokratie insgesamt. Das in der ersten Runde 2023 von der moderierenden Agentur gewählte Prozessdesign, basierend auf dem "Wisdom Council1", konnte jedoch nicht alle Ziele gleichermaßen unterstützen, da der Fokus hier besonders auf dem Alltagswissen der Teilnehmenden lag.

Ein "Wisdom Council" ist ein partizipatives Moderationsmodell, bei dem eine zufällig ausgewählte Gruppe von Bürger*innen in einem strukturierten Dialogprozess zusammenkommt, um kreative Lösungen oder tiefere Einsichten zu einem spezifischen Thema zu entwickeln. Hier wird vor allem auf das Alltagswissen der Teilnehmenden zurückgegriffen. 

Deshalb wurde empfohlen, die Prozessgestaltung künftig stärker auf klar definierte, priorisierte Ziele auszurichten.

 

Für die Erarbeitung umsetzbarer Empfehlungen sei zudem eine intensivere Wissensvermittlung notwendig. Die Teilnehmenden sollten umfassend über städtische Strukturen, bestehende Vorhaben und Entscheidungsprozesse informiert werden, ebenso wie über Best-Practice-Beispiele aus anderen Städten. Die stärkere Einbindung von Expert*innen, städtischen Verwaltungen, dem Stadtrat sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen wird als essenziell angesehen, um eine fundierte Grundlage für die Arbeit des Bürger*innenrats zu schaffen. Auch die Möglichkeit, Empfehlungsentwürfe vorab von relevanten Akteuren kommentieren zu lassen, könnte die Qualität und Anschlussfähigkeit der Ergebnisse erhöhen.

 

Ein weiterer Fokus der Evaluation liegt auf der Optimierung der Umsetzung von Empfehlungen durch Politik und Verwaltung. Dazu sollen klare Vorgaben und Fristen etabliert werden, beispielsweise durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen innerhalb der Fachverwaltung, die die Empfehlungen analysieren und weiterverfolgen. Eine stärkere Einbindung des Begleitgremiums könne gemäß der Goethe Universität Frankfurt dazu beitragen, die Kommunikation zu verbessern und die Umsetzung der Ergebnisse besser zu begleiten.

 

Um die Inklusion und Diversität im Bürger*innenrat zu fördern, sollen durch gezielte Ansprache und Überrekrutierung unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau oder Migrationshintergrund stärker berücksichtigt werden. Politisch weniger interessierte Personen könnten ebenfalls durch angepasste Rekrutierungsstrategien und intensivere Anreize, wie eine höhere Aufwandsentschädigung und unterstützende Maßnahmen, besser eingebunden werden.

 

Die Qualität der Diskussionen soll durch den konsequenten Einsatz von geschultem Moderationspersonal in Kleingruppen verbessert werden. Zudem soll ausreichend Zeit für die Ausarbeitung und Verfeinerung von Empfehlungen eingeplant werden, um fundierte und umsetzbare Ergebnisse sicherzustellen.

Langfristig empfiehlt die Evaluation, die demokratische und partizipative Kultur weiter zu stärken, indem die Wirksamkeit des Bürger*innenrats sichtbarer gemacht wird. Politik und Verwaltung sollten die Empfehlungen transparent behandeln und deren Umsetzung nachvollziehbar kommunizieren. Eine engere Verzahnung mit städtischen Strukturen könnte sowohl das Verständnis der Teilnehmenden für politische Prozesse vertiefen als auch das Vertrauen zwischen Bürger*innen und politischen Akteuren fördern. Letztlich wird betont, dass Bürger*innenräte nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn sie von der Öffentlichkeit als ernsthaft und wirksam wahrgenommen werden.

 

Viele der Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation wurden dem Planungsverantwortlichen im FB01 bereits im Anschluss an die erste Runde mitgeteilt, sodass diese bereits bei der Durchführung des 2. Bürger*innenrats berücksichtigt und erprobt werden konnten.

 

Abschluss der Pilotphase

Am 30.03.2022 wurde die Einrichtung des Aachener Bürger*innenrats vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Die Eckpunkte zu Einrichtung wurden in der Vorlage ebenfalls dargelegt (siehe Vorlage: FB 01/0220/WP18). Einer der Eckpunkte war eine Pilotphase von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Bürger*innenräten:

 

5) Pilotphase und Evaluation:

Aufgrund des experimentellen Charakters des Aachener Bürger*innenrates empfiehlt die AG Bürgerrat

eine Pilotphase für die Dauer von zwei aufeinanderfolgende Bürgerräten, um danach auf Basis der

gewonnenen Erfahrungen eine Optimierung vorzunehmen. Eine Verlängerung der Pilotphase um einen

weiteren Bürger*innenrat ist möglich, wenn dies durch die Mehrheit der AG Bürger*innenrat für

notwendig erachtet wird. Während der Dauer der Pilotphase soll eine prozessbegleitende Evaluation zu

den Schwerpunkten

- Gesamtprozess Bürger*innenrat (Größe, Setting, Themenauswahl, Gutachten etc.)

- Begleitgremium Bürger*innenrat (Verfahren, Inhalte, Zusammensetzung etc.)

erfolgen. Die Evaluation wird durch die AG Bürger*innenrat (Vorsitzender des Bürgerforums,

Sprecher*innen der Fraktionen im Bürgerforum, Initiative Bürgerrat, Fachbereich Bürger*innendialog

und Verwaltungsleitung) begleitet. Die Geschäftsführung liegt beim Fachbereich Bürger*innendialog und

Verwaltungsleitung. Nach der Pilotphase wird der Evaluationsbericht zur Entscheidung über das weitere

Vorgehen in den Rat eingebracht.

 

Auf Grundlage der wissenschaftlichen Evaluation und den Erfahrungen aus der Pilotphase der ersten beiden durchgeführten Bürger*innenräte wird der Bürger*innenrat als ständige Einrichtung verstetigt. Die Pilotphase hat gezeigt, dass dieses innovative Format der Bürger*innenbeteiligung die Aachener Stadtpolitik bereichert und das demokratische Engagement der Bürger*innenschaft fördert. Eine dauerhafte Verankerung des Bürger*innenrats bietet die Chance, diese Erfolge langfristig zu sichern und die dialogische Stadtgesellschaft weiterzuentwickeln.

 

Die Verwaltung spricht sich daher ausdrücklich für eine institutionelle Verankerung des Bürger*innenrats gemäß des nachfolgenden Konzeptes zur Optimierung des Prozesses aus.

 

Konzept zur Optimierung des Bürger*innenrats

Um den Aachener Bürger*innenrat weiterzuentwickeln, sollen die Prozesse künftig stärker an den übergeordneten Zielsetzungen ausgerichtet werden. Dabei wird das Prozessdesign dahingehend optimiert, dass es eine intensivere Wissens- und Kompetenzvermittlung ermöglicht, die Teilnehmenden fundierter informiert und so die Qualität der Ergebnisse erhöht. Insbesondere wird die Informationsphase durch die transparente Auswahl und Einbindung von Expert*innen sowie durch den intensiveren Austausch mit Verwaltung, Stadtrat und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen gestärkt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Empfehlungen realistisch und umsetzbar sind.

 

Zentrale Anpassungen:

  1. Zum Prozess der Themenfindung:

 

Der bisherige Prozess der Themenfindung für den Bürger*innenrat umfasst mehrere Stufen: Zunächst wurden alle Aachener*innen aufgerufen, über das Beteiligungsportal der Stadt Aachen Themenvorschläge einzureichen. Anschließend konnte über alle eingereichten Themen abgestimmt werden, wobei Themen mit mindestens 125 Stimmen dem Begleitgremium vorgelegt wurden. Dieses wählte schließlich fünf Themen aus, die in einer Sondersitzung dem Bürgerforum präsentiert wurden, welches dann das endgültige Thema festlegte.

 

Zwei zentrale Aspekte dieses Prozesses bestehen einerseits in der Formulierung einer präzisen und zielgerichteten Fragestellung aus der Stadtgesellschaft und andererseits in der Erstellung eines Bürger*innengutachtens, das für Verwaltung und Politik bestmöglich nutzbar ist. Oft entsprachen die eingereichten Fragestellungen jedoch nicht den gewünschten Anforderungen: Sie waren entweder zu breit formuliert, auf kommunaler Ebene nicht umsetzbar oder bezogen sich auf Problemstellungen, die der Verwaltung und Politik bereits bekannt waren.

 

Dieses Problem wurde insbesondere im ersten Bürger*innenrat deutlich, als das weit gefasste Thema „Einzelhandel“ weder durch die Moderation noch durch Expert*innenbeiträge hinreichend konkretisiert werden konnte. Das Gremium hatte sich zudem bewusst dazu entschieden, die Frage in der thematischen Breite zu beantworten. In der zweiten Runde des Bürger*innenrat wurde die Anzahl der Empfehlungen bereits beschränkt, was die Handhabbarkeit des Gutachtens erheblich verbesserte. Jedoch betrefen auch einige dieser Empfehlungen bekannte Probleme oder präsentierten Lösungsansätze, die Verwaltung und Politik bereits diskutierten.

 

Um diese Aspekte zu adressieren, wird der Verwaltungsvorstand in jeder Themenfindungsphase selbst mindestens drei Themenvorschläge für die Verwaltung in den Themenfindungsprozess des Bürger*innenrates einbringen. Diese Vorschläge würden bereits beim öffentlichen Aufruf zur Themenabstimmung veröffentlicht.

 

Der Vorteil dieses Ansatzes wäre, dass kontroverse und komplexe Themen behandelt werden könnten, mit der denen die Verwaltung aktuell beschäftigt ist, die klare Lösungsansätze erfordern und ein repräsentativen Meinungsbild der Bürger*innen benötigen. Zudem könnten die entsprechenden Ansprechpersonen aus Verwaltung und Politik frühzeitig festgelegt werden, um das Gremium bestmöglich zu unterstützen. Viele Bürger*innenräte in Deutschland werden gezielt eingesetzt, um vorgegebene Problemstellungen zu bearbeiten, sodass diese Vorgehensweise bereits erprobt ist.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre, dass Bürger*innen sich bei der Einreichung eigener Themen an den Vorschlägen der Verwaltung orientieren könnten, insbesondere im Hinblick auf Format, Tragweite sowie die Formulierung der Fragestellung. Das Begleitgremium entscheidet weiterhin, welche der Themen zur endgültigen Themenauswahl an das Bürgerforum gehen.

 

  1. Begrenzung der Anzahl der Empfehlungen und Fokus auf Umsetzbarkeit:

 

Im ersten Bürger*innenrat 2023 wurden die Empfehlungen bewusst nicht begrenzt, da eine Prämisse darin bestand, die Teilnehmenden seitens der Verwaltung möglichst wenig zu beeinflussen und den kreativen Impulsen sowie Ideen der Bürger*innen einen möglichst großen Freiraum zu lassen. Das Thema wurde von der moderierenden Agentur weiter ausgedehnt, indem verschiedene zusätzliche Aspekte unter den Begriffen „Attraktivität“ und „Innenstadt“ zusammengefasst wurden. Dies führte dazu, dass im Bürger*innengutachten 2023 insgesamt 75 Empfehlungen formuliert wurden, was eine zügige Bearbeitung der einzelnen Vorschläge und damit auch deren zeitnahe Umsetzung durch die Verwaltung erschwerte.

 

Im zweiten Bürger*innenrat wurde die Anzahl der Empfehlungen bewusst begrenzt, und zwar sowohl als internes Learning aus dem ersten Bürger*innenrat als auch auf Grundlage der wissenschaftlichen Evaluation der Goethe-Universität Frankfurt. Diese hatte empfohlen, die Zahl der Empfehlungen auf 10 zu reduzieren, dies wurde beim Bürger*innenrat 2024 bereits umgesetzt. Zudem wurde die Ausschreibung für die Moderation angepasst, um gezielt auf eine Verdichtung der Empfehlungen hinzuwirken. Auch die Sitzungen des Bürger*innenrats wurden dahingehend optimiert. Der kontinuierliche Einsatz von geschulten Moderator*innen für Kleingruppendiskussionen sorgte für eine strukturierte und qualitativ hochwertige Arbeitsweise. Bereits zu Beginn wurde klar kommuniziert, dass die Handhabbarkeit und die Anschlussfähigkeit der Empfehlungen von zentraler Bedeutung sind. Gleichzeitig wurde in der Planung ausreichend Zeit für die Entwicklung der Empfehlungen eingeplant, um fundierte und durchdachte Ergebnisse zu gewährleisten.

 

Aufgrund der gesammelten Erfahrung des zweiten Bürger*innenrats und auf Basis der Evaluation wird die Anzahl der Empfehlungen für zukünftige Bürger*innenräte dauerhaft auf 10 begrenzt, um eine schnelle Bearbeitung und somit auch eine zeitnahe Umsetzung der Empfehlungen des Bürger*innengutachtens sicherzustellen.

  1. Auswahl und Einsatz von Expert*innen:

Ein weiterer wichtiger Teilprozess des Bürger*innenrats, der auf die konkrete Nutzbarkeit der Empfehlungen abzielt, ist der Auswahlprozess und die gezielte Einbindung von Expert*innen. Im ersten Bürger*innenrat wurde die Rolle der Expert*innen bewusst zurückhaltend gestaltet. Sie standen vor allem für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung. Das Alltagswissen der Teilnehmenden stand im Vordergrund. Zudem wurde bewusst auf eine große Zahl externer Expert*innen und Stakeholder verzichtet, um eine ungewollte Beeinflussung zu vermeiden und größtmögliche Neutralität zu gewährleisten. Dies führte jedoch dazu, dass die erarbeiteten Lösungsvorschläge der Teilnehmenden oft weniger präzise formuliert waren und teilweise auf Probleme eingingen, zu denen bereits bestehende Lösungsansätze existierten.

 

Eine stärkere Einbindung von Expert*innen, städtischen Verwaltungen, dem Stadtrat sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen wird als entscheidend angesehen, um eine fundierte Basis für die Arbeit des Bürger*innenrats zu schaffen. Auch die Möglichkeit, Entwürfe von Empfehlungen im Vorfeld von relevanten Akteur*innen kommentieren zu lassen, kann dazu beitragen, die Qualität und Anschlussfähigkeit der Ergebnisse zu steigern.

 

Abschließend wird die Zusammenarbeit zwischen dem Bürger*innenrat, der Verwaltung und der Politik intensiviert, um Vertrauen und Verständnis zu fördern. Ein systematischer und transparenter Dialog während der Veranstaltung trägt dazu bei, dass die Empfehlungen des Bürger*innenrats gezielt in die politischen Entscheidungsprozesse integriert werden können. Durch diese stärkere Verzahnung wird die Wirksamkeit des Bürger*innenrats sichtbarer, was nicht nur das Vertrauen in das Format steigert, sondern auch dazu beiträgt, die politische Partizipation insgesamt zu fördern. Wenn Bürger*innen im direkten Gespräch mit städtischen Expert*innen sehen, dass ihre Ideen und Vorschläge Gehör finden, wird die Bereitschaft zur Beteiligung erhöht, was langfristig die demokratische Kultur und das politische Engagement in der Stadt stärkt.

 

  1. Einladung und Auswahl der Teilnehmer*innen

 

Der Prozess der Einladung der Teilnehmenden ist bisher in zwei getrennte Schritte unterteilt: Im ersten Schritt werden 3.500 Personen aus dem Melderegister ausgelost und angeschrieben. Hierbei werden bereits die Kategorien Alter und Geschlecht berücksichtigt. Außerdem werden 1.000 dieser Personen gezielt nur aus den Lebensräumen mit besonderen Herausforderungen ausgewählt, um eine Überrekrutierung zu gewährleisten. Aus den positiven Rückmeldungen, die in den vergangenen zwei Jahren mit jeweils ca. 11% positiv zu werten sind, werden dann durch einen speziell dafür entwickelten Algorithmus 56 Personen und 56 Nachrückende ausgelost. Diese beiden Gruppen werden direkt eingeladen bzw. im Falle der Nachrückenden auf eine möglichen Nachrückmöglichkeit hingewiesen. Beim zweiten Bürger*innenrat wurden in der Einladung bereits alle wichtigen Informationen wie das zu behandelnde Thema und alle Termine bereitgestellt. Trotz des Bereitstellen aller Informationen und der Nutzung von der zweiten Ziehung einer Warteliste haben sich viele Personen entweder nicht zurückgemeldet oder sind spontan nicht zu den Sitzungen erschienen.

 

In Zukunft werden mehr als 56 Personen kontaktiert, um eine erwartbare Ausfallquote von ca. 10% zu kompensieren. Hier wird, bezugnehmend auf die Evaluation der Goethe-Universität Frankfurt, geprüft, ob eine gezielte Überrekrutierung von schwer erreichbaren Zielgruppen möglich ist. Außerdem wird erneut hinsichtlich möglicher Datenschutzregelungen geprüft, ob eine zweite Kontaktaufnahme als Erinnerung möglich ist, auch wenn die Personen sich nicht positiv zurückgemeldet haben.

  1. Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen der Bürger*innenrats-Konferenz

Im Teilprozess der Vorstellung der Ergebnisse, also des Bürger*innengutachtens, sind in den vergangenen zwei Bürger*innenräten zwei verschiedenen Methoden erprobt worden. Die Ergebnisse des ersten Bürger*innenrats wurden Ende 2023 in einer eigen dafür konzipierten Veranstaltung, der Bürger*innenrats-Konferenz, das erste Mal der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses Vorgehen ist nicht nur für Bürger*innenräte üblich, sondern erlaubte es auch, die Teilnehmenden stärker in den Fokus zu legen und methodenoffener zu agieren. Einige Zeit später wurden die Ergebnisse dann ebenfalls, wie im Ratsbeschluss vermerkt, im Bürgerforum vorgestellt, allerdings fehlte viel der anfänglichen Euphorie und Innovation, die die Bürger*innenrats-Konferenz so erfolgreich machte. Aus diesem Grund wurden die Ergebnisse des zweiten Bürger*innenrats bewusst ausschließlich im Bürgerforum vorgestellt. Hier lag die Publikumsresonanz allerdings ebenfalls weit hinter der Bürger*innenratskonferenz. Zudem erschwert die Gemeindeordnung ein niederschwellige Gestaltung der Veranstaltung, wodurch weniger ehemalige Teilnehmende des Bürger*innenrats aktiv partizipierten.

 

Das Bürger*innengutachten zukünftiger Bürger*innenräte soll ausschließlich im Rahmen einer Sonderveranstaltung, wie der Bürger*innenratskonferenz, vorgestellt werden. Zu dieser Veranstaltung werden Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Presse eingeladen. Der erste Bürger*innenrat zeigte, wie erfolgreich so eine Veranstaltung sein kann. Eine solche Art der Veranstaltung bietet Methodenoffenheit und kann freier konzipiert und durchgeführt werden, als das aufgrund des vorgegebenen Rahmens des Bürgerforums möglich wäre. Bei solch einer Veranstaltung sind effektivere Möglichkeiten gegeben, die Teilnehmenden stärker in den Vordergrund zu rücken und auch die erweiterte Öffentlichkeit besser zu adressieren. So könnte die Veranstaltung bspw. unkomplizierter im digitalen Raum gestreamt werden. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass das Bürgerforum in seiner originären Aufgabe weniger eingeschränkt wird und der vorgesehene Sitzungstermin für die regulären Anträge der Bürger*innen genutzt werden könnte.

  1. Umsetzung der Empfehlungen

Zur schnelleren Bearbeitung und zielgerichteten Umsetzung der Empfehlungen werden in der Verwaltung Arbeitsgruppen mit den zuständigen Fachbereichen, dem Bürger*innensekretariat und Freiwilligen aus dem entsprechenden Bürger*innenrat eingesetzt. Den Teilnehmenden wird durch diese Form der längerfristigen Beteiligung eine weitere Ebene der Teilhabe eröffnet. Der Fachverwaltung ermöglicht diese Vorgehensweise den direkten inhaltlichen Austausch mit den Teilnehmenden, um Zielsetzungen und Intentionen besser zu verstehen.

Die schon vorher ermittelten Expert*innen der Verwaltung, die den Teilnehmenden in der Veranstaltung des Bürger*innenrats mit ihrem Wissen zur Verfügung standen, eignen sich besonders gut für diese Funktion, da hier bereits ein erster Kontakt stattgefunden hat und die Verwaltungsmitarbeitenden schon für die Teilnehmenden und Ihre Fragen sensibilisiert sind. Diese sollen zukünftig über die Sitzungen des Bürger*innenrats hinaus in den Prozess eingebunden werden.

Leitfaden zum Aachener Bürger*innenrat

Für eine erfolgreiche Verstetigung des Bürger*innenrats ist eine klare Definition der Prozessschritte und Rollen unverzichtbar. Das Begleitgremium, bestehend aus ehemaligen Mitgliedern des Bürger*innenrats, übernimmt eine Schlüsselrolle. Es unterstützt die Auswahl geeigneter Expert*innen, begleitet die Umsetzung der Empfehlungen und sorgt für eine transparente Kommunikation mit Politik und Verwaltung.

 

Um den Prozess des Aachener Bürger*innenrats sowie die Rolle der beteiligten Akteur*innen zu definieren, wurde ein „Leitfaden für den Aachener Bürger*innenrat“ gemeinsam mit dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat entwickelt. Dieser Leitfaden wird regelmäßig intern evaluiert und in Abstimmung zwischen Bürger*innensekretariat und Begleitgremium soweit erforderlich geändert. Der Leitfaden ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Die regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung des Formats stellt sicher, dass der Bürger*innenrat flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann und seine Qualität langfristig erhalten bleibt. Mit diesen strukturellen Anpassungen wird der Bürger*innenrat nicht nur seine Rolle als beratendes Gremium stärken, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in Aachen leisten.

 

Ausblick

Durch diese Maßnahmen wird der ständige Aachener Bürger*innenrat zu einem zentralen Ort, der die Bürger*innenschaft, Verwaltung und Politik nachhaltig verbindet. Die Verwaltung sieht hierin eine einzigartige Chance, die demokratische Resilienz der Stadt zu fördern und eine Vorbildrolle im Bereich partizipativer Demokratie auf kommunaler Ebene einzunehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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