Entscheidungsvorlage - FB 52/0538/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2025, zu bezuschussen:

 

 

Haarener-Turner-Eintracht 1873

Bodenmatte Flexiroll

549,75 €

 

 

 

Deutscher Alpenverein Sektion Aachen

Klettergriffe

851,07 €

 

 

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Erläuterungen

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

 

Der Verein Haarener-Turner-Eintracht 1873 hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung einer vereinseigenen Bodenmatte „Flexiroll“ gestellt. Diese soll für das Wettkampftraining der Jugendabteilung des Vereins beschafft werden. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Bodenmatte 2.199,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Verein Haarener-Turner-Eintracht 1873 ein Zuschuss in Höhe von 549,75 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 28.11.2024 erhalten.

 

 

Die Jugendabteilung des Deutschen Alpenvereins e.V. Sektion Aachen hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Klettergriffen gestellt. Diese werden benötigt, um das Training für die Kinder und Jugendlichen attraktiver und abwechslungsreicher zu gestalten und dadurch ihre Freude und Motivation im Klettersport weiter zu fördern. Durch eine Kooperation mit einer lokalen Kletterhalle ist gewährleistet, dass die Klettergriffe speziell für kinder- und jugendgerechte Routen verwendet werden, welche auf die Bedürfnisse der jungen Sportler*innen abgestimmt sind. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung aller Klettergriffe, da diese nur als Gesamtheit genutzt werden können, 3.404,29 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für die Jugendabteilung des Deutschen Alpenvereins e.V. Sektion Aachen ein Zuschuss in Höhe von 851,07 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung wurde mit Schreiben vom 06.01.2025 erteilt.

 

 

Der Haushaltsansatz 2025 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 20.000,00 €. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt. Für die beiden Anträge sind Mittel in Höhe von 1.400,82 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 18.599,18 € zur Verfügung stehen würden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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