Kenntnisnahme - E 18/0279/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

In der Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb am 12.09.2023 und 21.11.2023 wurde die Vorlage „Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Bioabfallqualität“ (Vorlage E 18/0145/WP18 und E 18/0164/WP18) behandelt. Darauf aufbauend wurde begonnen, die dort beschriebenen Maßnahmen im Jahr 2024 umzusetzen. Die Wirkung dieser Maßnahmen soll in dieser Vorlage dargestellt werden.

 

Unbestritten ist, dass eine nachhaltige Verbesserung der Bioabfallqualität erreicht werden muss. Durch die Änderung der Gebührenstruktur beim Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW), die zukünftig die Anlieferung von gut sortierten Bioabfällen belohnt und schlecht sortierten Bioabfällen sanktioniert, erwartete der Aachener Stadtbetrieb für das Jahr 2024 einen prognostizierten Mehraufwand von über 380.000 € bei einem Gesamtaufwand von mehr als 880.000 € für die Kompostierung der Bioabfälle, sofern sich keine Verbesserung der Bioabfallqualität erreichen ließe. Inwieweit dieser Mehraufwand reduziert werden konnte, wird in dieser Vorlage dargestellt.

 

Um eine verbesserte Bioabfallqualität zur erreichen, ist der Aachener Stadtbetrieb auf eine sortenreine Erfassung der Bioabfälle durch die Bürger*innen angewiesen. Daher beinhaltete die erste Maßnahme des Konzepts die umfangreiche Information der Aachener Bevölkerung über die richtige Sortierung von Bioabfall. Dazu wurde neues Informationsmaterial erstellt, beschafft und großflächig eingesetzt. Unter anderem wurden Flyer und Aufkleber gestaltet und beschafft, die zur Markierung von fehlbefüllten Biobehältern eingesetzt werden können. Neben dem Informationsmaterial wurden auch mit Unterstützung vom Fachbereich Presse und Marketing (FB 13) Pressetermine organisiert, um Radio- oder TV-Beiträge zu erstellen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit läuft seit dem Beginn der Maßnahmen. So wurden bisher mehrere Beiträge im regionalen und überregionalen Fernsehen sowie Radio gesendet, die explizit auf die richtige Sortierung von Bioabfall hinweisen und darüber informieren, welche Auswirkungen eine falsche Sortierung für die Nutzer*innen der Abfallentsorgung hat.

Da zeitgleich das Thema Bioabfall auch in den Nachbarkommunen thematisiert wurde, bestand die Hoffnung, dass ein großer Personenkreis informiert werden konnte. Besonders hervorzuheben ist eine über Wochen andauernde Kampagne, bei der viele Stromkästen im Aachener Stadtgebiet mit Bio-Plakaten beklebt wurden,

um auf die richtige Sortierung von Bioabfall (ohne Bioplastik) hinzuweisen.

 

Abbildung 1: Beklebter Stromkasten (Mitte) und Beispiel für erstelltes Informationsmaterial

 

Im ersten Quartal 2024 wurden durch die Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft sowie die Waste Watcher Stichprobenkontrollen von Biobehältern durchgeführt. Wurde bei der Leerung der Biobehälter eine Fehlbefüllung identifiziert, wurden Infoflyer und/oder Aufkleber vor Ort hinterlassen und zeitgleich ein Schreiben mit aufklärenden Informationen an den/die Grundstückseigentümer*in versandt. Im ersten Quartal 2024 wurden 4.222 fehlbefüllte Biobehälter festgestellt und dieselbe Anzahl an Schreiben versandt.

 

Im zweiten Quartal 2024 wurden weiterhin in Stichproben die Biobehälter kontrolliert, jedoch wurden die fehlbefüllten Biobehälter nicht weiterhin geleert. Der/die Grundstückseigentümer*in wurde per Anschreiben über seine/ihre Möglichkeiten informiert:

 

  1. Selbstständiges Nachsortieren der fehlbefüllten Biobehälter und Leerung am nächsten Entsorgungstag oder
  2. Selbstständiges Umfüllen des Inhalts der fehlbefüllten Biobehälter in die Restmülltonne oder amtliche Restabfallsäcke oder
  3. die Beauftragung einer kostenpflichtigen Sonderleerung der fehlbefüllten Biobehälter als Restmüll.

 

Im zweiten Quartal wurden über 5.900 fehlbefüllte Biobehälter nicht geleert und die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen angeschrieben.

 

Ab dem dritten Quartal griff der letzte Punkt des Maßnahmenpakets, in dem nun die weiteren Satzungsregelungen ihre Anwendung fanden. Wenn bei der Abfallsammlung mehrmals eine Fehlbefüllung der Biobehälter festgestellt wurde, so wird der Biobehälter gegen eine Restabfalltonne des gleichen Volumens ersetzt (Vgl. § 11, Nr. 9 der Abfallwirtschaftssatzung). Seit dem dritten Quartal 2024 wurden so bereits über 420 Biobehältern eingezogen und durch Restabfalltonnen ersetzt.

Trotz der hohen Zahl an nicht-geleerten fehlbefüllten Biobehältern ist das Interesse an kostenpflichtigen Sonderleerungen vergleichsweise gering. Bisher (Stand: 20.1.2025) wurden nur ca. 300 Sonderleerungen für fehlbefüllte Biobehälter beauftragt und durchgeführt.

 

Ob die durchgeführten Maßnahmen einen dauerhaften Erfolg liefern, kann durch die Kontrollergebnisse der angelieferten Bioabfallqualitäten bei der Kompostierungsanlage festgestellt werden. Die dort durchgeführte Bonitierung bewertet den angelieferten Bioabfall in fünf Stufen von grün (keine Störstoffe) bis rot (viele Störstoffe: Abweisung). Die folgende Grafik zeigt die angelieferten Mengen aus 2023 und 2024 (hochgerechnet) mit den jeweils erzielten Bioabfallqualitäten.

 

Abbildung 2: Vergleich der Bioabfallqualität 2023 und 2024 (mit Daten 2024 bis einschließlich Oktober),

(grün: 2023: 0,07 % 2024: 0,1 %)

 

Die Abbildung zeigt deutlich eine Verschiebung der angelieferten Bioabfälle von gelb-rot (2023: 42 %,

zu 2024: 8 %) zu gelb (2023: 52 % zu 2024: 73 %). Erfreulich ist auch, dass sich die Menge an grünen und

gelb-grünen Bioabfällen um das sechsfache erhöht hat (2023: 302 t (3 %) 2024: 1.851 t (16 %)).

 

Direkte Auswirkungen haben die positiven Entwicklungen der angelieferten Bioabfallqualitäten auch auf die Gebühren.

 

Tabelle 1: Gebühren 2024 mit und ohne Maßnahmen (2024 mit Zahlen bis einschl. Oktober, hochgerechnet)

 

ZEW Gebühren

2024

(€/t)

Gesammelte Mengen (ohne Maßnahmen)

Gebühr 2024

(ohne Maßnahmen)

Gesammelte Mengen (mit Maßnahmen)

Gebühr 2024

(mit Maßnahmen)

grün

30,80

8 t

253 €

12 t

370 €

gelb mit grün

30,80

289 t

8.915 €

1.839 t

56.655 €

gelb

60,80

6.056 t

368.189 €

8.474 t

515.246 €

gelb mit rot

90,80

4.813 t

437.040 €

949 t

86.246 €

rot

140,80

400 t

56.329 €

291 t

41.030 €

 

 

11.567 t

870.726 €

11.567 t

699.505 €

 

Um den Erfolg der Maßnahmen sichtbar zu machen und bewerten zu können, wurde die gesammelte Menge

aus 2024 mit den erzielten Bioabfallqualitäten aus 2023 (ohne Maßnahmen) hochgerechnet, um eine Vergleichssammelmenge zu erhalten. Die so erzielten Vergleichswerte zeigen die Auswirkungen der durchgeführten Maßnahmen deutlich. Es ist eine deutliche Verschiebung der Sammelmenge in den gelben bis grünen Bereich erzielt worden, die sich positiv auf die zu entrichteten Gebühren auswirkt. Wäre der Bioabfall in 2024 ohne die durchgeführten Maßnahmen gesammelt worden, wäre es zu einer Gebührenlast von ca. 870.726 € gekommen. Durch die positive Wirkung der durchgeführten Maßnahmen konnte dieser Betrag auf ca. 699.505 € gesenkt werden, was einer Verminderung der an den ZEW zu entrichteten Gebühren von ca. 171.221 € entspricht. Der im Jahr 2023 prognostizierte Mehraufwand von über 380.000 € konnte damit um fast 50 % für alle Gebührenzahlenden reduziert werden. Die durchschnittliche Gebühr pro angelieferte Tonne Bioabfall liegt damit bei 60,48 €/t für das Jahr 2024 (ohne Maßnahmen: 75,28 €).

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die bisher getroffenen Maßnahmen einen deutlichen Erfolg zeigen und einen positiven Effekt auf die Bioabfallqualität und den Gebührenaufwand haben. Die angelieferte Bioabfallqualität hat sich deutlich verbessert und dies hat einen direkten, reduzierenden Effekt auf die an den ZEW zu entrichtenden Bioabfallgebühren. Die getroffenen Maßnahmen werden weiterhin durchgeführt, so dass weiterhin Biobehälter kontrolliert werden und Anschreiben an die betroffenen Grundstückseigentümer versendet werden. Mit Stand vom 20.1.2025 wurden so bereits über 13.300 Schreiben mit Informationen zur richtigen Sortierung an die betroffenen Grundstückseigentümer versendet. Auch weiter fortgeführt wird das Einziehen der Biobehälter gegen Restabfalltonnen, sofern ein häufiges falsches Sortieren des Bioabfalls festgestellt wurde.

Auch wird das Thema der richtigen Sortierung von Abfällen (auch Bioabfall) weiterhin Thema bei Veranstaltungen der Abfallberatung sein.

Neben der Fortsetzung der bereits erfolgreich laufenden Kontrollen wird auch an der Beschaffung von neuer Technik zur automatischen Störstofferkennung bei der Bioabfallsammlung (siehe Vorlage E 18/0164/WP18) gearbeitet. Es werden Investitionskosten in Höhe von ca. 50.000 €/je Fahrzeug erwartet sowie jährliche Softwarekosten von ca. 3.500 €/je Fahrzeug für ein Detektorsystem, das hilft falsch befüllte Biobehälter bereits bei der Sammlung kontaktlos zu erkennen. Es ist geplant, mind. zwei Fahrzeuge mit einer Störstofferkennung auszustatten und für die Abfallsammlung von Bioabfall einzusetzen.

All diese Maßnahmen werden mit dem Ziel verfolgt, die Qualität der gesammelten Bioabfälle nachhaltig zu verbessern und dadurch eine Stabilität der Abfallgebühren zu erreichen.

Über die weiteren Entwicklungen der Bioabfallqualität und die durchgeführten Maßnahmen wird in regelmäßigen Abständen berichtet.

 

 

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