Entscheidungsvorlage - FB 11/0273/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2025 und
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025 (2. Lesung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Verfasst von:
- FB 11/500 und FB 11/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
18.02.2025
|
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung des Stellenplanentwurfs 2025 und der Veränderungen hierzu (s. Anlage) zu beschließen.
Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Inhaltsverzeichnis
I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025
I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
I.2 Stelleneinsparungen
I.3 Stellenumwandlungen
I.4 Bewertungsänderungen
I.5 Kosten und Refinanzierung
I.6 Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)
I.6.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung
I.6.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung
II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025
I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025
Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2025 im November 2024, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2025 dem Rat am 04.12.2024 und im Nachgang am 12.12.2024 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:
- Stelleneinrichtungen
- Verlängerung / Wegfall von kw-Vermerken
- Stelleneinsparungen
- Stellenumwandlungen
- Bewertungsänderungen.
Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2025 erhöht sich die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen für den Stellenplan 2025 um 10,0 Planstellen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 2,0 Stellen.
Die benannten Änderungen sind in der beigefügten dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2025 in kursiver Schrift sowie farblicher Hervorhebung ergänzend zu den Veränderungen im Rahmen der ersten Lesung aufgeführt, so dass eine Gesamtsicht zur zweiten Lesung verfügbar ist.
Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2025 saldiert insgesamt 8,0 Mehrstellen.
Bereich |
Stelleneinrichtungen |
Stelleneinsparungen |
saldiert |
I. Allgemeine Verwaltung |
10,0 (davon 9,0 mit kw) |
1,0 (mit kw) |
+ 9,0 |
II. regio iT |
|
|
|
III. Aachener Stadtbetrieb |
|
|
|
IV. Gebäudemanagement |
|
1,0 |
- 1,0 |
V. Volkshochschule |
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|
VI. Stadttheater und Musikdirektion |
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VII. Kulturbetrieb |
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VIII. Eurogress - Aachen |
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|
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Summe |
10,0 |
2,0 |
8,0 |
Mehrstellen (STPLE 2025 : STPL 2025) |
8,0 |
Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2025 erläutert.
I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025 sollen in der Allgemeinen Verwaltung weitere 10,0 Stellen eingerichtet werden. Hiervon sind 5,0 Stellen auf die Aufrechterhaltung der Infostelle Wohngeld im FB 56 zurückzuführen, die zunächst über Stellenvakanzen finanziert wurde. Bei den übrigen 5,0 Stellen (2,0 Stellen Sportpark Soers im FB 60, 0,5 Stelle im Dez. V1 und 0,5 Stelle Erzieher*in OGS im FB 45, 1,0 Stelle im FB 20 und 1,0 Stelle im FB 30 für Großprojekte und Sonderaufgaben) handelt es sich um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung oder aufgrund eines kurzfristig zu realisierenden Stellenmehrbedarfs erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2025 einfließen. 9,0 dieser neuen Stellen werden mit einem kw-Vermerk eingerichtet.
Im Übrigen wird aufgrund eines festgestellten dauerhaften Bedarfs der kw-Vermerk an 1,0 Stelle im FB 02 aufgehoben, welche die Aufgaben der Förderung und Fördermittelberatung für Unternehmen (IKSK 1 und 2) dauerhaft wahrnehmen soll. An 2,0 befristeten Stellen, deren kw-Vermerke über die erste Lesung zunächst für zwei Jahre verlängert wurden, bedarf es nunmehr der nochmaligen Verlängerung, da das Präventionsprogramm „Wegweiser – Stark ohne islamistischen Extremismus“ im FB 56 bis zum Jahr 2028 fortgeführt wird (siehe auch I.2).
Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2025 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
I.2 Stelleneinsparungen
Die Vorlage zur ersten Lesung enthält die Verlängerung des kw-Vermerkes an insgesamt 3,0 Stellen für die mit Landesmitteln finanzierten Beratungsstellen „Prävention Wegweiser in der Region Aachen“ im FB 56. Da sich im Nachgang zur ersten Lesung herausgestellt hat, dass sich die Förderung ab dem kommenden Jahr nur noch auf 2,0 Stellen erstreckt, wird eine dieser Stellen über die zweite Lesung eingespart (siehe auch I.1). Darüber hinaus ist aufgrund der Nachbesetzung einer vakanten Funktion mit einer oder einem Tarifbeschäftigten eine Beamt*innenstelle im E 26 einzusparen. Die Begründungen sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen.
I.3 Stellenumwandlungen
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamt*innen- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Gesamtstädtisch betrachtet verändern diese das Stellensoll nicht und sind damit stellenplantechnisch neutral.
1 Die über die erste Lesung bereits eingerichtete 0,5 Stelle für die Geschäftsführung Aachener Stadionbeteiligungsgesellschaft bedarf aus formaltechnischen Gründen der Aufstockung auf eine volle Stelle.
I.4 Bewertungsänderungen
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
I.5 Kosten und Refinanzierung
Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 10,0 Stellen der zweiten Lesung und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung und den Wegfall von kw-Vermerken, wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2023/2024 ermittelt und belaufen sich im Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 691.200 €. Hiervon beziehen sich 144.600 € auf 2,0 geförderte Projektstellen im Rahmen der Verlängerung kw-Vermerk. Diese werden über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt und sind nicht dem PKV zuzurechnen. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln in Höhe von 103.400 € für vorhandenes Personal (= Deckung PKV) ergibt sich eine Reduzierung der Kosten auf 443.200 €.
Von den Gesamtkosten entfallen somit 443.200 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten werden, erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten um 44.300 €, so dass sich die finanzielle Mehrbelastung für den ungedeckten PKV-Bedarf in 2025 auf 398.900 € beläuft.
Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen in Höhe von 98.900 € ergibt sich ein finanzieller Mittelbedarf für den PKV in Höhe von 300.000 €. Aufgrund von einer zu erwartenden Sachkostenverlagerung (Übertrag der im Sachkostenetat FB 45 vorhandenen Mittel für den OGS-Ausbau) in Höhe von 22.700 € sowie Personalkostenerstattungen in Höhe von 62.300 € reduziert sich der ungedeckte Bedarf für den Gesamthaushalt auf 215.000 €.
I.6 Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)
I.6.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung
Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2025 wurden gesamtstädtisch 213,5 Stelleneinrichtungen (PVA 12.12.2024, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 10,0 Stellen und sonstige Bedarfe hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 223,5 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht. Dem stehen 32,0 Stelleneinsparungen gegenüber.
Die Kosten für die insgesamt 223,5 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 17.390.300 € im Haushaltsjahr 2025. Hiervon entfallen 6.262.700 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem Personalkostenverbund (PKV) zuzurechnen sind. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln in Höhe von 193.800 € für vorhandenes Personal (= Deckung PKV) ergibt sich eine Reduzierung der Kosten für den PKV auf 10.933.800 €.
Wie bereits unter Ziffer I.5 ausgeführt werden die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte erfahrungsgemäß in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten. Daher erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten in Höhe von 1.093.400 € (aus 1. und 2. Lesung) auf 9.840.400 €. Unter Anrechnung von zu realisierenden Stelleneinsparungen in Höhe von insgesamt 1.489.100 € reduziert sich die finanzielle Mehrbelastung für den PKV auf 8.351.300 € im Jahr 2025. Unter Berücksichtigung von haushaltsneutralen Verlagerungen in Höhe von 185.100 € reduziert sich der Mittelbedarf für den Gesamthaushalt auf 8.166.200 €.
Dem ermittelten Mehraufwand steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von insgesamt kalkulierten 3.326.200 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der ungedeckte Mittelbedarf für den Gesamthaushalt von 8.166.200 € auf 4.840.000 €.
I.6.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung
Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2025 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2024 gesamtstädtisch 191,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung und setzt sich wie folgt zusammen:
|
Einrichtungen |
Einsparungen |
Summe |
Gesamt |
Stellenplan 2024 (Ausgangslage) |
- |
- |
|
4.004,5 |
Stellenplanentwurf 2025 |
213,5 |
- 30,0 |
+ 183,5 |
4.188,0 |
Stellenplan 2025 |
10,0 |
- 2,0 |
+ 8,0 |
4.196,0 |
Summe |
+ 223,5 |
- 32,0 |
+ 191,5 |
4.196,0 |
Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2025 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 folgendermaßen ab:
Bereich |
Beamte / Beamtinnen |
Tarif-beschäftigte |
insgesamt |
|
I. Allgemeine Verwaltung |
1.309,0 |
2.835,5 |
4.144,5 |
|
II. regio iT |
9,0 |
|
9,0 |
|
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) |
13,0 |
* |
13,0 |
|
IV. Gebäudemanagement (E 26) |
13,0 |
* |
13,0 |
|
V. Volkshochschule (E 42) |
3,0 |
* |
3,0 |
|
VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) |
2,5 |
* |
2,5 |
|
VII. Kulturbetrieb (E 49) |
11,0 |
* |
11,0 |
|
VIII. Eurogress – Aachen (E 88) |
0 |
* |
0 |
|
Summe |
1.360,5 |
2.835,5 |
4.196,0 |
|
* Die Planstellen der Tarifbeschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2025
Im Haushaltsplanentwurf 2025 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 320.603.300 €. Auf Personalaufwendungen entfallen 266.240.400 €. Hierin enthalten sind auch die Kosten für die Stellen der 1. Lesung.
Der finanzielle Mittelbedarf für die Stellen der 2. Lesung in Höhe von 300.000 € (siehe Ziffer I.5) ist für die Veränderungsnachweisung zum Finanzausschuss angemeldet worden. Die Änderung wird voraussichtlich Anfang März 2025 entsprechend behandelt. Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2025 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann ebenfalls für die Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses anzumelden sind.
Die jährliche Fortschreibung der Dienst- und Versorgungsbezüge, der Entgelte für Beschäftigte einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung, der Beihilfen sowie der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamt*innen erfolgt grundsätzlich mit einem Prozent. Hiervon wird abgewichen, wenn für den Planungszeitraum bereits verbindliche Besoldungs- oder Tarifabschlüsse vorliegen.
Die Bezüge für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind zuletzt zum 01.12.2022 auf Grundlage der Besoldungsanpassung NRW 2022 um 2,8 Prozent gestiegen. Grundsätzlich orientiert sich die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamt*innen an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV-L). Am 10.10.2024 wurde im Landtag das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW verabschiedet. Es wurde zum 01.11.2024 eine pauschale Erhöhung um 200 € vereinbart und zusätzlich, ab dem 01.02.2025 eine prozentuale Besoldungserhöhung um 5,5 Prozent. Diese wurde im Rahmen der Planung für 2025 bereits berücksichtigt.
Da der TVöD bereits zum 31.12.2024 ausläuft, finden zeitnah die Tarifverhandlungen für den TVöD statt. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung um 8 Prozent. Da der Ausgang der v.g. Tarifverhandlungen bisher ungewiss ist, wird der Ansatz für die Planjahre 2025 bis 2027 weiterhin mit 1% fortgeschrieben, für das Jahr 2028 wurde mit einer 2%igen Erhöhung kalkuliert. Die Personalaufwendungen belaufen sich somit zunächst auf insgesamt 266.240.400 €. Durch die sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2025 ergebenen geringfügigen Änderungen im Bereich OGS und FB 37 reduzieren sich die Personalaufwendungen auf insgesamt 266.167.000 €.
Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 54.362.900 € für das Jahr 2025. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2025 in Höhe von 320.529.900 €.
Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind laut Haushaltsplanentwurf 2025 13.500.000 € eingeplant. Der saldierte Betrag der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit den Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung beläuft sich auf 307.029.900 €.
Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2025 und der Veränderungsnachweisung sind Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 62,13 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 53,4 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 19,52 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 266.167.000 €.
In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von derzeit rd. 11,99 Mio. €.
Die im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2025.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
|
|||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2025 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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650 kB
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