Entscheidungsvorlage - FB 01/0707/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Maßgabe des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen vom 13.09.2020 wie folgt fest:

 

offen

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter ist gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen durch den Wahlausschuss festzustellen.

Nach Maßgabe des § 46 c Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz ist als Oberbürgermeister/in gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Zusammenstellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt (Unterlagen werden nachgereicht).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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