Anhörung - E 42/0219/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf Wirtschaftsplan 2025 der Volkshochschule Aachen einschließlich mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
- Beteiligt:
- Dezernat IV; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss VHS
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Anhörung/Empfehlung
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06.02.2025
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.02.2025
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.02.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule empfiehlt gemäß § 7 Abs. 4 und 11 sowie § 12 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Aachen dem Rat der Stadt Aachen, den Entwurf des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2025 entsprechend der Verwaltungsvorlage festzustellen.
Gleichzeitig nimmt der Betriebsausschuss Volkshochschule die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028 zur Kenntnis.
2. Der Finanzausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage des Entwurfs des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2025 gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen zur Kenntnis.
3. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule und nach Kenntnisnahme durch den Finanzausschuss stellt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen den Wirtschaftsplan der Volkshochschule 2025 fest.
4. Gleichtzeitig nimmt der Rat der Stadt Aachen die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028 zur Kenntnis.
FB 20 Dez II Dez IV E 42
(Keupen)
Erläuterungen
Allgemeines
Die Volkshochschule Aachen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, geführt nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetztes, der EigVO NRW und der Gemeindeordnung NRW, erstellt satzungsgemäß - § 12 - den Wirtschaftsplan für 2025.
Dieser umfasst:
- den Erfolgsplan
- den Vermögensplan
- die Stellenübersicht
- die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 – 2028.
Erläuterungen der Planansätze
Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Plus in Höhe von 728 TEUR ab. Das Jahresergebnis soll gem. § 14 Abs.4 der Satzung mit der Rücklage verrechnet werden, um so die Rücklage weiter aufzubauen.
Die tariflichen Erhöhungen für die Beschäftigten werden ab 2025 mit 2,0 % eingeplant.
Der Wirtschaftsplan 2025 enthält ein Risikoportal in Höhe von 230 TEUR. Ein Teil des Risikoportals ist bei den Teilnehmer*innenentgelten verankert. Der Standortwechsel von Kursangeboten (Englisch und weitere Sprachen) zur Eintrachtstraße kann zu veränderten Anmeldeverhalten führen da sich der neue Standort erst etablieren muss. Daneben muss ein Risiko bei den Drittmitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einkalkuliert werden, da die neue Integrationskursverordnung und der Bundeshaushalt von einer Reduzierung des Angebots ausgehen.
Preissteigerungen im Sachhaushalt wurden am Preisindex orientiert geplant. Die Volkshochschule ist weiterhin aktiv bei der Akquisition von Drittmitteln in diversen Förderprogrammen des Landes, z.B. des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, der EU und des Bundes
Die Programmbereiche optimieren ihr Angebot kontinuierlich und planen zusätzliche Maßnahmen, um der Nachfrage so Rechnung zu tragen. Außerdem überprüfen sie kontinuierlich die Produktpalette, um neue Bedarfe erfüllen zu können. Abweichungen zu Planungsansätzen und hiermit verbundene Risiken für die Einhaltung des Wirtschaftsplans werden im Rahmen des Risikomanagements analysiert, bewertet und notwendige Maßnahmen ergriffen.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028 spiegelt ein abgestimmtes modulares Konzept wider, das zum Ziel hat, Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Voraussetzung für die Prognose ist, dass sich die derzeitigen Rahmenbedingungen
(Teilnehmer*innenverhalten und Drittmittel) nicht verändern,
weitere tarifliche Erhöhungen (über 2% hinaus) ab Januar 2025 nicht durch die Volkshochschule erwirtschaftet werden müssen und die Nutzung der städt. Gebäude in unveränderter Form weiterhin bestehen bleibt.
Investitionen
Für die Gebäude Peterstraße, Eintrachtstr. Sandkaulbach und Sternwarte ist die Erneuerung der Unterrichtsmöblierung, verbunden mit digitaler Ausstattung (z.B. mobile Medienschränke) vorgesehen. Hierdurch wird ein zukunftsfähiges digitales bzw. hybrides Kursangebot mit interaktiven, multifunktionalen Unterrichtsmöglichkeiten sichergestellt.
Erfolgsplan
Die Erläuterungen erfolgen im Einzelnen zu den folgenden Positionen:
Erträge
Zu 1. Umsatzerlöse
Teilnehmer*innenentgelte / Studienreisen
Der Position Teilnehmer*innenentgelte und Studienreisen (Bildungsurlaube) liegt eine nachfrageorientierte Kalkulation zu Grunde. Die Teilnehmer*innentgelte wurden in den Programmbereichen korrespondierend zur Entwicklung in 2024 geplant.
Zuweisungen
Die Position Zuweisungen beinhaltet neben der Landeszuweisung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) u.a. auch die Zuwendungen für Projekte der Landeszentrale für politische Bildung, des Bundes und der Stadt (z.B. die innerstädtische Kooperation Gesunde Verwaltung).
Zu den Drittmitteln gehören u.a. auch die Bundesmittel des BAMF. Aufgrund der angekündigte Kürzungen im Bundeshaushalt ist die Prognose trotz des weiterhin starken Bedarfs risikobehaftet.
In allen Programmbereichen der Volkshochschule werden kontinuierlich zusätzliche Maßnahmen bzw. Projekte geplant mit dem Ziel, Mehrerträge zu erwirtschaften.
Sonstige Umsatzerlöse
Neben den Werbeeinnahmen und Einnahmen aus Kooperationsveranstaltungen gehören zu dieser Position die Prüfungsentgelte (z.B. Einbürgerungstests, telc und Cambridge Prüfungen).
Zu 2. Sonstige betriebliche Erträge
Zu dieser Position gehören u.a. auch die Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Nebenkosten). Die geschätzten Auflösungen von Rückstellungen wurden in der Planung angepasst.
Aufwendungen
Zu 3. Materialaufwand
a. Aufwendungen für Unterrichtsbedarf, Veranstaltungen, Weiterleitungen
Neben den Aufwendungen für den Unterrichtsbedarf erfolgen aus dieser Position die Weiterleitungen aus Drittmitteln z.B. an die Aachener Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (AKIS) und die Erstattung der Fahrtkosten für Teilnehmer*innen der Kurse des BAMF. Diese Aufwendungen sind durch die Erträge in den Zuweisungen gedeckt.
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Zu den bezogenen Leistungen gehören neben den Honoraren für die Dozent*innen, Prüfungskosten (z.B. Deutschtest für Zuwanderer, telc- und Cambridge-Prüfungen) auch die Aufwendungen für die Studienfahrten und Studienreisen (z.B. Bildungsurlaube).
Die Aufwendungen für Honorare werden durch die Teilnehmer*innenentgelte und die Drittmittel der Kurse des BAMF gedeckt.
Zu 4. Personalaufwand
a. Gehälter und Besoldung
Beim Personalaufwand wurden Tariferhöhungen von 2 % ab 2025 berücksichtigt.
b. Sozialabgaben, Altersversorgung, Unterstützung
Hierzu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungs- und Versicherungsaufwendungen
sowie die Pensionsrückstellungen und die Beiträge zur Unfallversicherung, die sich prozentual aus der Position der Löhne und Gehälter ergeben.
Zu 5. Abschreibungen
Getätigte Investitionen (Ausstattung des Demokratiearbeitsraums, Büro- und Unterrichtsmöblierung der Eintrachtstr. u. Peterstr.) wurden bei der Planung berücksichtigt und geplante Investitionen entsprechend hochgerechnet.
Zu 6. Sonstige Aufwendungen
Die gesamten steuerbaren Positionen der sonstigen Aufwendungen werden sparsam und wirtschaftlich bewirtschaftet.
- Raummieten
Hier wurde am Preisindex orientiert die Miete für den angemieteten Teil des Gebäudes Peterstraße (Couven- und Peterstrakt) angepasst.
- Mieten intern
Die Kosten für die Nutzung der städtischen Gebäude durch die Volkshochschule sind im Zuschuss
von FB 20 enthalten.
- Energiekosten
Die Planung dieser Position erfolgte orientiert am Jahresergebnis 2023 und den derzeitig zu leistenden Abschlagszahlungen.
- Instandhaltung und Reinigung
Es wurden notwendige Renovierungsarbeiten in den Gebäuden Peterstraße und Eintrachtstraße sowie bereits bekannte tarifliche Erhöhungen für das Reinigungsgewerbe einkalkuliert.
- Werbung
Die Reduzierung der Auflage von Druckerzeugnissen (Flyern und Broschüren)) führt zu einer Kostenreduktion.
- Unterrichts- und Veranstaltungskosten
Die Aufwendungen in dieser Position beinhalten neben Dozent*innenfortbildungen auch die Leasingkosten beim Unterrichtsbedarf (z. B. Beamer. Laptops).
- Versicherungen und sonstige Abgaben
Diese Position wurde am Jahresergebnis 2023 orientiert angepasst.
- Gebühren und Beiträge
Hierzu gehören u.a. die Urheberrechtsansprüche (GEMA und VG-Wort). Der Ansatz wurde aufgrund des Jahresergebnisses 2023 entsprechend angepasst.
- Kosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Diese Position beinhaltet neben den Leasingkosten und Mietkosten (VDI Clients) der regioIT auch die hinzugekommenen Wartungs- und Servicekosten für die IT-Infrastruktur in allen Unterrichtsräumen der Gebäude Peterstraße, Sandkaulbach und Eintrachtstraße.
- Kommunikationskosten
Rufumleitungen aufgrund mobiler Arbeit und der weitere Ausbau von WLAN in den Unterrichtsräumen führen zu höheren Kosten.
- Büro- und EDV-Kosten
Die Bereitstellung und Implementierung einer Cloud Lösung für DATEV Pro führt zwar zu höheren Buchhaltungskosten, hingegen entfallen Kosten für einen neuen Server und dessen Administration.
Prüfungskosten
Der Ansatz wird aufgrund der in 2024 erfolgten Vergabe kalkuliert.
- Reisekosten
Der Ansatz beinhaltet neben den Reisekosten vor allem die Aufwendungen für Lehrgänge des Studieninstituts für Kommunale Verwaltung sowie regelmäßige Schulungskosten für Kufer 5.0 und DATEV-Pro.
- Fremdleistungskosten
Diese Position beinhaltet die Kosten für den Sicherheitsdienst, der durch die derzeitige Situation am Bushof ausgeweitet werden muss. Auch führt die anstehende Retestierung des Qualitätsmanagements LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zu höheren Aufwendungen in dieser Position. Die bisher enthaltenen Beratungskosten zur Entwicklung des Projektes „Bildungsportal“ durch die regioiT entfallen, da das Projekt in den Betrieb übergegangen ist.
- Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag ist entsprechend der Mitteilung von FB 20 eingeplant worden.
- Sonstige Aufwendungen
Zu dieser Position gehören u.a. auch die sonstigen Personalkosten für Arbeitskleidung der Hausdienste und Stellenanzeigen.
Zu 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Es wird von keinem Zinsaufwand ausgegangen.
Städtischer Zuschuss
Der geplante Bedarf an städtischem Zuschuss in Höhe von 5.346.600 € für 2025 beinhaltet die Verrechnungen des VKB (Verwaltungskostenbeitrags), die Pensionsrückstellungen, der (nicht) disponiblen Personalkosten. Somit steht der städtische Zuschuss bei 47,1 % des Gesamtumsatzes (im Jahr 2024 betrug er 47,9%).
Im städtischen Zuschuss sind anteilige Personalkosten für das Projekt „Auf dem Weg zur NS-Gedenkstätte“ vorgesehen, und es wurden Personalkosten für den Ausbau des Bildungsportals eingeplant.
Vermögensplan
Für die Gebäude Peterstraße, Eintrachtstraße Sandkaulbach und Sternwarte ist die Erneuerung der Unterrichtsmöblierung, verbunden mit digitaler Ausstattung (z.B. mobile Medienschränke) vorgesehen. Durch diese Investitionen wird ein zukunftsfähiges digitales bzw. hybrides Kursangebot mit interaktiven, multifunktionalen Unterrichtsmöglichkeiten sichergestellt.
Die neuen Abschreibungen werden im Wirtschaftsjahr 2025 mit einer Summe von 24 TEUR
angesetzt. Die Gesamtabschreibung beläuft sich durch die geplanten Investitionen auf 83 TEUR.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028 ist unter folgenden Rahmenbedingungen aufgestellt worden:
- Die Erträge aus dem Erfolgsplan werden ab 2025 durch die Erhöhung der Landeszuweisung mit einer linearen Steigerung prognostiziert.
- Die Zuweisungen enthalten 2025 das drittmittelfinanzierte Projekt „NRWeltoffen“. Die Akquisition von Drittmitteln wird vorangetrieben. Es ist jedoch nicht kalkulierbar, wie die Fördertöpfe von Land, Bund und EU in Zukunft ausgestattet werden.
- Der Personalaufwand wird mit tariflichen Erhöhungen von 2% ab 2025 ff kalkuliert. Es ist berücksichtigt, dass einige Arbeitsverträge befristet sind, da sie in durch Drittmittel finanzierten, befristeten Projekten verortet sind.
- Die geplanten größeren Investitionen werden im Anlagevermögen aufgezeigt. In der mittelfristigen Finanzplanung wird von einer gleichbleibenden Investitionshöhe ausgegangen.
- Anzumerken ist, dass sich Risiken in den Positionen Teilnehmer*innenentgelte und Drittmittel (Zuweisungen BAMF) entwickeln können. Durch die bestehenden Rücklagen ist dieses Risiko aber nicht bestandsgefährdend.
- Es wird davon ausgegangen, dass auch in den Folgejahren die Erträge (u.a. durch Einwerben von Projekten) und die Aufwendungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen werden. Ausreichende Rücklagen sind vorhanden.
- Die Entwicklung des Teilnehmer*innenverhaltens, nämlich die Bereitschaft, in Weiterbildung zu investieren, ist vor allem im Kontext der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation schwer einzuschätzen. Ein negativer Faktor ist die wenig attraktive räumliche Situation des Standortes Bushof mit seinem kontinuierlich steigenden Sanierungsaufwand. Daher soll die Eintrachtstraße als neuer attraktiver Standort etabliert werden.
Stellenübersicht
Auf die beiliegende Anlage wird verwiesen. Die Stellen sind nach Vollzeitäquivalent ausgewiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
x |
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
x |
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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37,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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36 kB
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