Entscheidungsvorlage - FB 62/0067/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der entscheidungsbefugten Bezirksvertretung Aachen-Mitte eine Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

 

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

 

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

 

 

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Erläuterungen

Mit einem Bürgerantrag vom 08.07.2024 hat das Aachener Bündnis gegen Atomwaffen folgenden Antrag an das Bürgerforum der Stadt Aachen gerichtet:

 

Umbenennung einer Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz

 

Begründet wird der Antrag damit, dass:

 

Bereits am 14.08.1985 befürwortete der Hauptausschuss der Stadt Aachen einstimmig, ,,sich

dem internationalen Partnerschaftsprogramm der Städte Hiroshima und Nagasaki anlässlich des 40. Jahrestages des Atombombenabwurfs anzuschließen". Der damalige Bürgermeister und spätere Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Dr. Jürgen Linden verwies in der Begründung darauf, dass sich Aachen bereits „als Friedensstadt hervorgetan habe" und man somit „aus Verantwortung gegenüber den Bürgern die Verpflichtung habe, ein deutliches Zeichen für den Frieden zu setzen". Auch die Fraktionen der CDU und der Grünen „begrüßten" damals die Initiative.

Anfang der 2000er Jahre wurde das Städtebündnis auf Betreiben des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Tadatoshi Akiba in „Mayors for Peace" umbenannt. Seitdem haben sich insgesamt 8.234 Mitgliedsstädte, davon 845 in Deutschland, in 166 Ländern der Organisation angeschlossen (Stand: Jan. 2023). Das Ziel, die Ächtung und weltweite Abschaffung aller Atomwaffen ist seit Gründung der Initiative gleich geblieben - und hat mit der völkerrechtlichen Gültigkeit des UN-Atomwaffenverbotsvertrags*, der am22.01.2021 in Kraft trat, einen neuen Schub bekommen. In Deutschland hat Hannover als Partnerschaftsstadt von Hiroshima die koordinierende Funktionen eingenommen und ein offizielles Kontaktbüro eingerichtet. Von hier aus werden den Mitgliedsstädten konkrete Angebote für örtliche Friedensaktivitäten, z. B. in der Jugend- und Bildungsarbeit unterbreitet oder Resolutionen an die internationalen Entscheidungsträger verbreitet.

Mit den Sitzungen am 12.12.2019 (Städteregionstag) und 11.12.2019 (Rat der Stadt Aachen)

bekräftigten Stadt und Städteregion Aachen mit ihrer Unterschrift unter den ICAN-Städteappell ein 2. Mal ihren Einsatz für eine atomwaffenfreie Welt. In einem Schreiben des damaligen Oberbürgermeisters Marcel Philipp vom 19.12.2019 wird der tiefen Besorgnis „über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen" Ausdruck verliehen, vor den katastrophalen Folgen eines Einsatzes dieser Waffen gewarnt und der Beitritt der Bundesregierung zum o.g. Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen gefordert.

Seitdem im Januar 2021 dieser Vertrag mit der Ratifizierung durch den 50. Unterzeichner-staat seine völkerrechtliche Gültigkeit erlangt hat, wurde in Stadt und Städteregion jedes Jahr zum 8. Juli auf Anregung des „Aachener Bündnisses gegen Atomwaffen" eine Veranstaltung mit Hissung der Mayors-for-Peace-Fahne am Rat- bzw. Städteregionshaus durchgeführt. Dies, so ist auch die erklärte Absicht unserer jetzigen Oberbürgermeisterin, Frau Sibylle Keupen, sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Mit der Zustimmung zu dem von uns beantragten Hiroshimaplatz mit einer Gedenktafel/ einem Mahnmal würde die Stadt Aachen die o.g. Absichtserklärung unterstreichen und zur Verstetigung beitragen. Auch würde die Stadt damit einen adäquaten Anlaufpunkt für mögliche Gedenkveranstaltungen z. B. zu den Jahrestagen der ersten Atombombeneinsätze der Menschheitsgeschichte am 6. und 9. August 1945 schaffen. Mehrere Mayors-for-Peace- Städte in Deutschland (wie z.B. Düren, Köln, Hannover und Fürth) mögen hierfür als Beispiel dienen. Hier bezeugen ähnliche sinnbildliche Orte bereits seit Jahren den kommunalen Willen, zu einer weltweiten Ächtung aller Massenvernichtungsmittel zu mahnen.“

 

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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen

 

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

 

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

 

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage 2).

 

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Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab:

 

Die betreffende Fläche ist bisher offiziell nicht gesondert benannt, aber flächenmäßig Teil der Großkölnstraße. Für die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der angrenzenden Straßen ist keine Adressenänderungen notwendig.

 

Die Verwaltung hält es daher für möglich, dem Antrag des „Aachener Bündnis gegen Atomwaffen” zu entsprechen und den bisher nicht gesondert benannten Platz im Kreuzungsbereich Großkölnstraße/Kleinkölnstraße, gegenüber der Citykirche als bisherige Teilfläche der Großkölnstraße in Hiroshimaplatz umzubenennen und ein dazu passendes Mahnmal/eine Gedenktafel mit folgendem Text zu errichten:

 

„Für eine atomwaffenfreie Zukunft!

Im Gedenken an hunderttausende Opfer der

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki

am 6. und 9. August 1945 und zur Mahnung

an künftige Generationen.“

 

Nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird die Verwaltung überprüfen, welche Kosten für die Umsetzung anfallen und wer diese dann trägt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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