Entscheidungsvorlage - FB 45/0658/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2025 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2028 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Erläuterungen

Der Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich des Finanzplanes bis 2028 wurde am 04.12.2024 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203   Unterhaltsvorschuss

060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201  Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301  Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2024ff. voraussichtlich zwischen dem 15.01.2025 und dem 22.01.2025. Den Jugendbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird, soweit zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vorliegend, ebenfalls nachgereicht.

 

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

 

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:

 

1. Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge, bis auf die Anträge des Kinderschutzbundes für den Bereich der frühen Hilfen (Nr. 23+26) sowie des DAS DA-Theaters (Nr. 32) befürwortet werden, da bei diesen noch Abstimmungen mit den jeweiligen Trägern erforderlich sind, um die Prüfung und Bewertung der Anträge vornehmen zu können.

 

2. Betriebswirtschaftliche Prüfung

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zur Personalkostensteigerung durch TVöD-Abschlüsse, wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung, wie in Vorjahren (Ausnahme: 2022 und 2023), die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2024) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

 

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

 

2.1  Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 1:   Familiäre Tagesbetreuung e.V.
  • Nr. 5:   Kingzcorner e. V.– Zusätzliche 30h-Stelle
  • Nr. 8:   SKF - Pflegekinderdienst
  • Nr. 13:   Diakonie – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 14:  SKF – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 19:  Diakonie – Erziehungsberatungsstelle

 

Beim Antrag Nr. 5 wird seitens der Verwaltung eine Befristung auf 2 Jahre empfohlen, da die Stelle primär zur Eigenmittelakquise eingerichtet werden soll. Hier wäre nach der Pilotphase eine Evaluation der Entwicklung erforderlich.

 

2.2.  Nicht nachvollziehbar

  • Nr. 2:   Kath. KGV Aachen Ost / Eilendorf – KOT St. Barbara
  • Nr. 4:  Kinderschutzbund Aachen – Abenteuerspielplatz „Zum Kirschbäumchen“
  • Nr. 9:  SKF – Projekt Robert-Koch-Straße
  • Nr. 11:  AWO – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 12:   SKM – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 15:  AWO – Vormundschaften
  • Nr. 17:  SKM – Vormundschaften
  • Nr. 20:  Kinderschutzbund Aachen – Erziehungsberatungsstelle
  • Nr. 21:   VAMV – Beratung nach §§ 16-18 SGB VIII
  • Nr. 22:  Kinderschutzbund Aachen - Müttercafé
  • Nr. 24:  SKF – Guter Start ins Leben

 

Die Anträge Nr. 23+26 (Kinderschutzbund – Frühe Hilfen) können derzeit betriebswirtschaftlich aufgrund noch in Abstimmung mit dem Träger befindlichen Prüfung noch nicht bewertet werden. Gleiches gilt für den Antrag Nr. 32 (DAS DA-Theater).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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