Entscheidungsvorlage - FB 52/0539/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Das städtische Grundstück zwischen Emmastraße und Krefelder Straße (Flurstück 2133) beherbergt den ehemaligen Kunstrasentrainingsplatz „Athen“. 2023 wurde das Grundstücksrecht vom ATSV Alemannia Aachen 1900 e.V. an die Stadt Aachen zurückübertragen. Seither liegt die Fläche brach, wird lediglich als Parkplatz genutzt und verfällt zunehmend.

 

 

 

Mit dem Aufstieg der TSV Alemannia Aachen GmbH in die 3. Bundesliga (Saison 2024/2025) sind höhere Trainingsanforderungen verbunden. Da sich in Stadionnähe nur ein Trainingsplatz befindet, entsteht ein Wettbewerbs- und Standortnachteil.

 

Die Ertüchtigung eines zweiten Trainingsplatzes ist essenziell, um die Qualität des bestehenden Platzes langfristig zu sichern. Durch eine rotierende Nutzung der beiden Trainingsplätze wird die Belastung gleichmäßig verteilt, was die Lebensdauer der Plätze verlängert. Zudem verbessert die Sanierung die gesamte Infrastruktur, steigert den Wert der Anlage und wertet das Gebiet optisch sowie funktional auf.

 

Die Aachener Stadion Beteiligungs-GmbH (ASB) koordiniert in Teilen des Sportparks Nutzer und Nutzungen. Daher bietet es sich an, das Grundstück in die Verantwortung der ASB zu geben, die die Flächen bewirtschaftet und Untervermietungen für sportliche Nutzungen durchführen soll.

 

Die Stadt Aachen beabsichtigt daher, der Aachener Stadion Beteiligungs-GmbH (ASB) das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2133, einschließlich aller Aufbauten, Einbauten und sonstigen Anlagen zur Nutzung als Sportanlage zu übertragen.

 

Der Zustand des Grundstücks sowie der sonstigen Auf- und Einbauten ist der ASB bekannt. Ziel ist es, das Grundstück und die Aufbauten durch die ASB zu sanieren und die Fläche in die ursprüngliche Nutzung zu bringen. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Aufsichtsratssitzung der ASB am 30.01.2025 gefasst.

 

Über die Übertragung wird voraussichtlich am 18.02.2025 durch den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Aachen entschieden. Sie erfolgt vorbehaltlich der noch abzuschließenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- sowie der Finanzierungsangelegenheiten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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