Entscheidungsvorlage - Dez VI/0011/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er begrüßt die Durchführung eines Rahmenprogramms zur Reit-WM in der Innenstadt und beschließt, das Konzept des Märkte- und Aktionskreis City e.V. mit einem dem vorliegenden Antrag entsprechenden Zuschuss von 200.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 zu unterstützen. Hierfür sind die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 enthalten. Der Zuwendungsbescheid steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts.

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Erläuterungen

Vom 11. bis 23. August 2026 findet in Aachen die Reit-WM statt. Insgesamt werden 650 Athlet*innen aus 35 Ländern mit 800 Pferden in der Aachener Soers in sechs Disziplinen gegeneinander antreten. Der ALRV erwartet rund 500.000 Besucher*innen, von denen etwa 30 % aus dem Ausland anreisen. Viele dieser Besucher*innen werden neben den sportlichen Events in der Soers auch die Gelegenheit nutzen, die Stadt zu erkunden und zu genießen. Um nicht nur diesen WM-Besucher*innen ein attraktives Innenstadterlebnis zu bieten, sondern auch Bewohner*innen der Stadt und Region in das Event einzubinden, plant der Märkte- und Aktionskreis City e.V. ein Rahmenprogramm, mit dem die sportlichen Ereignisse in einer weltmeisterlichen Atmosphäre spürbar in die Innenstadt hineinwirken.

Der MAC e.V. als Verband der Innenstadtakteure ist ein zuverlässiger und sehr erfahrener Partner der Stadt beispielsweise in der Durchführung des Aachener Weihnachtsmarkts oder des September Specials. Wie diese Märkte wird auch das geplante Rahmenprogramm zur Reit-WM in wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung der Aachener Innenstadt leisten. Der Veranstalter verfolgt dabei keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, die Teilnahme an den Angeboten des Rahmenprogramms des MAC e.V. wird für die Besucherinnen und Besucher kostenfrei möglich sein. Dies wird bspw. schon dadurch deutlich, dass es kein kommerzielles Ticketing zu Punkten des Rahmenprogrammes geben soll. Durch das Rahmenprogramm sollen die Besucherströme in der Stadt kanalisiert werden, sodass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bestmöglich getroffen werden können.

Darüber hinaus erhoffen sich Stadt und MAC e.V., dass durch ein attraktives zweiwöchiges Rahmenprogramm eine erhebliche Wertschöpfung in der Gastronomie und im Übernachtungsgewerbe entstehen. Das Engagement stellt damit als Wirtschaftsförderung für die Stadt eine Leistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse dar.

Die Oberbürgermeisterin wird die Schirmherrschaft für das Rahmenprogramm übernehmen und gemeinsam mit dem Aachen Laurensberger Rennverein für eine Unterstützung des Programms durch die Aachener Wirtschaft werben.

Der Veranstalter wird das bisherige Konzept für das Rahmenprogramm gerne im Rahmen einer Kurzvorstellung im Hauptausschuss erläutern.

 

Aktuelles zum Marketing

Seit dem letzten Bericht im Hauptausschuss vom 4. Dezember 2024 hat der Fachbereich Kommunikation und Marketing bereits als unterstützende Leistung seitens der Stadt Aachen die Ausschreibung einer Kommunikationsagentur durchgeführt und nach einem Auswahlverfahren mit Beteiligung des MAC, des aachen tourist service und des ALRV die Agentur yella park mit der visuellen Gestaltung des Rahmenprogramms beauftragt. Erste Produkte werden zur Tourismusmesse ITB vorliegen und über den aachen tourist service in die Verteilung gehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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