Kenntnisnahme - FB 02/0421/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung eines Azubiwerks für Aachen (Tagesordnungsantrag GRÜNE & SPD vom 28.01.2025 / Ratsantrag Nr. 395/18 von GRÜNE & SPD vom 06.12.2023)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Kenntnisnahme
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19.02.2025
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Erläuterungen
Angesichts des bereits spürbaren Fachkräftemangels in der Region und den aktuellen Herausforderungen in der dualen Berufsausbildung besteht die Notwendigkeit, innovative Lösungen zu entwickeln und Auszubildende aktiv zu unterstützen.
Inspiriert durch das bereits bestehende Auszubildendenwerk in München wurden zunächst auf Initiative verschiedener regionaler Akteur*innen, bestehend aus der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO), dem DGB Region NRW-Süd-West, der DGB Jugend Aachen, der Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK), der Handwerkskammer Aachen (HWK) und dem Mieterschutzverein Aachen, erste Überlegungen zur Realisierung einer solchen Einrichtung auch in Aachen angestoßen.
Auf Grundlage des Ratsantrags “Gründung eines Azubiwerks für Aachen“ vom Dezember 2023 der SPD und Grünen (s. Anlage) hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa in 2024 mit der Konzeptionierung des Projekts begonnen. Hierzu fanden mehrere Austauschtermine mit den Initiator*innen sowie der gewoge AG statt. In diesen Gesprächen konnten wichtige Fragen geklärt und ein gemeinsamer Handlungsansatz entwickelt werden.
Ein Auszubildendenwerk Aachen könnte als Anlaufstelle für Auszubildende in Aachen fungieren. Der Überlegungsansatz umfasst mehrere Dienstleistungen, wie die Vermittlung von vergünstigtem Wohnraum nach transparenten Auswahlkriterien, ein umfassendes Beratungsangebot, sowohl bei beruflichen als auch bei privaten Herausforderungen, sowie zielgruppenspezifische Vernetzungs- und Veranstaltungsangebote. Zudem sollen durch eine aktive Mitgestaltung und Entscheidungsstrukturen des Auszubildendenwerks die demokratischen Kompetenzen der Auszubildenden gestärkt werden.
Um den Bedarf und das Stimmungsbild der hiesigen Unternehmen einschätzen zu können, wurde durch die Handwerkskammer Aachen im Jahr 2023 eine Umfrage unter den Mitgliedern durchgeführt, an der sich 68 Ausbildungsbetriebe aus verschiedensten Branchen beteiligten. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass 70 % der befragten Unternehmen ein Auszubildendenwerk als wertvolles Instrument zur Azubi-Gewinnung betrachten (Schaubild: 1). 47 % wären zudem bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. Unterstützungsbereite Firmen würden im Median 150 Euro pro Monat übernehmen (Schaubild: 2).
Um auch den Bedarf unter den Auszubildenden selbst zu erfassen, führte der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa Ende 2024 auch eine Stichprobenbefragung unter Auszubildenden in der Region durch. Diese diente dazu, den tatsächlichen Bedarf an Wohnraum sowie begleitenden Unterstützungsangeboten besser zu verstehen. Die aktuellen Umfrageergebnisse (Stand: 13.01.2025) weisen in der Tat auf einen Bedarf bei den Auszubildenden hin. Bei der Onlinebefragung über das städtische Beteiligungsportal, an der insgesamt 141 Auszubildende teilnahmen, gaben 32,6 % der Befragten an, einen Bedarf für ein vergünstigtes Kleinapartment zu haben.33,3 % antworteten mit “Vielleicht“, und eine Minderheit von 32,6 % gab an, keinen Bedarf zu haben (Schaubild: 3). Aktuell wohnen 73,8 % der Befragten noch bei ihren Eltern, während lediglich 19,1 % in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben (Schaubild: 4). Das Wichtigste an dem Wohnangebot ist den befragten Auszubildenden mit weitem Abstand (95,7 %) eine günstige Miete, gefolgt von Einzelzimmern mit eigenem Bad (58,9 %) und einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr (55,3 %) (Schaubild: 5).
Zudem gaben 46,8 % der befragten Auszubildenden an, dass ein solches Wohnangebot ihre Entscheidung für einen Ausbildungsort stark beeinflussen würde. Für 35,5 % der Befragten wäre es ein zusätzlicher Vorteil, und nur 13,5 % sagten, dass es für ihre Entscheidung des Ausbildungsortes keine Rolle spielen würde. Darüber hinaus würden sich 45,4 % der Befragten Beratungsangebote bei beruflichen Herausforderungen wünschen. 28,4 % begrüßen ein solches Angebot auch bei privaten Problemen, und 34,8 % wären an Veranstaltungen und gemeinsamen Freizeitaktivitäten im Rahmen des Azubiwerks interessiert (Schaubild: 6). Beide Umfragen deuten auf einen Bedarf an vergünstigtem Wohnraum sowie an einem Beratungsangebot für Auszubildende in der Region hin.
Bereits im Sommer 2024 konnten durch die Zusammenarbeit mit der gewoge AG drei vergünstigte Wohnungen in der Josef-von-Görres-Straße an Auszubildende vermietet werden. Diese Wohnungen, mit einer Kaltmiete von rund 250 € pro Monat, stellen eine erste Grundlage zur Erprobung des Konzepts dar.
Für die Entwicklung einer Struktur für ein Auszubildendenwerk in Aachen wurden Mittel von 30.000,00 € bereitgestellt und durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa die detaillierte Bedarfsanalyse und Konzeptionierung öffentlich ausgeschrieben und die Wohnbund-Beratung NRW GmbH im Oktober 2024 beauftragt. Die externe Dienstleisterin hat die Aufgabe, ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu entwickeln, mögliche Rechtsformen zu ermitteln sowie geeignete Organisationsstrukturen auszuarbeiten. Die vorliegende Anlage enthält als Zwischenergebnis eine Erläuterung und Kostenübersicht der Wohnbund-Beratung. Die Wohnbund-Beratung wird ihre Zwischenergebnisse im Ausschuss präsentieren und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Um die tatsächliche Gründung des Auszubildenden Werks im Jahr 2025 zu realisieren, ist es erforderlich, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen. So hat die Wohnbundberatung für die Gründungsphase einen Mittelbedarf von 49.000,00 € identifiziert. Für die daran anschließende Umsetzungsphase von sechs Monaten bedarf es, auf Grund einmaliger Anschaffungs- und Ausstattungskosten, Mittel in Höhe von 116.496,00 €. Für den Regelbetrieb, der ab Jahre 2026 möglich wäre, wurde ein Mittelbedarf von 170.992,00 € ermittelt. In weiteren Schritten bleibt unter andren zu klären, ob dieser Mitteleinsatz ermöglicht werden kann und welche Kostenbeteiligungen von Unternehmen, den Kammern, der AWO dem DGB, dem Mieterschutzverein, der Stadt Aachen und eventuellen weiteren Partner*innen beigesteuert werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5,1 MB
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126,1 kB
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519,4 kB
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197 kB
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