Kenntnisnahme - FB 61/1526/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der auf gesamter Straßenlänge der Straße In den Atzenbenden vergleichbaren Verkehrssituation auf das Aufstellen einzelner Poller verzichtet wird, weil sie das Problem lediglich auf die nachfolgenden Straßenabschnitte verlagern.

Der Antrag gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße In den Atzenbenden weist eine 6,40 m breite Fahrbahn mit je 1,20 m breiten begleitenden Gehwegen auf. Es wird einseitig meist auf der Seite mit den geraden Hausnummern am Fahrbahnrand geparkt. Die verbleibende ca. 4,40 m breite Restfahrbahn reicht je nach Fahrzeuggröße der sich begegnenden Kfz gelegentlich nicht aus, um innerhalb der asphaltieren Fahrbahn neben parkenden Fahrzeugen aneinander vorbeizukommen. Für diese Fälle müssten Autofahrende in Fahrtrichtung Würselener Straße vorhandene Lücken z.B. vor Garageneinfahrten oder zwischen geparkten Fahrzeugen zum Ausweichen und Abwarten des Gegenverkehrs nutzen. Dies erfolgt jedoch leider gelegentlich nicht, sodass Autofahrende in Fahrtrichtung Strangenhäuschen zum Vorbeifahren am Gegenverkehr auf den Gehweg ausweichen. Aufgrund des relativ geringen Fußgängerverkehrs und der immer wieder an unterschiedlichen Stellen auftretenden Ausweichvorgänge bei sehr guter Sicht zwischen zu Fuß Gehenden und Autofahrenden hat dies bisher zu keinen bekannten Gefahrensituationen geführt. Es ist jedoch unstrittig, dass das Befahren des Gehweges bei auftretendem Gegenverkehr unzulässig ist.

 

Die vom Antragsteller genannte Stelle westlich der Einmündung Am Ravelsberg mit zwei Bänken als öffentliches Ruheangebot für Spaziergänger*innen stellt keine größere Gefahrensitution als der übrige Gehweg der Straße In den Atzenbenden dar. Die Bänke stehen zurück versetzt an der dortigen Grünanlage und zu Fuß Gehende, die auf Ihnen Platz genommen haben, werden von vorbeifahrenden Autos weniger gefährdet als zu Fuß Gehende im übrigen Gehwegverlauf. Durch die Verbreiterung des Gehweges an den Bänken verbleibt zwischen den sitzenden Fußgänger*innen und dem Bordstein eine Restbreite von ca. 1,60 m und damit deutlich mehr Restgehweg als auf dem übrigen durchgehend nur 1,20 m breiten Gehweg. Die Nutzung der Bänke durch zu Fuß Gehende ist tagsüber recht gering und zu den Zeiten auch das Verkehrsaufkommen im Begegnungsverkehr den anderen Tempo 30-Zonen angepasst. Wenn der Bereich der Bänke durch Poller gegen Befahren gesichert würde, werden die Autofahrende im weiteren Straßenverlauf vergleichbare Ausweichvorgänge machen, an denen deutlich schmalere Gehwege den Fußgängern zur Verfügung stehen.

 

Wegen des mit der beantragten Abpollerung verbundenen Verdrängungseffektes und der fehlenden Möglichkeit, den freien Gehweg In den Atzenbenden auf gesamter Länge abzupollern (zu geringe Restgehwegbreite von unter 0,80m bei Aufstellen der Pollerreihe in einem Abstand von 0,30 m zum Fahrbahnrand), hält die Verwaltung die beantragte Abpollerung für eine verzichtbare Insellösung.

 

Die Freifläche gehört zu den städtischen Potentialflächen, für die derzeit geprüft wird, wie sie zukünftig entwickelt werden sollen. Aufgrund der Vielzahl der Flächen wird es noch einige Zeit dauern, bis ein Ergebnis vorliegt.


 

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Anlagen

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