Entscheidungsvorlage - FB 45/0656/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Ausgangslage

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 27.08.2024 wurde der Sachbericht zur Mobilen Jugendarbeit in Forst/Driescher Hof von den Trägervertretern des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e. V. und Wabe-Akazia gGmbH vorgestellt. Im Rahmen der politischen Beratung wurde eine positive Bereitschaft zur Weiterführung des Projektes signalisiert.

Im Nachgang dieser Sitzung beantragten am 06.09.2024 der Verein Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e. V. und Wabe-Akazia gGmbH eine Verlängerung der Laufzeit der Mobilen Jugendarbeit für den Zeitraum 2025-2027 im Umfang eines VzÄ. Mit dem Verwaltungsschreiben vom 16.10.2024 erfolgte eine Mittelzusage zur Weiterführung der Mobilen Jugendarbeit für das Jahr 2025.

 

Am 06.11.2024 teilte der Träger Wabe-Akazia gGmbH mit, dass auf der Geschäftsführungsebene und vom Vorstand des WABe e.V. als Trägerverein beschlossen wurde, die Mobile Jugendarbeit zum Ende des Jahres 2024 im Lebensbereich Forst und Unterforst einzustellen.

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Neufindung eines Trägers, basierend auf den Grundsätzen des Trägerfindungsverfahrens aus dem Jahr 2022. Diese sehen vor:

Um möglichst alle Kinder und Jugendlichen im Sozialraum 6 ansprechen zu können, ist es vorstellbar, dass mehrere Träger in einer Kooperation oder in einem Verbund die Mobile Jugendarbeit übernehmen. Der Vorteil läge darin, dass unterschiedliche Kompetenzen, Erfahrungen und Zielgruppen in einen Zusammenschluss eingebracht werden könnten. Denkbar sind Träger, die bereits über Erfahrungen in der Offenen oder verbandlichen Jugend- oder Gemeinwesenarbeit verfügen.“ (Auszug aus dem Verwaltungsschreiben vom 01.08.2022)

 

Im Rahmen des Verfahrens wurden daher primär die im Sozialraum 6 tätigen freien Jugendhilfeträger angeschrieben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Träger:

  • Evangelische Auferstehungskirche,
  • Lebenshilfe Aachen FeD GmbH
  • SJD-Die Falken
  • Jugendhilfe Driescher Hof e.V.,

 

Hiervon haben die Träger SJD-Die Falken und die Lebenshilfe FeD GmbH ihr Interesse zur Übernahme der Trägerschaft des hälftigen VZÄ bekundet und ein Kurzkonzept zur Umsetzung der Mobilen Jugendarbeit eingereicht.

 

Am 09. und 11. Dezember 2024 fanden Gespräche mit den beiden Trägern, die schwerpunktmäßig im Lebensraum Forst tätig sind, statt. Im Vorfeld wurden neun Fragen zur Vergleichbarkeit als Gesprächsleitfaden erarbeitet und verwendet. Acht dieser Fragen wurden von den Trägern einheitlich beantwortet (vgl. Anlage 1).

 

Der bereits mit einer halben VZÄ tätige Träger Jugendhilfe Driescher Hof e.V. ist grundsätzlich bereit die Trägerschaft auch im Ganzen zu übernehmen, sofern sich kein anderer geeigneter Träger findet.

Die Evangelische Kirchengemeinde Aachen bewirbt sich nicht zur Übernahme der Trägerschaft.

 

Stellungnahme der Fachverwaltung

Nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung sind sowohl die SJD-Die Falken als auch die Lebenshilfe FeD GmbH geeignet das Angebot der Mobilen Jugendarbeit auszufüllen. Beide Träger besitzen Kompetenzen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit und sind im Lebensbereich Forst verortet.

 

Das seit 2019 bereitgestellte Bauwagen-Angebot der SJD-Die Falken konnte in 2023 verstetigt und fiskalisch gesichert werden. Mit der täglichen Präsenz und den zusätzlichen Ferienspielangeboten ist das Bauwagenangebot zu einer festen Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche im Lebensraum Forst geworden.

Durch ihre enge Vernetzung mit den umliegenden Schulen, mit der Lebenshilfe Aachen FeD GmbH, mit der TOT Auferstehungskirche, mit dem SKF Nachbarschaftstreff und dem Stadtteilbüro verfügt der SJD-Die Falken über einen guten Blick auf die lebensräumlichen Bedarfslagen der jungen Menschen und derer Familien.

Die Lebenshilfe Aachen FeD GmbH ist mit ihrem inklusiven Projekt-Angebot „Forstis i hoch 4“ seit 2023 im Lebensraum Alt- u. Unterforst tätig. Das Projekt erstreckt sich über insgesamt fünf Jahre von 2023-2027. Darüber hinaus wird ab dem Frühjahr 2025 ein Kinder- und Jugendtreff mit dem Namen „CuBi – Container inklusiv“ eingerichtet, um in Alt- und Unterforst zusätzliche Angebote für die offene inklusive Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen. Der FeD hat Kooperationen zu den Falken, der Auferstehungskirche und dem Fußballverein VFR. Ihre Kernaufgaben liegen im Bereich Schulbegleitung und Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderungen.

 

Beide Träger stehen in enger Kooperation zueinander und verknüpfen ihre gegenseitigen Stärken im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Arbeit mit jungen Menschen mit Behinderung und schaffen dadurch Synergien in der Arbeit mit den jungen Menschen und ihren Familien. So stehen sich beide Träger ergänzend und konkurrenzlos gegenüber und profitieren von ihren gegenseitigen Kompetenzen und Strukturen. Diese günstige Kooperationssituation lässt den Gedanken einer hälftigen Aufteilung des hälftigen VzÄ gedanklich zwar zu, ist jedoch aus praktischen Gründen nicht zu empfehlen und wird auch aus Trägersicht nicht gewünscht.

 

Eine Abweichung gab es lediglich bei der Frage zur Personalsituation: Während die Falken die Stelle für die Mobile Jugendarbeit ausschreiben müssen, kann der FeD unmittelbar Personal bereitstellen.

 

Wie bereits zuvor erwähnt, sind beide Träger aus Sicht des FB 45 geeignet, die Aufgaben der Mobilen Jugendarbeit zu übernehmen. Da der FeD das erforderliche Personal direkt bereitstellen kann, empfiehlt der FB 45, dass der KJA in seiner Sitzung am 04.02.2025 beschließt, die Trägerschaft im Umfang von 50 % der Vollzeitäquivalente im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens an die Lebenshilfe Aachen FeD GmbH zu übertragen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-060201-908-9, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

69.800

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-69.800

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-69.800

0

 

 

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* wird im Rahmen der Ermächtigungsübertragung bereitgestellt.

 

Über eine mögliche Fortführung der Maßnahme 2026ff. muss im Rahmen der Etatberatungen 2025 ff. beraten werden.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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