Entscheidungsvorlage - E 18/0275/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.

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Erläuterungen

 

In der Vorlagen Nr. E 18/0275/WP18 erfolgten inhaltliche Übertragungsfehler im Erläuterungstext sowie bei Anlage 1.c) (mittelfristige Finanzplanung), verursacht durch die Formatierung der verschiedenen Dokumente und Anlagen zum Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen.

 

Diese Übertragungsfehler wurden bereits im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb am 14.01.2025 korrigiert und der entsprechende Beschluss gefasst:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Ausfertigung dieser Ergänzungsvorlage, die die korrigierte finale Fassung des Wirtschaftsplans 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen beinhaltet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Erläuterungstext zur original-Vorlage Nr. E 18/0275/WP18.

.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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