Entscheidungsvorlage - FB 01/0628/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 086 – Aachen I zurückzuweisen:

 

a. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)

b. Alternative für Deutschland (AfD)

 

2. Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 im Wahlkreis 086 – Aachen I unter der Bedingung zuzulassen, dass die Landesliste NRW der einreichenden Partei nach § 28 Bundeswahlgesetz (BWG) zugelassen wird:

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Volt Deutschland (Volt)

Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Linke (Die Linke)

BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

 

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Erläuterungen

Bis zum 34. Tag vor der Wahl (20.01.2025, 18.00 Uhr) konnten Kreiswahlvorschläge eingereicht werden. Bis zum Ablauf dieser Einreichungsfrist haben die vorgenannten Parteien jeweils einen Kreiswahlvorschlag eingereicht.

 

Entsprechend den wahlgesetzlichen Vorschriften wurden diese sofort nach Eingang durch die Kreiswahlleiterin daraufhin geprüft, ob sie den formellen und materiellen Anforderungen entsprechen.

 

 

Partei und ihre Kurzbezeichnungen

Bewerber*in

Sozialdemokratische Partei Deutschland

(SPD)

Rhie, Ye-One

Kommunikationswissenschaftlerin

Aachen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Laschet, Armin

Bundestagsabgeordneter

Aachen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

Benner, Lukas

Jurist

Aachen

Freie Demokratische Partei

(FDP)

 

Willkomm, Katharina

Rechtsanwältin

Langerwehe

Alternative für Deutschland

(AfD)

Krauthausen, Manuel Johannes

Schornsteinfeger

Eschweiler

Die Linke

(Die Linke)

Dr. Fahl, Fabian

wissenschaftlicher Mitarbeiter

Aachen

Basisdemokratische Partei Deutschland

(dieBasis)

Kamps, Edzard Donatus

Informatiker

Aachen

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

Berndt, Nadine

selb. Friseurmeisterin

Eschweiler

Volt Deutschland

(Volt)

 

Radermacher, Alexandra Karoline

Fraktionsreferentin Fraktion im Stadtrat

Aachen

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

(BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

 

Brenkfeld, Heinz Peter

Wirtschaftsprüfer

Aachen

 

 

 

 

 

Über das Ergebnis der Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Ziff. 1 der Beschlussvorlage:

 

Folgende Kreiswahlvorschläge sind fristgerecht vorgelegt worden, erfüllen jedoch nicht die für ihre Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen nach dem BWG i.V.m. der Bundeswahlordnung.

 

Zu Ziff. 1a:

 

Kreiswahlvorschlag der: Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)

    Kamps, Edzard Donatus

    Informatiker

    Aachen

Die formellen Voraussetzungen des § 20 Absatz 2 BWG sind nicht erfüllt, da die Einreichung der erforderlichen 200 Unterstützungsunterschriften nicht erfüllt wurden. Es wurden 55 Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Es wird empfohlen, diesen Kreiswahlvorschlag zurückzuweisen.

 

Zu Ziff. 1b:

 

Kreiswahlvorschlag der: Alternative für Deutschland (AfD)

    Krauthausen, Manuel Johannes

    Schornsteinfeger

    Eschweiler

 

Die formellen Voraussetzungen des § 21 Absatz 1 BWG sind nicht erfüllt. Die Bewerber wurden in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung, für die Wahlkreise 86 Aachen I und 87 Aachen II gewählt. Allerdings hätte die Wahl der jeweiligen Kandidaten nur von den jeweils für den Wahlkreis zum Zeitpunkt der Versammlung im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigten Mitgliedern in separater Abstimmung erfolgen müssen. Für den Wahlvorschlag für den Wahlkreis 086 Aachen I hätten ausschließlich die in diesem Wahlkreis wahlberechtigten Mitglieder abstimmen dürfen.

Dies konnte trotz Nachfrage nicht nachgewiesen werden.

 

Im Rahmen der Aufklärung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass die Partei sich auf die Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 BWG beruft. Nach dieser Regelung könnten in Kreisen, die mehrere Wahlkreise umfassen, die Bewerber in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden.

Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 BWG liegen allerdings nicht vor. Die mit Wirkung vom 21.10.2009 als neuer Gemeindeverband gegründete Gebietskörperschaft der StädteRegion Aachen ist keine Körperschaft im Sinne des § 21 Abs. 2 BWG. Insbesondere ist die Stadt Aachen trotz ihrer Regionsangehörigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 3 des Städteregionsgesetzes weiterhin die kreisfreie Stadt Aachen, § 4 Abs. 1 Satz 2 Städteregionsgesetz. Auch wenn bei der Kreisfreiheit der Stadt Aachen „nach Maßgabe“ gewisse Einschränkungen angelegt sind, sind diese nicht geeignet, die wahlrechtliche Bewertung dahingehend zu ändern, dass die Stadt Aachen nicht mehr als kreisfrei zu bewerten ist. Entsprechend sind die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 BWG nicht gegeben. Vielmehr bleibt es bei der Grundlage des § 21 Abs. 1 BWG.

 

Daher liegt ein grundlegender Wahlfehler vor.

Dieser Wahlfehler ist auch erheblich, da er die Stimmengewichtung der im Wahlkreis 086 Wahlberechtigten entgegen den Vorgaben des Gesetzes deutlich zurückdrängt. Von den 90 akkreditierten Mitgliedern der Versammlung waren lediglich 37 im Wahlkreis 086 wahlberechtigt.

 

Nach alledem wird empfohlen, diesen Kreiswahlvorschlag zurückzuweisen.

 

 

Zu Ziff. 2 der Beschlussvorlage:

 

Folgende Kreiswahlvorschläge sind frist- und formgerecht vorgelegt worden:

 

Partei und ihre Kurzbezeichnungen

Bewerber*in

Sozialdemokratische Partei Deutschland

(SPD)

Rhie, Ye-One

Kommunikationswissenschaftlerin

Aachen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Laschet, Armin

Bundestagsabgeordneter

Aachen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

Benner, Lukas

Jurist

Aachen

Freie Demokratische Partei

(FDP)

 

Willkomm, Katharina

Rechtsanwältin

Langerwehe

Die Linke

(Die Linke)

Dr. Fahl, Fabian

wissenschaftlicher Mitarbeiter

Aachen

FREIE WÄHLER

(FREIE WÄHLER)

Berndt, Nadine

selb. Friseurmeisterin

Eschweiler

Volt Deutschland

(Volt)

 

Radermacher, Alexandra Karoline

Fraktionsreferentin Fraktion im Stadtrat

Aachen

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

(BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

 

Brenkfeld, Heinz Peter

Wirtschaftsprüfer

Aachen

 

 

 

 

Gegen die vorgenannten Kreiswahlvorschläge ergeben sich keine Bedenken. Die Zulassung erfolgt gem. § 26 Absatz 1 S. 3 BWG unter der Bedingung, dass die Landesliste NRW der jeweils einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird.

 

Alle eingereichten Kreiswahlvorschläge (mit Anlagen und ggfls. Unterstützungsunterschriften) liegen gemäß § 25 Abs. 1 Bundeswahlgesetz i.V. mit § 36 Abs. 2 Bundeswahlordnung) in der Sitzung zur Einsichtnahme bereit.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Bundeswahlgesetz i.V. mit § 5 Abs. 5 Bundeswahlordnung sind die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtest ihr Gesicht nicht verhüllen.

 

Die Beschlussfassung im Kreiswahlausschuss erfolgt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Kreiswahlleiterin den Ausschlag. Die Kreiswahlleiterin gibt die Entscheidung in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und weist auf den zulässigen Rechtsbehelf hin.

 

Weist der Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag zurück, so kann gemäß § 26 Bundeswahlgesetz binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauenspersonen des Kreiswahlvorschlages, die Bundeswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin können auch gegen die Entscheidung, durch die ein Kreiswahlvorschlag zurückgewiesen wird, Beschwerde erheben. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens am 30.01.2025 getroffen werden.

 

Gemäß § 37 Abs.1 Bundeswahlordnung ist die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kreiswahlausschusses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin einzulegen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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