Entscheidungsvorlage - FB 56/0582/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung des Projekts Querbeet für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- DEZ VI, FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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30.01.2025
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, das Projekt Querbeet für das Jahr 2024 mit einem weiteren Zuschuss in Höhe von 24.491,90 Euro, somit insgesamt nunmehr 64.491,90 Euro, zu fördern.
Erläuterungen
Für das Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen (Caritasverband Aachen e.V.) war im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 unter dem PSP-Element 4-050101-933-3 – Projekte der Suchthilfe - ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro eingeplant. Am 31. Januar 2024 hatte die Suchthilfe Aachen bei der Verwaltung den Antrag gestellt, über die eingeplanten Mittel/den eingeplanten Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro hinaus, weitere Mittel in Höhe von 54.491,90 Euro als Zuschuss für das Jahr 2024 bereitzustellen. Aufgrund des Zeitpunkts des Zugangs dieses Antrags konnte dieser dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am Tage seiner Sitzung des 01. Februar 2024 lediglich noch rein informativ übermittelt werden.
In seiner Sitzung vom 01. Februar 2024 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie sich im
Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen (TOP 17) unter anderem mit der Höhe des Zuschusses für das Projekt Querbeet für das Jahr 2024 befasst. Nach entsprechender Erörterung beschloss er eine Erhöhung des Zuschusses um 30.000 Euro auf 40.000 Euro für die Jahre 2024 bis 2027. Im Übrigen wurde auf eine etwaig weitergehende Bezuschussung des Projekts durch die StädteRegion Aachen verwiesen. In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung der Suchthilfe Aachen für das Projekt Querbeet für das Jahr 2024 einen Zuwendungsbescheid über 40.000 Euro erteilt.
Da der beschlossene Zuschuss den durch die Suchthilfe aufgezeigten Finanzierungsbedarf nicht vollumfänglich deckte, haben im Frühjahr 2024 weitergehende Gespräche der Suchthilfe mit Vertreter*innen der Politik stattgefunden, in denen diese aufgrund der großen Bedeutung des Projekts zusicherten, sich im Falle einer nicht erfolgenden Zuschusserhöhung seitens der StädteRegion erneut mit der Finanzierung zu befassen.
Im Dezember 2024 ist der Caritasverband Aachen an die Verwaltung herangetreten, dass ein offener Finanzierungsbedarf weiterhin Bestand habe.
Die Antrags- und Bewilligungslage für das Jahr 2024 stellt sich im Ergebnis aktuell wie folgt dar:
- Unter Einrechnung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 10.000 Euro hat die Suchthilfe per Antragstellung vom 31.01.2024 einen Fehlbetrag für 2024 in Höhe von 54.491,90 Euro ausgewiesen
- Der städtische Zuschuss hat sich für 2024 durch den Beschluss des Fachausschusses vom 01.02.2024 um 30.000 Euro erhöht
- Durch die Zuschusserhöhung von 30.000 Euro reduziert sich der seitens des Suchthilfe aufgezeigte Fehlbetrag 2024 auf 24.491,90 Euro.
Zur auskömmlichen Finanzierung des Projekts Querbeet für das Jahr 2024 benötigt die Suchthilfe somit noch einen weiteren Zuschuss für das Jahr 2024 in Höhe von 24.491,90 Euro. Insgesamt würde sich der städtische Zuschuss damit auf 64.491,90 Euro belaufen.
Hinweis
Die vorstehenden Erläuterungen und Zusammenhänge erstrecken sich ausschließlich auf das Jahr 2024. Ab dem 01. Januar 2025 ist die Finanzierung des Projekts Querbeet grundlegend neu strukturiert. Hierzu wird im Detail auf die Vorlage FB 56/0556/WP 18 für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 05. Dezember 2024 verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
40.000 € |
64.500 € |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
- 24.500 € |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Unter dem PSP-Element 4-050101-933-3 – Projekte der Suchthilfe - bestand bisher für das Haushaltsjahr 2024 ein Ansatz in Höhe von 40.000 Euro. Dieser Ansatz ist vollständig ausgeschöpft. Im Falle des Beschlusses eines weiteren Zuschusses in Höhe von 24.491,90 Euro werden entsprechende Mittel überplanmäßig benötigt. Zur Deckung dienen für 2024 nicht mehr für ihren originären Zweck benötigte Mittel in Höhe von 17.000 Euro aus dem PSP-Element 4-050101-938-2-Kommunales Arbeitsmarktprogramm (Kostenart 53180000) und in Höhe von 7.500 Euro aus dem PSP-Element 4-050101-909-3-Zuschuss AWO (Kostenart 53180000 ).
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
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mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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79,8 kB
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