Anhörung - E 49.S/0223/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kultur E 49 für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Kultur und Theater
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
30.01.2025
| |||
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
25.02.2025
| |||
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
26.02.2025
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2025 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2025 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2025 auf Empfehlung des Betriebsausschuss Kultur und Theater in der vorliegenden Fassung fest.
Erläuterungen
Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.
Der Wirtschaftsplan 2025 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 24.580.800,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 10 Teilwirtschaftspläne.
Der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) weist im Haushaltsplan 2025 eine Summe in Höhe von 24.580.800,00 Euro aus, daher ist der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs für das Jahr 2025 insgesamt auskömmlich.
Das Gesamtbudget des Kulturbetriebs beträgt 28.287.200,00 Euro.
Auf folgende Risiken / Änderungen ist hinzuweisen:
Insgesamt weist der Wirtschaftsplan 2025 ein Defizit in Höhe von 1.411.500,- € aus, die Summe des Defizits ergibt sich aus den folgenden Positionen:
- 261.200,- € Mindereinnahmen Eintritte
- 77.200,- € Mindereinnahmen Verkaufserlöse
- 124.700,- € Mindereinnahmen Musikschulentgelte
- 403.900,- € Erhöhung Bewachungskosten
- 266.100,- € Umwandlung Honorarkräfte Musikschule
- 100.000,- € Sonntagsöffnung Stadtbibliothek
- 80.000,- € Einführung digitaler Rechnungsworkflow
- 98.400,- € Anschaffungskosten Bücherbus
Durch die bereits umgesetzte Erhöhung der folgenden Erträge im Wirtschaftsplan 2025 konnte das Defizit bereits um 82.100,- € auf insgesamt 1.329.400,- € reduziert werden:
- 22.100,- € Gebührenerhöhung Stadtbibliothek
- 60.000,- € Erhöhung Erträge Raumvermietung
Das verbleibende Defizit in Höhe von 1.329.400,- € soll folgendermaßen gedeckt werden:
Verhandlungen mit der Kernverwaltung haben dazu geführt, dass insgesamt eine pauschale Zuschusserhöhung in Höhe von 500.000,- € zusätzlich bereitgestellt wird.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt für den Wirtschaftsplan 2025 ff wie folgt:
-
1. Umwandlung Honorarkräfte Musikschule
Die Umwandlung der Honorarkräfte der Musikschule erfolgte zum 01.08.2024. Für die Jahre ab 2025 wird eine Summe in Höhe von 266.100,- € bereitgestellt (siehe Beschluss Betriebsausschuss Kultur und Theater vom 11.06.2024).
- 2. Sonntagsöffnung Stadtbibliothek
Ab dem Jahr 2025 werden jährlich insgesamt 100.000,- € für die Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek zur Verfügung gestellt (siehe Beschluss Betriebsausschuss Kultur und Theater vom 14.06.2022, sowie verschiedene Kenntnisnahmen 10.11.2022 und 09.05.2023).
- 3. Einführung digitaler Rechnungsworkflow
Für die Einführung des digitalen Rechnungsworkflows und dem damit verbundenen digitalen Archiv werden für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 80.000,- € bereitgestellt, ab dem Jahr 2026 fallen jährliche Kosten in Höhe von rund 19.000,- € an.
- 4. Anschaffungskosten Bücherbus
Bei durch den E18 (Stadtbetrieb) geschätzten Anschaffungskosten in Höhe von ca. 850.500,- €, inklusive Förderungen in Höhe von ca. 145.000,- €, fallen jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 98.400,- € an (78.400,- € jährliche Abschreibung, 20.000,- € Zinsen Gesellschafterdarlehen). Davon werden Aufwendungen in Höhe von 53.900,- € durch die pauschal zur Verfügung gestellten 500.000,- € gedeckt.
Die Finanzierung des Bücherbusses ist durch die im Wirtschaftsplan eingeplanten Abschreibungen und die Aufnahme eines Gesellschafterdarlehens sichergestellt.
Das nach der durch den Zuschuss des Rechtsträgers verbleibende Defizit in Höhe von 829.400,- € soll durch folgende umzusetzende Maßnahmen ab dem Wirtschaftsjahr 2025 gedeckt werden:
- Umsetzung der Bildungskooperation in der Musikschule
Durch die Umsetzung der Bildungskooperation ab dem 01.08.2025 innerhalb der Musikschule können Mehrerträge für das Jahr 2025 (August bis Dezember) in Höhe von ca. 35.400,- € generiert werden, siehe Vorlage Kinder- und Jugendausschuss vom 08.10.2024 und Betriebsausschuss Kultur und Theater vom 10.10.2024.
Ab dem Jahr 2026 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von jährlich ca. 85.000,- €.
- Tage der kulturellen Bildung in Kunstmuseen; Dienstag und Mittwoch
Kita-Gruppen, Schulklassen, Gruppen aus gebundenen Einrichtungen (z.B. Förderschulen, Hochschulen, Berufskollegs, Senioreneinrichtungen) erhalten an zwei Tagen in der Woche die Möglichkeit, geführt die Kunstmuseen aufzusuchen. An diesen „Tagen der kulturellen Bildung“ stehen kostenpflichtige Guides für sie zur Verführung. Dadurch entfällt externes Bewachungspersonal. Die Häuser werden an diesen Tagen für nicht angemeldete Besucher*innen geschlossen, damit die Gruppen intensiv betreut werden können. Dies führt zu Einsparungen bei den Bewachungskosten in Höhe von insgesamt ca. 247.600,- € jährlich.
- Erhöhung Eintrittsgelder
Um Mehreinnahmen zu erzielen, sollten die Eintrittsgelder auf 10,- € für Vollzahler und 6,- € für Teilzahler erhöht werden. Dies führt zu jährlichen Mehreinnahmen bei gleichbleibenden Besucherzahlen in Höhe von insgesamt ca. 340.200,- €.
- Erhöhung Führungsentgelte und Leihgebühren Audioguides
Durch Erhöhung der Führungsentgelte können Mehreinnahmen in Höhe von ca. 40.000,- € jährlich erzielt werden.
Hierunter fallen die Erhöhung der Eintritte Schulführungen außerhalb der Städteregion von 3,- € auf 4,- € und die Erhöhung der Eintritte Besuchergruppen außerhalb der Städteregion von 3,- € auf 4,- €. Weiter sollen Ausleihgebühren für die Audioguides in Höhe von 3,- € eingerichtet werden.
- Schließung Zollmuseum
Sollte das Zollmuseum gänzlich geschlossen werden, ist mit jährlichen Einsparungen (insbesondere durch Betriebskosten) in Höhe von ca. 136.200,- € zu rechnen. An Aktualität gewonnen hat das Thema „Grenze“. Dies soll, unterstützt durch Exponate aus dem Zollmuseum, ggf. im Grashaus bzw. anderen Häusern der Route Charlemagne aufgegriffen werden.
- Kürzung Ausstellungsbudget Couven Museum und Internationales Zeitungsmuseum
Das Controlling des Besucheraufkommens hat gezeigt, dass Ausstellungen im Couven Museum und im Internationalen Zeitungsmuseum nicht zu einem höheren Besucheraufkommen führen. Hinzu kommt, dass im Internationalen Zeitungsmuseum durch die Umwidmung des Wechselausstellungsraums zum Trauzimmer Ausstellungen nicht mehr möglich sind. Des Weiteren ist eine Neukonzeption für das Internationale Zeitungsmuseum in Planung.
In Bezug auf das Couven Museum ist anzumerken, dass ein höheres Besucheraufkommen erfolgt, sofern „herausragende“ Ausstellungen durchgeführt werden (Fabergé, Meisner Porzellan, Bernsteinzimmer). Diese Projekte benötigen aber gleichzeitig wesentlich höhere Budgets, was in den letzten Jahren nicht möglich war.
Ein Konzept zur Vermarktung des Hauses als Haus der Wohnkultur liegt vor und muss wieder aufgenommen werden und ggfls angepasst werden.
Die Budgetkürzung führt zu Einsparungen in Höhe von 30.000,- € jährlich.
Wie bereits eingangs genannt wurden im Wirtschaftsplan 2025 folgende Mehrerträge eingestellt:
- Erhöhung Erträge Raumvermietungen
Durch eine erhöhte Nachfrage nach der Vermietung der Räume, konnten die Erträge um 60.000,- € nach oben angepasst werden.
- Gebührenerhöhung Stadtbibliothek
Durch die Gebührenerhöhung in der Stadtbibliothek wurden Mehrerträge in Höhe von 22.100,- € eingeplant, siehe Vorlage Betriebsausschuss Kultur und Theater vom 05.09.2024 und Rat der Stadt Aachen vom 09.10.2024.
Risiken:
Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs ist trotz der vorher genannten Verbesserungen noch risikobehaftet.
Sollten die geplanten Umsetzung zu Einsparungen und Mehreinnahmen nicht umgesetzt werden, ist von einem Defizit in Höhe von 829.400,- € auszugehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
28.287.200 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
27.898.200 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
389.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
x |
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
x |
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
99,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
355,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
47,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
54,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
57,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
33,4 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
40,1 kB
|
