Entscheidungsvorlage - FB 68/0128/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme im Bereich Harscampstraße und Schildstraße auf Grundlage der Pläne 2021_005_E_L1 und RQ1 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme im Bereich Harscampstraße und Schildstraße auf Grundlage der Pläne 2021_005_E_L1 und RQ1.

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Erläuterungen

Anlass

Der Verflechtungsbereich Harscampstraße - Schildstraße – Schildplatz, zwischen Lothringerstraße und der Borngasse, bündelt eine Vielzahl von Verkehrsströmen und fungiert daher als wichtiges Drehkreuz im Quartier. Der Begriff Schildplatz steht für den Bereich zwischen Schildstraße und Harscampstraße, welcher nicht für den motorisierten Verkehr freigegeben ist.

Die Rad-Vorrang-Routen (RVR) Brand und Eilendorf sowie der Premiumfußweg Nr.3 verlaufen im Suermondtviertel gemeinsam über die Lothringerstraße, Harscampstraße und weiter über die Schildstraße, Henger Herrjotts Fott, Wirichsbongard-straße bis zum Grabenring bzw. ins Zentrum. Neben dieser Wegebeziehung über die Harscampstraße / Schildstraße in Richtung Elisenbrunnen, ist die Harscampstraße auch als Transitstrecke zwischen Bahnhof und Einkaufszentrum Adalbertstraße von übergeordneter Bedeutung. Sowohl im Konzept der Premiumfußwege (als „Querverbindung“) als auch im Radhauptnetz (als „Verbindung“) wird diese Verbindung berücksichtigt.

Mit dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 13.11.2018 erhielt die Verwaltung den Auftrag, auf Grundlage der beschlossenen Vorzugsvariante 4 weitere Planungskonzepte zu entwickeln, die auch die Harscampstraße zwischen dem Schildplatz und der Fahrradstraße in der Lothringerstraße betrachten. Am 28.5.2020 hat der Mobilitätsausschuss die Variante C (modifiziert), einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, beschlossen.

Bestand

Die Verkehrsflächen in der Lothringerstraße, Harscampstraße, Gottfriedstraße und Schildstraße sind nach dem Separationsprinzip gebaut worden. Die Gehwege werden mit einem Hochbordstein von der Asphaltfahrbahn, oft mit Längsparkstreifen, getrennt. Der Schildplatz ist für den Kfz-Verkehr nicht überfahrbar und das ehemalige Baumbeet ist im Moment nicht bepflanzt.

Planung

Die Einbahnstraße Schildstraße wird mit einem weichen Separationsprinzip ausgebaut. Hierbei wird die Asphaltfahrbahn durch einen Tiefbordstein, der auf 4 cm eingebaut wird, begrenzt. Durch die vorhandene Bebauung ist die zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsfläche sehr beengt. Dadurch ist eine Straßenraumaufteilung mit Regelmaßen nicht möglich und müssen Kompromisslösungen mit angepassten Breiten angewendet werden. Unter Beibehaltung von beidseitigen Gehwegen ist in Richtung Borngasse daher nur eine Fahrbahnbreite von max. 3,8 m geplant. Bei dieser Fahrbahnbreite ist die Begegnung von Radfahrenden (die entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren dürfen) und PKW möglich. Wie bereits in der Vorlage zur Querschnittsaufteilung der Schildstraße (Vorlage FB61/1392/WP17) dargelegt, ist bei der geringen Fahrbahnbreiten das Einrichten einer Fahrradstraße, entsprechend der beschlossenen Aachener Gestaltungsstandard nicht möglich. Ab Hausnr. 8/10 weitet sich die Fahrbahn auf 4 m auf. Unter Berücksichtigung der Schleppkurven für die Feuerwehr und die Müllabfuhr (aus Richtung Schützenstraße kommend) sind Baumbeete mit Parkstreifen geplant worden. Der nördliche Gehweg (Premiumfußweg Nr.3) hat eine durchgängige Breite von ca. 2,20 m und die Breite des südlichen Gehwegs weitet sich von der Borngasse mit 1 m in Richtung Schützenstraße auf ca. 1,5 m auf.

Der Bereich der abbiegenden Fahrbahn der Schildstraße zur Schützenstraße wird mit Betonpflastersteinen angelegt, um den Platzcharakter des Schildplatzes zu verdeutlichen und in Kombination mit einer Anrampung der Fahrbahn die Einfahrt in den Bereich der RVR für den aus der Schützenstraße kommenden KFZ-Verkehr zu verdeutlichen.

Am Schildplatz wird zentral ein großkroniger Baum gepflanzt. Um die Aufenthaltsqualität des Schildplatzes zu erhöhen, wird dieser Baum mit einer halbrunden Sitzbank eingefasst. Entlang der südlichen Seite des Baumbeets verläuft die Radverkehrsführung, die die Schildstraße über den Schildplatz mit der Harscampstraße verbindet. Diese Verbindung wird durch einen 3 m breiten dunkel gepflasterten Pflasterstreifen gekennzeichnet. An dieser Stelle wird der Radverkehr über die durchgehenden Gehwegfläche, auf der der Fußverkehr auch weiterhin Vorrang hat, auf die Fahrbahn geführt. Zur Verdeutlichung der in diesem Bereich notwendigen gegenseitigen Rücksichtnahme wird der südliche Teil des Schildplatzes als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe beschildert.

Die Harscampstraße, vom Schildplatz bis zur Theaterstraße, wird als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 20 km/h ausgewiesen. Der Fahrbahnbereich Harscampstraße vom vorhandenen Baumbeet an Hausnr. 53/55 bis zu Hausnr. 66 wird angehoben und kennzeichnet so die Einfahrt in den Verflechtungsbereich. Hier werden die Nebenanlagen, ebenso wie in der Schildstraße, von einem Tiefbordstein mit einer Einbauhöhe von 4 cm, von der Fahrbahn getrennt. Die Anrampungen zu dieser angehobenen Fahrbahnfläche werden in der Harscampstraße und der Gottfriedstraße aus Schwellensteinen und in der Lothringerstraße aus Asphalt hergestellt. Die Fahrbahn und die Nebenanlagen werden gleichermaßen gepflastert. Hierbei wird das gleiche Pflaster wie im Kreuzungsbereich der Martin-Luther-Straße / Gottfriedstraße verwendet, um optisch ein einheitliches Erscheinungsbild der öffentlichen Räume im Suermondtviertel zu erreichen. Vor Hausnr. 63 entsteht ein neues Baumbeet. Von Hausnr. 57 bis 63 wird ein 3 m breiter anthrazit-farbener Pflasterstreifen in die Fahrbahn verlegt um die Führung der RVR in diesem Abschnitt zu signalisieren. Unterstützt wird dies durch das Aufbringen von Patches, Markierungen mit dem Sinnbild der RVR, entsprechend des 2019 beschlossenen Gestaltungskonzepts.

Die Gottfriedstraße schließt mit einer Gehwegüberfahrt an die Harscampstraße an. Im östlichen Längsparkstreifen sind zwei Baumbeete geplant. Das vorhandene Dachprofil in der Fahrbahn der Gottfriedstraße wird zur Einseitneigung geändert.

Baum- und Parkraumbilanz

Es werden ein Baum an der Borngasse und zwei Bäume in der Schildstraße neu gepflanzt. In Höhe der Aufpflasterung in der Schützenstraße ist, nach Prüfung der aktuellen Schleppkurven für die Feuerwehr und Müllabfuhr, die Anlage eines Baumtores nicht möglich, wodurch hier nur einseitig ein Baum gepflanzt werden kann. Auf dem Schildplatz ist ein großkroniger Baum vorgesehen, um die Platzfläche wieder aufzuwerten. Des Weiteren sind zwei Bäume in der Gottfriedstraße und einer in der Harscampstraße geplant. Das vorhandene Baumbeet, gegenüber von Harscampstraße 56, wird vergrößert.

Es sind insgesamt acht neue Bäume vorgesehen.

In der Schildstraße reduziert sich das Fahrbahnrandparken auf zwei Parkplätze. In der Schützenstraße, im hier beplanten Bereich, entfallen zwei Parkplätze vor dem Kurvenbereich und in der Harscampstraße entfällt ein Parkplatz für einen neuen Baum. In der Gottfriedstraße entfallen 3 Parkplätze, um zwei neue Bäume zu pflanzen und mehr Aufenthaltsqualität zu erzielen. Hierfür werden Fahrradbügel auf die östliche Straßenseite versetzt, wodurch eine größere Aufenthaltsfläche auf der westlichen Straßenseite entsteht.  Dies führt zu einer Reduzierung von 11 Parkplätzen im Planungsbereich. Ein zeitlich befristeter Liefer- und Ladebereich (9-18 h) ist in der Schildstraße vorgesehen.

Folgende Randbedingungen ergeben sich für den Planungsraum des Verflechtungsbereichs:

 

Fahrbahnrandparken

Bestand

Planung

Schildstraße

7

2

Schützenstraße

4

2

Harscampstraße

4

3

Gottfriedstraße

7

4

Gesamt

22

11

 

Bäume

Bestand

Planung

Borngasse

0

1

Schildstraße

0

2

Schildplatz

0

1

Schützenstraße

0

1

Harscampstraße

3

4

Gottfriedstraße

0

2

Gesamt

3

11

 

Fahrradbügel

Bestand

Planung

Schildstraße

0

4

Schildplatz

2

3

Harscampstraße

5

5

Gottfriedstraße

3

4

Gesamt

10

16

 

Barrierefreiheit

Die Überquerungsstellen werden mit dem getrennten Überquerungsansatz ausgebaut. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten, der angehobenen Fahrbahn und der geringen zulässigen Geschwindigkeit, sind keine weiteren baulichen Sicherungen der Überquerungsstellen notwendig. Durch die vorhandenen Schieberkappen wird die Gehwegbreite des nördlichen Gehwegs in der Schildstraße auf ca. 2,20 m begrenzt. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsräume auf den Gehweg zur Fahrbahn hin bleibt eine nutzbare Gehwegbreite von 1,7 m. Weil entlang der Gehwege beidseitig eine taktile ertastbare Begrenzung (Hauskante und Bordstein) vorhanden ist, wird auf einen Längsleisteifen verzichtet um die nutzbare Gehwegbreite nicht weiter einzuengen.

Am 27.1.2025 wurde die Planung der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt.

Ausbauelemente

Die Verkehrsfläche wird gemäß RStO 12 hergestellt. Für die Pflasteroberfläche wird Standard Betonsteinpflaster, das den Anforderungen der technischen Regelwerke entspricht, verwendet und das sich bereits an vielen Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt hat.

 

Harscampstraße

Fahrbahn Pflaster / Nebenanlagen

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

12 cm Betonsteinpflaster 16/24,

 grau/anthrazit

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

20 cm Wassergebundene Tragschicht

29 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamt

 

Harscampstraße – Lothringerstraße

Fahrbahn Pflaster Kreuzungsbereich

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

18 cm Betonsteinpflaster 16/24, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

20 cm Wassergebundene Tragschicht

23 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamt

 

Gottfriedstraße

Fahrbahn Asphalt

(RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 1.8)

 

4 cm Asphaltdecke

16 cm Asphalttragschicht

45 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamt

 

Gehwegüberfahrt

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

12 cm Betonsteinpflaster 16/24, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

20 cm Wassergebundene Tragschicht

29 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamt

 

Schildstraße

Fahrbahn Asphalt

(RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 1.8)

 

4 cm Asphaltdecke

16 cm Asphalttragschicht

Vorh. Frostschutzschicht 0/45

20 cm Gesamt

 

 

Schildstraße - Schützenstraße

Fahrbahn Pflaster

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

18 cm Betonsteinpflaster 16/24, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

20 cm Wassergebundene Tragschicht

Vorh. Frostschutzschicht 0/45

42 cm Gesamt

 

Schildstraße

Gehweg

(RStO 12, Tafel 6, Zeile 1)

 

10 cm Betonsteinplatten 20/20, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

15 cm HGT

Vorh. Frostschutzschicht 0/45

29 cm Gesamt

 

Gottfriedstraße

Gehweg

(RStO 12, Tafel 6, Zeile 1)

 

8 cm Betonsteinplatten 30/30, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

15 cm HGT

13 cm Frostschutzschicht 0/45

40 cm Gesamt

 

Schildstraße

Parken

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

10 cm Betonsteinpflaster 10/20, anthrazit

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

20 cm Wassergebundene Tragschicht

31 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamt

 

Schildstraße

Zufahrten

(RStO 12, Tafel 6, Zeile 1)

 

10 cm Betonsteinplatten 10/20, grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

15 cm HGT

Vorh. Frostschutzschicht 0/45

29 cm Gesamt

 

 

Bürger*inneninformation
Eine Bürger*inneninformation in Form einer vertonten PowerPoint Präsentation war vom 20.01.2025 bis zum 31.01.2025 online unter http://www.aachen.de/schildstrasse einsehbar. Die Anregungen und Fragen der Bürger*innen und sich ggf. daraus ergebende Anpassungen der Planung werden in den Sitzungen der B0 und des MoA mündlich dargelegt.

Kosten
Für die Umsetzung der Maßnahme werden Gesamtkosten i. H. v.  1.706.000 € benötigt. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 stehen diese unter dem PSP-Element 5-120102-000-10600-300-1/ 4-120102-074-5 zur Verfügung.

Die Umsetzung des Verflechtungsbereichs Harscampstraße, Schildplatz und Schildstraße ist eine Fördermaßnahme des Innenstadtkonzept 2022.

Es liegt ein Förderbescheid vom 20.07.2021 über 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 869.927 € vor.

Die Fördergelder in Höhe von 695.941,60 € basieren auf dem baufachlichen Prüfbericht vom 17.03.2021.

Gemäß Nebenbestimmung des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 31.12.2025 durchzuführen.

Wegen der Kostersteigerung von über 20% und weil die Baumaßnahme nicht innerhalb 2025 abgeschlossen werden kann, wird Anfang 2025 ein Kostenänderungsantrag und eine Anfrage zur Laufzeitverlängerung beim Fördergeber eingereicht.

Weiteres Vorgehen

Nach Beschlussfassung können alle benötigten Pläne für die Ausschreibung final abgeschlossen werden. Im Anschluss wird die Vergabe erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann ab Beendigung der Regionetz-Maßnahme in der Schildstraße, die voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein wird, beginnen. Für die Erneuerung und Umgestaltung der Schildstraße / Schildplatz wird mit einer Bauzeit von 8 Monaten gerechnet.

Der Umbau Harscampstraße und Gottfriedstraße wird nach Fertigstellung der Regionetz-Arbeiten in diesen Bereichen stattfinden. Diese Arbeiten sind zwingend mit der Umgestaltung des Theaterplatzes und der Theaterstraße bis zur Borngasse zu koordinieren, deren Umsetzung bis Ende 2027 erfolgen soll.

Die Regionetz wird im Anschluss an den Leitungsarbeiten in der Harscampstraße in der Schützenstraße ihre Leitungsarbeiten aufnehmen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-10600-300-1 „Schildstraße / -platz“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-695.900

-695.900

0

0

0

0

Auszahlungen

1.754.000

1.754.000

0

0

0

0

Ergebnis

1.056.100

1.058.100

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-074-5 „Schildstraße/ -platz“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

36.000

26.000

0

0

0

0

Abschreibungen

329.000

329.000

0

0

0

0

Ergebnis

365.000

365.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Die geplante Maßnahme Harscampstraße - Schildstraße ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich positiv zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch beispielsweise durch den Einsatz recycelter Materialien als Tragschicht (sofern im Straßenaufbau vorgesehen). Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Durch die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung vor allem langfristig betrachtet eine Möglichkeit zur CO2 – Einsparung durch „Umsteiger“ vom Pkw auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden kann.

Durch die Neupflanzung von 8 Bäumen ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 - Emissionen zu erwarten. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben ca. 42 m² bisher versiegelte Flächen entsiegelt. Dies mindert die sommerliche Aufheizung von Verkehrsflächen und schafft örtliche Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser.

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Anlagen

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