Entscheidungsvorlage - FB 01/0633/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung zur Umsetzung der Empfehlungen des Bürger*innenrats-Gutachten 2024 aus der Kategorie 3 zu beauftragen.


 

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Erläuterungen

Seit 2023 gibt es mit dem ständigen Aachener Bürger*innenrat ein wichtiges Instrument, mit dem sich Bürger*innen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbringen können und die partizipative Stadtgesellschaft insgesamt gestärkt wird. Nach dem ersten Durchgang des Bürger*innenrats wurden die gesammelten Erfahrungen in die Planung und Umsetzung der Veranstaltung im Herbst 2024 eingeflochten. Als dauerhafte und institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein reines Diskussionsforum hinaus. In Zusammenarbeit mit Expert*innen entwickeln die Teilnehmenden des Bürger*innenrats konsensorientiert konkrete Empfehlungen, die anschließend in einem Gutachten zusammengefasst und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.

Diese direkte Rückmeldung aus der Bürger*innenschaft hat eine wichtige Ratgeber-Funktion in der repräsentativen Demokratie. Der Bürger*innenrat dient der Politik als Orientierungshilfe und kann ihr somit als eine Art „Kompass“ bei wichtigen Entscheidungen dienen. Diese Vielfalt der Perspektiven gibt den Bürger*innen die Möglichkeit, sich mit Anliegen und Ideen einzubringen und stärkt so den Dialog in Aachen.

Der zweite Aachener Bürger*innenrat kam im Herbst 2024 zusammen, um sich mit der Frage zu befassen: „Wie kann Aachen für Familien mit Kindern attraktiver werden?“.

Nach der Auftaktveranstaltung am 07. September 2024 haben die Mitglieder*innen des zweiten Aachener Bürger*innenrats an drei intensiven Arbeitstage – am 14, 21. und 28. September – unter der Leitung einer externen Moderation sowie mit Hilfe verschiedener Expert*inneninputs konkrete Empfehlungen erarbeitet.

Das Gremium hat sich mit der Familienfreundlichkeit in Aachen beschäftigt und im Verlauf der Arbeitstage 10 möglichst umsetzbare Empfehlungen erarbeitet. Das Gutachten enthält neben diesen Empfehlungen eine Vielzahl wertvoller Ideen, Querschnittsthemen und Hinweise, wie die Vision der Teilnehmenden durch Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen umgesetzt werden könnte. Um Aachen für Familien mit Kindern zukunftsfähig zu gestalten, hat das Gremium fünf zentrale Fokusthemen definiert: „Bildung und Betreuung“, „Digitalisierung und Bürokratieabbau“, „Freizeitangebote“, „Information“ und „Infrastruktur/Umwelt“. Ergänzend hierzu wurden außerdem die fünf Querschnittsthemen: „Beteiligung“, „Gesundheit“, „Inklusion“, „Soziales Miteinander“ und „Teilhabe“ definiert, die wichtige Wegweiser für die Fragestellung waren.

Das Bürger*innengutachten umfasst insgesamt 10 Empfehlungen (siehe Anlage 1), die unter den oben genannten 5 Fokusthemen subsumiert wurden.

Diese Ergebnisse wurden in einem Bürger*innengutachten zusammengefasst, das am 03. Dezember 2024 in einer öffentlichen Sitzung des Bürgerforums vorgestellt und diskutiert wurde.

Um nun die Umsetzbarkeit der Empfehlungen zu bewerten und eine zeitnahe Umsetzung zu fördern, schlägt die Verwaltung eine klar strukturierte Vorgehensweise vor. Diese soll sicherstellen, dass die Bearbeitung des Gutachtens in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zielgerichtet abgeschlossen wird und über den Fortschritt der Umsetzung transparent berichtet werden kann. Die Empfehlungen müssen dabei nicht zwangsläufig wortwörtlich umgesetzt werden, sondern sollen vielmehr als Anstoß für eine offene und ehrliche Diskussion zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Politik dienen. 

Dazu wurden die 10 Empfehlungen in drei Kategorien eingeteilt:

1.         Solche, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können.

2.         Solche, die prinzipiell umsetzbar sind und zu denen bereits Maßnahmen in Planung sind, die bereits umgesetzt wurden oder sich aktuell in Umsetzung befinden.

3.         Solche, die prinzipiell umsetzbar sind, sich aktuell noch nicht in Umsetzung befinden und zu denen ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung formuliert wurde und dem Rat der Stadt Aachen vorgelegt wird.

Diese Einteilung wurde in Abstimmung mit dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat, das den Prozess begleitet und kontinuierlich berät, entwickelt. Die Zuteilung basiert außerdem vor allem auf Einschätzungen der Fachverwaltung, vor allem des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB45), der bereits unmittelbar nach der endgültigen Themenwahl in den Prozess involviert wurde und den Teilnehmer*innen am ersten Sitzungstag beratend zur Seite stand. Einige Projekte der Stadt verfolgen z.B. bereits ähnliche Ziele. Deshalb werden Empfehlungen, die ähnliche Themen ansprechen, der zweiten Kategorie zugeordnet. In diesem Fall hat die Verwaltung die Möglichkeit, bestehende Prozesse anzupassen und die Anregungen in die weiteren Planungen einzubeziehen.

 

Vorschlag der Verwaltung zur Einordnung der Empfehlungen des Bürger*innenrats-Gutachten 2024 nach Kategorien

Kategorie 1: Empfehlungen, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können:

Empfehlung 1 - Betreuungsbörse: „Die Empfehlung zielt darauf ab, Familien mit Kindern durch eine zentrale „Betreuungsbörse“ zu entlasten und gezielt zu fördern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und ein unterstützendes soziales Umfeld zu schaffen. Die Betreuungsbörse bietet flexible Betreuung und Beratung an und arbeitet eng mit lokalen Verbänden und Vereinen zusammen, um ein breites Netzwerk zur Unterstützung von Familien - in herausfordernden Lebenssituationen - aufzubauen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 12)

Begründung:

Die Empfehlung, eine zentrale „Betreuungsbörse“ zur Unterstützung von Familien mit Kindern zu schaffen, wird von der Verwaltung als derzeit nicht umsetzbar eingeschätzt. Der Vorschlag, durch eine zentrale Anlaufstelle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und ein unterstützendes soziales Umfeld zu schaffen, ist grundsätzlich positiv. Jedoch erfordert die Umsetzung dieser Idee einen sehr hohen personellen und finanziellen Ressourcenaufwand, insbesondere in Bezug auf die fortlaufende Pflege und Aktualisierung der Betreuungseinträge sowie die Koordination mit lokalen Verbänden und Vereinen.

Darüber hinaus gelten bei der Betreuung von Kindern, insbesondere wenn diese durch den Träger der offenen Jugendhilfe organisiert werden, hohe rechtliche Anforderungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Diese betreffen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung selbst, als auch die Zulassung und Qualifikation der Betreuungspersonen. Die Betreuung von Kindern unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die unter anderem im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt sind. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Kinder nur in Einrichtungen betreut werden, die bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Jede Person, die in der Kinderbetreuung tätig ist, muss die erforderliche Eignung und Qualifikation nachweisen. Das bedeutet in der Regel eine entsprechende Ausbildung, aber auch regelmäßige Fortbildungen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Kinderschutz, der sicherstellt, dass keine Gefährdung des Kindeswohls besteht. In Betreuungseinrichtungen und -diensten müssen entsprechende Schutzkonzepte implementiert sein, um Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Hinzu kommen haftungsrechtliche Aspekte.

Die Sicherstellung, dass alle beteiligten Institutionen und Personen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, liegt in der Verantwortung des FB 45 und würde einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen, den die Verwaltung derzeit nicht leisten kann und den potentiellen Betreuungspersonen nicht zugemutet werden kann.

Empfehlung 6 - Zentrales Jugendzentrum: „Die Empfehlung schlägt die Einrichtung eines zentralen Jugendkulturzentrums vor, das es in dieser Form noch nicht gibt und welches Jugendlichen aller Geschlechter als sicherer und konsumzwangfreier Treffpunkt dient. Es soll durch eine gemütliche Einrichtung eine einladende Atmosphäre schaffen und ein flexibles Programm ermöglichen, das Jugendliche selbst mitgestalten können. Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, positive Entfaltung zu ermöglichen und die Lebensqualität in der Stadt für Familien mit Jugendlichen zu steigern.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 16)

Begründung:

Die Empfehlung zur Einrichtung eines zentralen Ortes, der Jugendlichen als sicherer und konsumzwangfreier Treffpunkt dient, wird von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Die Idee, einen Raum zu schaffen, der eine einladende Atmosphäre bietet und es Jugendlichen ermöglicht, aktiv ein Programm mitzugestalten, entspricht dem Wunsch, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und die Lebensqualität für Familien mit Jugendlichen zu steigern.

Jedoch sieht die Verwaltung aktuell keinen ausreichenden oder dringenden Bedarf für ein zentrales Angebot im Innenstadtbereich dieser Art. Die Nachfrage nach solchen Treffpunkten hat in der jüngeren Vergangenheit abgenommen, insbesondere aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Ganztagsschulen, die bereits eine Vielzahl Freizeitmöglichkeiten bis in den Nachmittag bieten. Auch das Kulturcafé „Pinu‘u, das am Aachener Fenster einen zentralen Treffpunkt in der Innenstadt war, musste unter anderem auch aufgrund stark zurückgegangener Nachfrage geschlossen werden.

Bevor ein solcher Projektansatz weiterverfolgt und ausgearbeitet werden kann, ist es erforderlich, eine genauere Zielgruppendefinition vorzunehmen und eine repräsentative Erhebung innerhalb der betreffenden Zielgruppe durchzuführen. Nur durch eine präzisere Bedarfsanalyse kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Bedarf für ein zentrales Jugendkulturzentrum besteht und in welchem Umfang eine solche Einrichtung von den Jugendlichen angenommen würde.

Empfehlung 10 - Bürger*innenbusse zur Anbindung der Außenbezirke: „In Aachen leben viele Familien mit Kindern in den Außenbezirken. Die Mobilitätsbedürfnisse von Familien sind sehr vielfältig. Heute verbringen viele Eltern, Verwandte und Freunde der Familie Zeit mit Bring- und Holdiensten. Für Familien mit Kindern sind die zeitlichen Kapazitäten im Alltag ohnehin sehr begrenzt und unterstützende Mobilitätsangebote erwünscht. Mit dem Einsatz von Bürger*innenbussen zur verbesserten Anbindung der Außenbezirke ermöglicht die Stadt Aachen ein temporäres Mobilitätsangebot für Familien mit Kindern, um innerhalb Aachens auch ohne eigenen PKW mobil zu sein. Dieses Angebot soll in ein reguläres Mobilitätsangebot für Familien mit Kindern münden.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 26)

Begründung:

Ein "Bürger*innenbus" ist eine Form des öffentlichen Personennahverkehrs, die mit Kleinbussen betrieben wird und von einem speziell dafür gegründeten Verein organisiert wird. Die Fahrer*innen arbeiten ehrenamtlich. Bürger*innenbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Mobilität, insbesondere in ländlichen Regionen und städtischen Randgebieten, wo regulärer Nahverkehr entweder wirtschaftlich nicht tragbar oder aus anderen Gründen nicht umsetzbar ist. Sie fördern die gesellschaftliche Teilhabe und verbessern die Vernetzung innerhalb der Region.

Das zentrale Element eines Bürger*innenbusprojekts ist ein Bürger*innenbusverein. Dieser Verein legt eigenständig fest, wann und wo der Bürger*innenbus verkehrt, und ist für die gesamte Organisation des Betriebs zuständig. Dazu zählen die technische Betreuung (Fahrzeugpflege, Wartung und Fahrkartenabrechnung), Fahrer*innenmanagement (Gewinnung, Betreuung und Koordination ehrenamtlicher Fahrer*innen) sowie Öffentlichkeitsarbeit. Ehrenamtliche Fahrer*innen verpflichten sich dabei verbindlich, regelmäßige Einsätze zu übernehmen. Die Initiative zur Gründung eines Bürger*innenbusvereins geht in der Regel von der Kommune aus, die dies per Ratsbeschluss einleitet. Die Kommune stellt zudem einen Verlustausgleich sicher, wobei Zuschüsse des Landes bei der Fahrzeugbeschaffung unterstützen. Technische und planerische Unterstützung erfolgt oft durch das örtliche Verkehrsunternehmen.

Aktuell existieren weder in Aachen noch in der StädteRegion Aachen Bürger*innenbusvereine. Dieses Thema wurde jedoch mehrfach diskutiert, zuletzt 2015 im Stadtteil Brand. Dort entschied man sich nach ausführlichen Gesprächen für die Einführung eines Quartiersbusses. Seit 2020 verkehrt an zwei Markttagen die Ortsbuslinie OL5, die von der ASEAG betrieben wird. Der Aufwand zur Gründung eines Bürger*innenbusvereins wurde damals als zu hoch eingeschätzt, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung ausreichender ehrenamtlicher Helfer*innen. Auch in anderen Stadtteilen, wie beispielsweise Eilendorf, gibt es den Wunsch nach einer besseren Nahverkehrsanbindung. Hier erwies sich jedoch die Testphase einer Ortsbuslinie als nicht erfolgreich. Stattdessen erscheint ein flexibles On-Demand-Angebot ohne festen Linienweg geeigneter. Das ASEAG-System „NetLiner“ eignet sich eher für dünn und dispers besiedelte Gebiete und wäre z.B. in Eilendorf nur schwer umzusetzen.

Die Verwaltung schätzt die Umsetzung dieser Empfehlung derzeit als nicht umsetzbar ein. Die Einführung solcher Angebote wäre mit erheblichen Kosten verbunden, einschließlich der Anschaffung geeigneter Fahrzeuge, da aktuell keine freien Kapazitäten verfügbar sind. Hinzu kommen umfangreiche Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist unsicher, ob individuelle Fahrtwünsche von Familien in ausreichendem Maße gebündelt werden können.

 

Kategorie 2: Empfehlungen, die prinzipiell umsetzbar sind und zu denen bereits Maßnahmen in Planung sind, die bereits umgesetzt wurden, sich aktuell in Umsetzung befinden oder die geprüft werden müssen: 

Empfehlung 3 - Online Beratungsstellen für Bürokratienavigation: „Das Ziel dieser Empfehlung ist es, Familien einen digitalen Helfer zu bieten, der ihnen die Inanspruchnahme von Unterstützung und Leistungen erleichtert - vom Aufzeigen der Ansprüche bis hin zur Antragsstellung. Dafür soll ein zentrales, mehrsprachiges Onlineangebot geschaffen werden, das auch eine digitale Terminvergabe sowie Dolmetscher*innenservice umfasst. Der Bedarf an einer solchen zentralen Beratungsstelle ist groß, da viele Familien - insbesondere mit Behinderung oder Sprachbarrieren - Schwierigkeiten haben, die bestehenden Unterstützungsangebote zu finden und in Anspruch zu nehmen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 14)

Begründung:

Die Stadt Aachen plant, eine stadtweite Lösung einzuführen, die eine umfassende Beratung der Bürger*innen an allen relevanten Stellen ermöglicht. Dabei soll insbesondere dort, wo ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich ist, eine Alternative angeboten werden, um sowohl die Mitarbeitenden als auch die Bürger*innen zu entlasten. Die Umsetzung dieser Lösung ist für Anfang 2026 vorgesehen. Zuvor wird ein Vorprojekt durchgeführt, um die Bedarfe und Möglichkeiten zu analysieren. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Anregungen aus der Empfehlung sorgfältig geprüft und in die weitere Planung integriert.

Empfehlung 5 - Themenspielplatz in der Innenstadt: "Die Empfehlung sieht die Einrichtung eines Themenspielplatzes in der Innenstadt vor, um Familien anzusprechen und ihnen eine kinderfreundliche Möglichkeit zu bieten, Stadtbesuche mit Spiel und Spaß zu verbinden. Mit vielfältigen Spiel- und Sportangeboten für verschiedene Altersgruppen und saisonalen Highlights wie Wasserspielen im Sommer und einer Eisbahn im Winter schafft der Spielplatz einen einladenden Treffpunkt für Familien. Dies belebt die Innenstadt nachhaltig, fördert soziale Begegnungen und die Integration von Familien unterschiedlicher Herkunft und Generationen. Die Angebote können unkompliziert über ein Reallabor oder Spielebusse ausprobiert werden."

Begründung:

Die Verwaltung begrüßt die Empfehlung des Bürger*innenrats, einen Themenspielplatz in der Innenstadt zu schaffen, ausdrücklich. Die Idee, einen kinderfreundlichen Treffpunkt mit vielfältigen Spiel- und Sportmöglichkeiten sowie saisonalen Highlights zu etablieren, unterstützt das Ziel, die Innenstadt als attraktiven Ort für Familien zu stärken. Der Ansatz, soziale Begegnungen und die Integration von Familien unterschiedlicher Herkunft und Generationen zu fördern, wird ebenfalls als sinnvoll erachtet.

Die Zielgruppe „Familien mit Kindern“ sowie das Thema Inklusion spielt bereits eine zentrale Rolle in den laufenden Planungen der Verwaltung. So wurde die Verwaltung bereits beauftragt, zusätzliche Spielmöglichkeiten in der Innenstadt zu planen, die einen zentral gelegenen "Modellspielplatz Inklusion" enthalten. Im Rahmen des Prozess „Innenstadtmorgen“ entwickelt die Verwaltung derzeit ein Aktions- und Handlungsprogramm mit konkreten Maßnahmen und Mitmachaktionen für und innerhalb der Innenstadt. Ergänzend intensiviert die Taskforce Innenstadt – eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe – ihre Anstrengungen, sichtbare Maßnahmen insbesondere im Fokusbereich Holz- und Dahmengraben kurzfristig und mittelfristig umzusetzen. Temporäre Spielpunkte, wie sie z.B. bereits durch den temporären "Spielcontainer" in der Innenstadt geschaffen wurden, könnten hierbei eine wertvolle Ergänzung darstellen. Allerdings erfordert die Umsetzung eine detaillierte Prüfung hinsichtlich geeigneter Flächen, Finanzierungsmöglichkeiten und organisatorischer Umsetzung. Die vorgeschlagene Erprobung über temporäre und/oder mobile Angebote ist geeignet, um die Akzeptanz und den Bedarf eines solchen Angebots zu bewerten. Ergebnisse aus solchen Testphasen würden in die weitere Planung einfließen und die Entscheidungsfindung unterstützen.

Insgesamt ist die Idee von Spiel- und Begegnungsangeboten eine positive Bereicherung für die Innenstadt. Deren konkrete Umsetzung bedarf sorgfältiger Vorbereitung, um ihre Nachhaltigkeit und Zielerreichung sicherzustellen.

Empfehlung 7 - Interaktive Website: „Ziel unserer Empfehlung ist es, durch eine interaktive und übersichtliche Website die Angebotsfindung für alle Bürger*innen, insbesondere aber für Familien zu erleichtern. Gerade in einer zunehmend mobilen und digital orientierten Welt erwarten viele Nutzer*innen, dass Webseiten nicht nur übersichtlich und leicht navigierbar sind, sondern auch auf mobilen Endgeräten optimal angezeigt werden.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 20)

Begründung:

Die Empfehlung des Bürger*innenrates, durch eine interaktive und übersichtliche Website die Angebotsfindung für Bürger*innen, insbesondere für Familien, zu erleichtern, wird von der Verwaltung begrüßt. Eine benutzer*innenfreundliche Website ist ein wichtiger Bestandteil moderner Verwaltungsarbeit, um den Zugang zu Informationen effizient und zeitgemäß zu gestalten. Aktuell wird im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung an einer Übersichtskarte mit thematisch gebündelten, laufenden Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung gearbeitet. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf dem räumlichen Bereich der Innenstadt, jedoch soll die Struktur so angelegt werden, dass diese Aktivitätenkarte thematisch und geografisch erweiterbar ist. Diese neue Karte ergänzt die bestehende Planungskarte, die derzeit noch Teil des Mängelmelders ist. Der Vorschlag, eine Rubrik speziell für Familien zu integrieren, wird als sinnvoll erachtet und soll bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden. Hierzu sind entsprechende Rahmenbedingungen zu definieren. Die Entwicklung eines Prototyps für die interaktive Website ist bereits fortgeschritten, ein interner Testbetrieb ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Ein Bildungsportal ist bereits vorhanden, ein Kulturkalender ist in Planung. Zudem gibt es 2025 einen Relaunch der gesamten städtischen Website.

Empfehlung 8 - Persönliche*r Ansprechpartner*in mit Hausbesuchen: „Unser Ziel ist es, Familien mit Kindern persönliche Ansprechpartner*innen mit Hausbesuchen zur Verfügung zu stellen. Diese nehmen eine Art Lotsenfunktion ein, indem sie Informationen gezielt, verständlich und individuell an die jeweiligen Familien weitergeben. Die persönlichen Ansprechpartner*innen begleiten die Familien langfristig, über verschiedene Lebensphasen hinweg, beispielsweise beim Schuleintritt oder bei anderen Übergängen im Leben.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 22)

Begründung:

Die Empfehlung des Bürger*innenrates, Familien mit Kindern persönliche Ansprechpartner*innen mit Hausbesuchen zur Verfügung zu stellen, wird von der Verwaltung grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Die Idee, Familien durch eine gezielte und individuelle Informationsvermittlung sowie eine langfristige Begleitung in unterschiedlichen Lebensphasen zu unterstützen, ergänzt bestehende Angebote. Ein entsprechender „Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen“ ist bereits etabliert (siehe: www.aachen.de - Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen). Dieser Dienst bietet jungen Familien Informationen über geeignete Unterstützungsangebote und begleitet sie bei Bedarf zu den entsprechenden Anlaufstellen. Die Erfahrungen aus diesem bestehenden Angebot zeigen, dass ein persönlicher Kontakt ein wichtiger Baustein für den Zugang zu passgenauer Unterstützung sein kann.

Die Verwaltung wird prüfen, ob und in welchem Umfang das bestehende Konzept weiterentwickelt oder ausgeweitet werden kann, um den Bedürfnissen der Familien noch umfassender gerecht zu werden. Ein Anspruch auf durchgängige Begleitung über alle Lebensphasen hinweg wird hierbei jedoch nicht zurealisieren sein.

Empfehlung 9 - Entsiegelungs- und Begrünungsinitiative: „Durch die Entsiegelung und die gezielte gemeinschaftliche Bepflanzung von ausgewiesenen Flächen zum Beispiel in Parks, auf Schulhöfen, in Kindergärten sowie auf wohnungsnahen (Rest-)flächen durch Familien soll ein attraktives, gesundes und lebendiges Wohnumfeld insbesondere in benachteiligten Wohngebieten gefördert werden. Schon die kleinsten Familienmitglieder erfahren durch die Möglichkeit, ihr Wohnumfeld zu begrünen und so sichtbar und nachhaltig mitzugestalten Selbstwirksamkeit und Identifikation mit ihrem Viertel.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 24)

Begründung:

Der Hauptausschuss begrüßte bereits in seinem Beschluss zum Bürger*innengutachten 2023 vom 06.11.2024 die Idee, Bürger*innen aktiv in die Bepflanzung und Pflege städtischer Grünflächen einzubinden. Er beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit der Umsetzung einer digitale nutzbaren Version der Grünflächen-Patenschaft zu prüfen.

Die Idee, Bürger*innen aktiv in die Bepflanzung und Pflege städtischer Grünflächen einzubinden, verfolgt mehrere positive Ziele. Zum einen führt sie zu einer stärkeren Identifikation der Bürgerinnen mit ihrem direkten Lebensumfeld und fördert das Engagement für eine lebenswerte, grüne Stadt. Zum anderen unterstützt diese Eigeninitiative die städtischen Gärtner*innen, da Bürger*innen durch die Patenschaften zur Pflege von Grünstreifen, Baumscheiben und anderen Flächen beitragen können. Das Ergebnis ist eine buntere und attraktivere Stadtlandschaft, die durch individuelle und kreative Bepflanzungen deutlich aufgewertet wird.

Die Verwaltung der Stadt Aachen hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Ideen zur Einbindung der Bürger*innen im Bereich der städtischen Grünflächen umgesetzt, zum Beispiel durch das Projekt Grünflächen-Patenschaften des Aachener Stadtbetriebs. Alle Bürger*innen, aber auch Schulklassen, Vereine, Nachbarschaften oder Firmen können eine Patenschaft für Straßenbäume und kleine Grünanlagen übernehmen. 750 Aachener Bürger*innen sorgen bereits für grüne Patenflächen und entlasten nicht nur den Aachener Stadtbetrieb, sondern gestalten aktiv ihr Wohnumfeld mit. www.aachen.de - Grünflächen-Patenschaften

Dies könnte durch die Einführung einer digitalen Plattform weiter ausgebaut werden. Eine solche Plattform würde es Bürger*innen ermöglichen, sich einfacher für Grünflächen-Patenschaften anzumelden, Informationen zur Pflege zu erhalten und den Zustand der Flächen zu dokumentieren. Gleichzeitig könnte die Plattform dazu dienen, die Aktivitäten zu koordinieren und die Kommunikation zwischen den Bürger*innen und der Stadtverwaltung zu verbessern.

 

Kategorie 3: Empfehlungen, die prinzipiell umsetzbar sind, sich aktuell noch nicht in Umsetzung befinden und zu denen ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung formuliert wurde und dem Rat der Stadt Aachen vorgelegt wird

Empfehlung 2 - Projekt „Sozial Aktiv“: „Die Empfehlung des Projektes fördert das soziale Miteinander und Werte wie Toleranz und Respekt, indem es Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, neue Interessen zu entwickeln und soziale Kompetenzen zu stärken. Durch eine Projektwoche an Schulen und ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten mit Kooperationspartnern sollen die Teilnehmer*innen Einblicke in verschiedene Interessengebiete gewinnen und ein stabiles soziales Netzwerk aufbauen, um langfristig zur sozialen Integration und Gewaltprävention beizutragen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 13)

Begründung:

Die Empfehlung, ein Projekt zur Förderung des sozialen Miteinanders und der Werte wie Toleranz und Respekt an Schulen umzusetzen, wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet. Die Zielsetzung, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, neue Interessen zu entwickeln, soziale Kompetenzen zu stärken und ein stabiles soziales Netzwerk aufzubauen, ist sehr positiv und trägt zur langfristigen Förderung der sozialen Integration und Gewaltprävention bei.

Allerdings liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Lehrplänen sowie die Organisation und Durchführung von Projekten oder Projektwochen bei den Schulen selbst. Diese haben die Autonomie, Projekte und Initiativen im schulischen Kontext zu entwickeln und zu realisieren. Insofern kann die Stadtverwaltung keine direkte Umsetzung eines solchen Projekts übernehmen oder den Schulen vorgeben, ein Solches umzusetzen.

Dennoch unterstützt die Stadtverwaltung Projekte dieser Art finanziell und ist bereit, die Schulen durch gezielte Informationsangebote zu unterstützen. So könnte beispielsweise ein Infopaket erstellt werden, das die Schulen über bestehende Initiativen und mögliche Kooperationspartner informiert.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die städtischen Schulen bei der Entwicklung eigener Projekte zu unterstützen und gezielt auf bereits vorhandene städtische Angebote hinzuweisen und diese stärker zu bewerben.

Empfehlung 4 - Vereinfachung und Ausbau von online Anträgen: „Das Ziel dieser Empfehlung ist, den Antragsprozess für Bürger*innen durch mehr Online-Antragsoptionen zu vereinfachen und barriereärmer zu gestalten. Für einen vereinfachten Antragsprozess empfiehlt der Bürger*innenrat die Einführung eines digitalen Bürgerkontos, in dem zentral Daten und Dokumente hinterlegt werden können. Für Verfahren, auf die die Stadt keinen Einfluss hat, wird geraten, ein eigenes (digitales) Angebot zu entwickeln, das Bürger*innen bei der Antragstellung unterstützt - ähnlich einer Steuersoftware, die Formulare automatisch ausfüllt. Dieses Angebot sollte mehrsprachig und kostenfrei sein.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2024, Seite 15)

Begründung:

Das digitale Serviceportal der Stadt Aachen hält bereits ein umfassendes Dienstleistungsangebot bereit, bei dem Bürger*innen ohne Aufsuchen einer Bürgerservicestelle bedient werden. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) werden mittelfristig alle Prozesse auch online angeboten, die nicht zwingend ein persönliches Erscheinen der Antragsteller*innen erfordern. Auch Prozesse, die von der StädteRegion angeboten werden, sind über das Serviceportal auffindbar. Wesentliche Hindernisse, wie z.B. gesetzliche Regelungen zur Unterschriftserfordernis und zum persönlichen Erscheinen, werden im Rahmen von Förderprojekten mit dem Gesetzgeber diskutiert, um Lösungen zu erarbeiten, die diese Hindernisse überwinden können. Zusätzliche Dienstleistungen, welche über rechtliche Verpflichtungen hinausgehen, sollen erweitert werden. Darüber hinaus sollen alle registrierten Nutzer*innen regelmäßig über Fragen des Datenschutzes aufgeklärt werden. Durch regelmäßigen Datenabgleich soll die Aktualität und Qualität des Datenbestandes unter Beachtung des Datenschutzes sichergestellt werden. Neben bargeldlosen Bezahlmethoden gehört die Möglichkeit der Online- bzw. Mobilzahlung zum gewünschten Standard. Ebenso gilt es, die Inhalte in den Sprachen, die in der Stadt häufig vertreten sind, anzubieten. Auch dem einfach verständlichen sowie übersichtlichen Aufbau der Internetseiten/Apps der Stadt Aachen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine mögliche Priorisierung und Beschleunigung der im Rahmen des OZGs zu bearbeitenden Anträgen zu prüfen.

 

Nächsten Schritte:

Der Fortschritt der Empfehlungen sowie der Statusbericht der Umsetzung wird auf der Internetseite des Bürger*innenrats veröffentlicht und laufend akutalisiert. Darüber hinaus wird über den Fortschritt der Umsetzung des Bürger*innengutachtens 2024 in der Sitzung des Bürgerforums berichtet, in der auch das Thema für den Bürger*innenrat 2025 endgültig ermittelt wird. Diese wird voraussichtlich am 18.03.2025 in einer Sitzung des Bürgerforums stattfinden.

Das Bürger*innengutachten 2024 ist ein wertvoller Bestandteil, um Aachen für Familien mit Kindern zukunftsfähig zu gestalten. Eine Aufgabe, die die Aachener Stadtpolitik, die Bürger*innenschaft und die Verwaltung gemeinsam und entschlossen angehen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 x (zu prüfen)

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

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Abschreibungen

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0

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Ergebnis

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0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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