Anhörung - FB 01/0627/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 sowie der Finanzplanung bis 2028 (ausschließlich der Personalaufwendungen) für die vorgelegten Produkte, inklusive der Produktblätter zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Aachen, diesen entsprechend zu beschließen.

Reduzieren

Erläuterungen

Der Haushaltsplan 2025 einschließlich des Finanzplanes bis 2028 wurde am 04.12.2024 in den Rat

der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen (Ergebnisplan, Investitionsplan, konsumtiver

Finanzplan und die Produktblätter) sind beigefügt.

Zu den in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/ -

auszahlungen ist ein besonderer Beschluss des Hauptausschusses nicht mehr erforderlich.

Die Produktblätter zu folgenden Produkten werden im Hauptausschuss beraten:

010101 Rat und Ausschüsse,

010102 Bezirksvertretungen,

010103 Fraktionen und Gruppen,

010104 Integrationsrat,

010202 Datenschutz und -sicherheit Stadtverwaltung Aachen,

010203 Repräsentation und Protokoll,

010204 Dezernate,

010205 Strategie und Bürger*innendialog,

010301 Gleichstellung in der Verwaltung,

010302 Förderung der Gleichstellung Bürger/-innen,

010501 Prüfung und Beratung,

010701 Kommunikation und Stadtmarketing

 

Änderungen bzw. nachrichtliche Mitteilungen aus Beratungen der Bezirksvertretungen sind ebenfalls

als Anlage beigefügt bzw. werden nachgereicht.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...