Kenntnisnahme - E 26/0205/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht - Energetische Sanierung Schloss Schönau, Antrag der SPD-BF gem. § 3 Abs. 1, Satz 2 GeschO vom 22.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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02.09.2020
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11.11.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Schloss Schönau, Schönauer Allee 20
Schloß Schönau ist ein bedeutendes Baudenkmal, das, mit Unterbrechungen, von 1975 – 1980 grundlegend saniert wurde. Seitdem befinden sich die heutigen Nutzungen im Gebäude. Es wurde im Jahr 1983 in die Denkmalliste eingetragen. Mit dieser Eintragung verbunden ist ein behutsamer Umgang mit der gesamten inneren und äußeren Bausubstanz. Das bedeutet, dass bei jedem instand zu setzenden oder zu modernisierenden Bauteil abzuwägen ist, ob ein Erhalt möglich ist. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege.
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Gasheizkessel à 150 kW aus dem Baujahr 2003.
Die Kesselanlage befindet sich im Haus Schönauer Allee 15 und versorgt ausschließlich das Schloss Schönau mittels einer Fernleitung. Eine Installation der Heizungsanlage im Schloss ist aufgrund der räumlichen Situation und dem Denkmalschutz nicht möglich.
Das Schloss Schönau mit 1.796 m² BGF hat folgende Nutzer:
- | Restaurant Schloss Schönau: | 636 m² |
- | Arbeiterwohlfahrt: | 69 m² |
- | MSD Dreiländereck: | 62 m² |
- | Bezirksamt Richterich: | 440 m² |
- | Allgemeinfläche: | 589 m² |
Die Abrechnung des Heizungsverbrauchs erfolgt über Verbrauchsmessung der Fa. Thermomess.
Der Gasverbrauch des Gesamtobjektes ist nachfolgend witterungsbereinigt dargestellt.
Der Jahresverbrauch beträgt unbereinigt:
2017 | 159.607 kWh | 2018 | 152.952 kWh, | 2019 | 203.414 kWh |
,
Unter Berücksichtigung der beheizten Nettofläche von 1.173 m² ergibt sich eine mittlere Heizkennzahl von 179 kWh/m² NGF , die in Anbetracht des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Jahr 1732 als „normal“ bezeichnet werden kann.
Die Einstufung erfolgt in die Kategorie F, ein durchaus akzeptabler Verbrauchswert unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes
Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen wären unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes möglich:
- Dämmung der obersten Geschossdecke
Zum Beispiel durch Zellulosedämmung und Wartungsstege. Hierzu muss der Dachraum als Lagerbereich aufgegeben werden.
Einsparung von ca. 20.000 kWh/a (1.600 €/a)
Durch eine solche Dämmung kann allerdings die Gefahr bestehen, dass die Dachkonstruktion Schaden nimmt, weil die Abwärme aus dem darunterliegenden Geschoss die Konstruktion im Winter nicht „wärmt“ und dort Minusgrade mit Eisbildung auftreten.
Vor Ausführung muss dies bauphysikalisch untersucht werden.
Die Schätzkosten für die vor beschriebene Dämmung betragen 16.000 € inkl. 19 % MwSt. Sollte die gesamte Speicherfläche begehbar ausgeführt werden, ist mit Kosten in Höhe von 18.000 € inkl. 19 % MwSt. zu rechnen.
- Sanierung/ Erneuerung der Fernleitung zwischen dem Haus Nr. 15 und dem Schloss Schönau von ca. 50 m
Einsparung von ca. 6.000 kWh/ a ((480 €/a).
Die Schätzkosten hierfür betragen 105.000 € inkl. 19 % Mwst. Für diese Maßnahme sind Mittel im Wirtschaftsplan E26 bereit gestellt.
- Kesselsanierung
Der Gasheizkessel aus dem Jahr 2003 ist bislang unauffällig und ohne Betriebsstörungen. Sofern in den kommenden Jahren Störungen auftreten, wird dieser durch einen Gasbrennwertkessel ausgetauscht.
- Sanierung der Fenster
Die vorhandenen Fenster stammen aus dem Jahr 1980. Es handelt sich um Holzsprossenfenster mit Einfachverglasung. Laut Bericht des Hochbauamtes zur Fertigstellung der Sanierung wurden alle Fenster und Außentüren entsprechend der vorgefundenen Gliederung und Profilierung erneuert bzw. rekonstruiert.
Der Zustand entspricht dem der üblichen Unterhaltung solcher Bauteile. Einige Überholungsarbeiten (Tischler-Reparaturen, Überholungsanstrich) an wenigen Fenstern sind in nächster Zeit notwendig. Eine weitergehende Sanierung der Fenster ist derzeit nicht notwendig und vorgesehen.
Bei einer größeren Sanierungsmaßnahme würde man in Abstimmung mit der Denkmalpflege prüfen, ob die Fenster durch Einbau einer wärmedämmenden Verglasung und Dichtleisten energetisch verbessert werden könnten. Der Einbau neuer, denkmalgerechter Fenster sollte aus Gründen der Ressourcenschonung nicht erfolgen.
Die Schätzkosten für die energetische Ertüchtigung der 59 Fenster und Fenstertüren des Erd- bis 2.Obergeschosses wie vor beschrieben (Einbau wärmedämmender Verglasung, Dichtleisten, tischlermäßige Anpassung, Malerarbeiten) betragen ca. 118.000 € inkl. 19 % Mwst.
Fazit:
Für energetische Sanierungen sind Mittel im Haushalt (investiv) zu beantragen. Sofern der Bezirk das wünscht, kann er die Mittel für das Objekt - von besonderer bezirklicher Bedeutung - beim Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) zum Haushalt anmelden. Dies umfasst die Maßnahmen, die über einen 1:1-Austausch hinausgehen, somit Dämmung der obersten Geschossdecke und Verglasung der Fenster sowie alle damit zusammenhängenden Untersuchungen, etc..
Die Energie-Verbrauchswerte des Denkmals Schloss Schönau lassen allerdings eine energetische Ertüchtigung als nicht unbedingt notwendig erscheinen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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456,6 kB
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